…erheblich mehr als 20% der österreichischen Steuerersparnis beträgt, als unwesentlich und nicht verlustvortragshindernd zu werten ist. Ist die deutsche Steuerersparnis deutlich höher, würde sie einer vollständigen Verlustverwertung in Österreich entgegenstehen, könnte dann aber möglicherweise noch eine Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO rechtfertigen. Bundesministerium für Finanzen, 25…
Gemäß der Verordnung BGBl.II Nr. 97/2001 sind ab 1998 entstandene inländische Betriebstättenverluste deutscher Unternehmen in Österreich im Wege des Verlustvortrages verwertbar; allerdings nur insoweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Wird ein im Jahr 1998 in Österreich angefallener Verlust im…
…wieder Gewinne erzielt) eine Nachversteuerung vor, dann wird hierdurch die Wirkung einer Doppelbesteuerung herbeigeführt (denn die Wirkung einer Doppelbesteuerung tritt nicht nur bei doppelter Besteuerung der Erträge, sondern auch bei doppelter Nichtberücksichtigung der mit der Einnahmenerzielung verbundenen Aufwendungen ein). Zur Beseitigung einer Doppelbesteuerung ist aber…
…damit die deutschen Verluste in Höhe von 70.000 S sowohl in Deutschland als auch in Österreich bemessungsgrundlagenmindernd ausgewirkt. 70.000 S sind damit doppelt verwertet worden, sodass auf der Grundlage der genannten VwGH-Judikatur der deutsche Betriebstättengewinn im Jahr 2001 gemäß dem DBA-Deutschland…
Durch die Verordnung vom 31. Jänner 2001, BGBl. II Nr. 97/2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste…
…Es ist aber einzuräumen, dass der letzte Satz der Verfügung aus österreichischer Sicht problematisch ist: denn dort wird ausgeführt, dass eine doppelte Verlustberücksichtigung nicht ausgeschlossen werden könne, weil in Österreich das Rechtsinstitut des Verlustabzugs als solches auch für beschränkt Steuerpflichtige bestehe. Für den Normfall trifft…
…48 BAO ausgesprochene Steuerentlastung auch die Verlustverwertung allfälliger britischer Anlaufverluste miteinschließen, soweit dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Hiebei würde eine sonst eintretende doppelte Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen (einerseits im Verlustentstehungsjahr und ein zweitesmal im Jahr der Verlustverwertung in Großbritannien mit einer daraus resultierenden…
…internationalen Doppelbesteuerung verbunden, weil eine doppelte Nichtberücksichtigung von Aufwendungen das gleiche Belastungsergebnis zeitigt wie eine doppelte Besteuerung von Einnahmen. Aus dieser Perspektive betrachtet, wurde daher in EAS 2339 und 2365 zum Ausdruck gebracht, dass im gegebenen Zusammenhang eine Verlustverwertung im Inland ua. nur dann gerechtfertigt…
…II Nr. 97/2001, mittels der die Regelung des derzeit noch nicht ratifizierten DBA-Deutschland vom 24.8.2000 über die grenzüberschreitende Verlustverwertung in Wirksamkeit gesetzt worden ist, wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine deutsche Gesellschaft im Jahr…
…von Verlusten, die die österreichische KG ab 1998 erlitten hat, mit KG-Gewinnanteilen folgender Jahre verrechnet werden, sofern hierdurch die Verluste nicht doppelt verwertet werden. Es liegt keine Doppelverwertung vor, wenn die Österreich-Verluste im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland berücksichtigt worden sind, dies…
Die Neuordnung der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht…
Verfügt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in einer inländischen Wohnung, die er bei aufrechter Ehe seiner Ehegattin geschenkt hat, bereits seit 1997 über einen Zweitwohnsitz, dann tritt hierdurch wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht ein, jedoch wird nach der derzeitigen Verwaltungspraxis hinsichtlich der gemäß dem DBA…
…nicht mit der Sanktion verknüpft werden, dass deshalb die - bei Niederlassung in Österreich zulässige - Verlustverwertung ausgeschlossen wird. Bei Auslegung der innerstaatlichen Rechtsordnung ist bereits das Prinzip des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts vor dem innerstaatlichen Recht zu berücksichtigen (BFH 13.06.2002, VI R 168/00 betr…
…Recht vorgetragen werden, dann ist zu beachten, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Nachversteuerung von doppelt verwerteten Verlusten erst durch das Steuerreformgesetz 2005 mit Wirkung ab 5.6.2004 in Österreich angeordnet worden ist. Verluste, die bis dahin in ausländischen Personengesellschaftsbetriebstätten erlitten worden sind, haben daher…
…EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese Verwertung wegen positiver Auslandseinkünfte des Abgabepflichtigen nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Wird…
…Verlustvortragsberechtigung wird allerdings einschränkend durch § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ergänzt; darnach wird die primäre Verlustverwertung von Deutschland erwartet, wobei § 102 EStG 1988 gegenüber EU- und EWR-Staaten im gegebenen Zusammenhang als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen verstanden wird. Artikel 24 DBA-Deutschland beseitigt…
…die inländische Personengesellschafts-Betriebstätte des deutschen Gesellschafters nicht ungünstiger behandelt werden, als die Personengesellschaftsbetriebstätte eines österreichischen Unternehmens (des österreichischen GmbH-Gesellschafters). Und da die Verlustverwertung dem österreichischen GmbH-Gesellschafter auf der Grundlage des Auslandsverlusterkenntnisses (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) und des § 2 Abs…
…Artikel 24 in einem weitergehenderen Sinn auszulegen, soweit eine solche Auslegung nur dem Ziele dient, eine doppelte Besteuerung (die auch in einer doppelten Nichtabzugsfähigkeit von Verlusten bestehen kann) zu vermeiden. Hierzu bedürfte es aber einer vorhergehenden österreichisch-deutschen Verständigung, die von dem in Deutschland ansässigen…
Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart…