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11 Treffer1509 msnur geltende Fassungen
EAS 655Geschäftsführerentsendung in die tschechische Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/50/1-IV/4/9512.06.1995

…den Geschäftsführerbezügen, in denen die Aufenthaltsdauer auf tschechischem Staatsgebiet länger als 183 Tage andauert. Wenn die Tätigkeit des Geschäftsführers auch berufliche Aufenthalte auf österreichischem Staatsgebiet (oder im Drittausland) erforderlich macht, dann ergibt sich das Erfordernis, eine Aufteilung der Gehaltsbesteuerung zwischen Tschechien und Österreich vorzunehmen, wobei…

EAS 1024Kroatisches Unternehmen mit GMBH-Firmensitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 147/1-IV/4/9728.02.1997

…noch eine Verpflichtung zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe, wenn die Dienstnehmer und die auf Werkvertragsbasis beschäftigten Konsulenten ausschließlich in Kroatien oder im Drittausland ihren beruflichen Obliegenheiten nachgehen und in Österreich mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dies gilt auch für einen zu…

EAS 3081Schweizerische Arbeitgeber-Pensionskassenbeiträge eines in Österreich ansässigen Arbeitnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2253-IV/4/200908.09.2009

…ausländische Pensionskassen auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung ...". Dieses Erfordernis einer gesetzlichen Verpflichtung ist nach Maßgabe von LStR 2002 Rz 245b bei Pensionskassenbeiträgen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge jedenfalls bis zu einer maximalen Beitragsgrundlage in Höhe des koordinierten Jahresarbeitslohns…

EAS 1399Führung eines inländischen Betriebes vom 500 km entfernten deutschen Wohnsitz aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 39/1-IV/4/9912.01.1999

…den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die den finanzamtlichen Ermittlungen vorzubehalten ist. So wäre zB festzustellen, ob der Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher Art diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt…

EAS 990Inländische Tochtergesellschaft als Vertreterbetriebstätte einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/28-IV/4/9609.12.1996

…Abs. 1 lit. f DBA-USA als Erfordernis für die Annahme einer solchen inländischen "Vertreterbetriebstätte", dass diese Vollmacht in Österreich ausgeübt wird. Werden daher die 6 neuen Gebietsdirektoren üblicherweise bei jenen beruflichen Aktivitäten, die als Ausübung der Vollmacht zu werten sind (Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse), auf…

EAS 3038Frage der Gehaltsaufteilung bei Entsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0301-IV/4/200911.02.2009

…das in Russland gelegene Werk des Unternehmes für 36 Wochen (= 180 Arbeitstage) jährlich entsandt und verbringt er 6 Wochen (= 30 Arbeitstage) als Urlaub und 10 Wochen (= 50 Arbeitstage) auf Grund von Zeitausgleich in Österreich, wird sonach in Österreich keine berufliche Arbeit verrichtet…

EAS 1743Russischer Dienstnehmer in einem betrieblichen Hilfsstützpunkt in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 179/1-IV/4/0017.10.2000

…als die berufliche Tätigkeit nicht auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wobei erforderlichenfalls auch tageweise Bezugsaufteilungen nötig sind. Eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen kann hingegen schon jetzt auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 auch für eine nur tageweise Beschäftigung in Österreich gegeben…

EAS 2004Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 763/1-IV/4/0201.03.2002

…Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten (insb. anlässlich der Durchfahrten durch Österreich, anlässlich des Aufsuchens des österreichischen Arbeitgebers usw.). Die…

EAS 2503In Österreich ansässiger ausländischer Sportler mit Förderzuwendungen des Heimatstaates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 911/1-IV/4/0416.08.2004

…für einen bei dem betreffenden Wettkampf errungenen Erfolg gewährt werden. Die allgemein zur Deckung des Lebensunterhaltes und der laufenden beruflichen Aufwendungen geleisteten Zuwendungen des ausländischen Staates weisen aber nicht jenen erforderlichen individuellen Zusammenhang mit den einzelnen Wettkämpfen auf, dass ihre Freistellung gerechtfertigt werden könnte. Sollte…

EAS 744Kündigung eines Arbeitnehmerauslandsvertrages wegen Differenzen mit dem russischen Joint-Venture Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3617/1/1-IV/4/9531.10.1995

…Österreich steuerfrei sind, ist sonach festzustellen, ob der Rechtsgrund für diese Zahlungen tatsächlich die in Russland ausgeübte berufliche Tätigkeit war. Bei dieser Beurteilung wird auch auf die steuerliche Behandlung dieses Lohnaufwandes für Zwecke der Körperschaftsbesteuerung des österreichischen Arbeitgebers Bedacht zu nehmen sein. Denn wenn der…

EAS 2489Österreichischer Psychologe mit liechtensteinischer Ordination
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/1-IV/4/0405.07.2004

"Unternehmensgewinne" im Sinn von Artikel 7 DBA-Liechtenstein und Einkünfte aus "unselbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 15 DBA-Liechtenstein unterliegen bei in Österreich Ansässigen auch dann der inländischen Besteuerung, wenn die Einkunftsquelle (Betriebstätte bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger…