…den Geschäftsführerbezügen, in denen die Aufenthaltsdauer auf tschechischem Staatsgebiet länger als 183 Tage andauert. Wenn die Tätigkeit des Geschäftsführers auch berufliche Aufenthalte auf österreichischem Staatsgebiet (oder im Drittausland) erforderlich macht, dann ergibt sich das Erfordernis, eine Aufteilung der Gehaltsbesteuerung zwischen Tschechien und Österreich vorzunehmen, wobei…
…noch eine Verpflichtung zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe, wenn die Dienstnehmer und die auf Werkvertragsbasis beschäftigten Konsulenten ausschließlich in Kroatien oder im Drittausland ihren beruflichen Obliegenheiten nachgehen und in Österreich mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dies gilt auch für einen zu…
…ausländische Pensionskassen auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung ...". Dieses Erfordernis einer gesetzlichen Verpflichtung ist nach Maßgabe von LStR 2002 Rz 245b bei Pensionskassenbeiträgen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge jedenfalls bis zu einer maximalen Beitragsgrundlage in Höhe des koordinierten Jahresarbeitslohns…
…den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die den finanzamtlichen Ermittlungen vorzubehalten ist. So wäre zB festzustellen, ob der Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher Art diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt…
…Abs. 1 lit. f DBA-USA als Erfordernis für die Annahme einer solchen inländischen "Vertreterbetriebstätte", dass diese Vollmacht in Österreich ausgeübt wird. Werden daher die 6 neuen Gebietsdirektoren üblicherweise bei jenen beruflichen Aktivitäten, die als Ausübung der Vollmacht zu werten sind (Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse), auf…
…das in Russland gelegene Werk des Unternehmes für 36 Wochen (= 180 Arbeitstage) jährlich entsandt und verbringt er 6 Wochen (= 30 Arbeitstage) als Urlaub und 10 Wochen (= 50 Arbeitstage) auf Grund von Zeitausgleich in Österreich, wird sonach in Österreich keine berufliche Arbeit verrichtet…
…als die berufliche Tätigkeit nicht auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wobei erforderlichenfalls auch tageweise Bezugsaufteilungen nötig sind. Eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen kann hingegen schon jetzt auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 auch für eine nur tageweise Beschäftigung in Österreich gegeben…
…Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten (insb. anlässlich der Durchfahrten durch Österreich, anlässlich des Aufsuchens des österreichischen Arbeitgebers usw.). Die…
…für einen bei dem betreffenden Wettkampf errungenen Erfolg gewährt werden. Die allgemein zur Deckung des Lebensunterhaltes und der laufenden beruflichen Aufwendungen geleisteten Zuwendungen des ausländischen Staates weisen aber nicht jenen erforderlichen individuellen Zusammenhang mit den einzelnen Wettkämpfen auf, dass ihre Freistellung gerechtfertigt werden könnte. Sollte…
…Österreich steuerfrei sind, ist sonach festzustellen, ob der Rechtsgrund für diese Zahlungen tatsächlich die in Russland ausgeübte berufliche Tätigkeit war. Bei dieser Beurteilung wird auch auf die steuerliche Behandlung dieses Lohnaufwandes für Zwecke der Körperschaftsbesteuerung des österreichischen Arbeitgebers Bedacht zu nehmen sein. Denn wenn der…
"Unternehmensgewinne" im Sinn von Artikel 7 DBA-Liechtenstein und Einkünfte aus "unselbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 15 DBA-Liechtenstein unterliegen bei in Österreich Ansässigen auch dann der inländischen Besteuerung, wenn die Einkunftsquelle (Betriebstätte bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger…