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14 Treffer1272 msnur geltende Fassungen
EAS 2184Vereinbarkeit des Methodenwechsels gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988 mit dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0210.12.2002

…1 des OECD-Musterabkommens verdeutlicht: "Geprüft wurden noch andere Formen des Abkommensmissbrauchs (zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung…

EAS 1410Vereinbarkeit des Methodenwechsels gem. § 10 Abs. 3 KStG 1988 mit dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/9904.02.1999

…1 des OECD-Musterabkommens verdeutlicht: "Geprüft wurden noch andere Formen des Abkommensmissbrauchs (zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung..…

EAS 1382Tschechische Vertriebsniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 542/1-IV/4/9804.01.1999

…den der tschechischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinn einer Besteuerung zu unterziehen. Ein Transfer dieser Gewinne nach Österreich oder andere Formen von Gewinnentnahmen dürfen nach dem Abkommen daher keiner zusätzlichen Steuer in Tschechien unterworfen werden. 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 2275Deutsche Mitwirkende an österreichischen Seminarveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0323.04.2003

…Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst beurteilt werden (EAS 911). Unter EAS 1033 wurde am 10. März 1997 im gegebenen Zusammenhang Folgendes ausgeführt: "Übernehmen die deutschen Fachkräfte im Rahmen ihrer…

EAS 1033Deutsche Workshopleiter bei einer österreichischen Akademie
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 282/1-IV/4/9710.03.1997

…Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt…

EAS 3436Bereitstellung von IT-Dienstleistungen im Verhältnis zu China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.462.28901.06.2022

…Vertrag"), so sind die Leistungsentgelte aufzuteilen und auf die einzelnen Teile die jeweils relevanten Verteilungsnormen anzuwenden. Handelt es sich beispielsweise bei den Leistungskomponenten nur um verschiedene Formen von Lizenzgebühren, so könnte eine Aufteilung unterbleiben. Umfasst das Leistungsbündel jedoch auch andere Leistungen, welche insbesondere unter Art…

EAS 2962Auslandssteueranrechnung in Verlustfällen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1131-IV/4/200830.04.2008

…Frage bejaht werden müssen. Der in der Formel verwendete Begriff "Auslandseinkünfte" wird daher auch als Teileinkünfte einer Einkunftsquelle zu verstehen sein. Im Ergebnis bedeutet dies daher, dass jener Gesellschafter, der neben dem Verlust aus der Mitunternehmerbeteiligung noch andere hohe Inlandseinkünfte erzielt, Anrecht auf aliquote US…

EAS 776Dubioser Lizenzvertrag mit schweizerischer Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4283/6-IV/4/9515.12.1995

…denn sollten die Geldbeträge von den österreichischen Firmen nur zum Schein an die schweizerische Gesellschaft erfolgt sein (und daher in Wahrheit weiterhin in der Verfügungsgewalt der inländischen Firmen verblieben sein) oder sollte sich die Konstruktion insgesamt als Rechtsmissbrauch darstellen, wären andere rechtliche Folgerungen zu ziehen. …

EAS 994Konsulententätigkeit an polnischen Baustellen deutscher Firmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 110/2-IV/4/9623.12.1996

…bedarf einer dauerhafteren Veränderung der maßgebenden Verhältnisse. Vor allem muss auch in dieser Hinsicht von den Steuerverwaltungen beider Staaten eine übereinstimmende Beurteilung vorgenommen werden und es müssen im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen diesbezüglich entsprechende Nachweise bereit gehalten werden. Eine andere Situation würde nur…

EAS 1846Gesellschafterdienstnehmer einer deutschen GmbH als Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/2-IV/4/0123.04.2001

…Berufsgruppe beschränkt bleiben, sondern muss für alle Formen von Gesellschafter-Dienstnehmern gelten. Hat daher ein in der Grenzzone ansässiger österreichischer Gesellschafter einer in der deutschen Grenzzone befindlichen GmbH seine Geschäftsführung zurückgelegt und ist er fortan in anderer Funktion als Dienstnehmer seiner GmbH tätig, dann tritt…

EAS 1468Durch Gehaltsumwandlung finanzierte Firmenpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/13-IV/4/9907.06.1999

…während der Aktivzeit oder auf andere Weise beschafft worden sind. Wird daher von deutschen Firmen eine Pensionszusage durch Gehaltsumwandlungen finanziert, denen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Wirkung von Arbeitnehmerbeiträgen beizumessen ist, so sieht das Doppelbesteuerungsabkommen in solchen Fällen keine Ausnahmeregelung vor, die es dem Quellenstaat der…

EAS 3379Verkauf von Anteilen einer GmbH mit unbeweglichem Vermögen nach dem DBA Australien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0527-VI/8/201610.04.2017

…so besteht im Falle der Anteilsveräußerung durch die in Australien ansässige natürliche Person nach dem Abkommen ein Besteuerungsrecht Österreichs, weil es sich um eine Veräußerung von "unmittelbaren Anteilsrechten betreffend [...] Grundstücken" handelt. Während sich allerdings Art. 13 Abs. 4 OECD-MA sowohl auf Formen eines "unmittelbaren…

EAS 966Probleme bei der Verwertung österreichischer Verluste durch Münchner Firmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/1-IV/4/9611.11.1996

…den Verlustausgleich auch mit jenen Teilbeträgen vornimmt, die dann in Österreich vorgetragen werden. Ein anderer Fall könnte bei Vornahme des Verlustrücktrages in Deutschland gegeben sein (wie bereits in EAS 129 beschrieben). 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 126US-Beratung für österreichische Firmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2035/1/1-IV/4/9206.05.1992

…da solche unternehmerischen Hilfsstützpunkte - anders als in den moderneren auf dem OECD-Musterabkommen beruhenden Abkommen - im DBA-USA noch als Betriebstätten gewertet werden. Allfällige in Österreich zur Erhebung gelangende Körperschaftsteuern wären nach den Bestimmungen des DBA-USA in den USA anrechenbar. Auf die sich aus…