…zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung abkommenskonform erhobene US-Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der österreichischen Steuer vom Einkommen nicht übersteigen, der auf die in den USA besteuerten Einkünfte entfällt. Die Auslandssteuer darf sonach maximal jenen österreichischen Steuerteil aufzehren…
…Vielmehr ist die in Großbritannien abkommenskonform erhobene Gesamtsteuer auf jenen Teil der österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, der ebenfalls auf diese britischen Einkünfte entfällt. Der Anrechnungshöchstbetrag ergibt sich damit aus dem auf Großbritannien entfallenden Teil der veranlagten Einkommensteuer zuzüglich der 6-prozentigen Steuer auf den sonstigen Bezügen…
…des Gesellschafters besteuert wurden. Die A-GmbH ist daher aus dieser Sicht gemäß Artikel XV DBA-USA berechtigt, jene US-Steuer, die - nach US-Steuerrecht abkommenskonform - von den Einkünften der B-GmbH erhoben wurde, in dem Maße auf ihre Körperschaftsteuer anzurechnen, in dem die in…
…inländischen Personengesellschaft besteuert wurden. Die inländischen Gesellschafter sind daher aus dieser Sicht gemäß Artikel XV DBA-USA berechtigt, jene US-Steuer, die - nach US-Steuerrecht abkommenskonform - von den Einkünften der KEG erhoben wurde, in dem Maße auf ihre österreichische Einkommensteuer/Körperschaftsteuer anzurechnen, in dem die…
…Kapitalgesellschaft), nicht aber eine Dividendensteuer (Steuersubjekt wäre der Gesellschafter) erhoben, kann daher keine Steueranrechnung in Österreich stattfinden. Denn es wäre nicht abkommenskonform, anstelle einer anrechenbaren Dividendensteuer eine nicht anrechenbare Körperschaftsteuer zur Anrechnung zu bringen. Dieses Beurteilungsergebnis entspricht im Übrigen den Prinzipien des österreichischen Steuersystems. Denn…
…wenn die Gewinnausschüttungen abkommenskonform mit einer gemäß Art. 10 DBA-D auf 15% herabgesetzten Kapitalertragsteuer belastet werden. Nur dann, wenn die österreichischen GmbH-Gesellschafterinnen der österreichischen KG durchgerechnet Schachtelbeteiligungen hielten, wäre im Hinblick auf die Mutter-Tochter-Richtlinie auf deutscher Seite völlige Steuerbefreiung zu gewähren…
…Abkommens mit den Drittstaaten zur Steueranrechnung verpflichtet. Die ungarische Dividendensteuer, die abkommenskonform in Höhe von 10% von der Gewinnausschüttung der B.T. an den österreichischen Gesellschafter erhoben wird, scheidet aus dem DBA-Anrechnungssystem aus. Es könnte daher der österreichische Steuerpflichtige nicht unter Berufung auf die…
…der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen worden sind, dann sind beide Abgaben gemäß Art. 11 Abs. 2 DBA in Deutschland abkommenskonform erhoben worden und müssen folglich gemäß Art. 15 Abs. 1 auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden. Dass die deutsche Finanzbehörde einen Antrag auf Rückerstattung…
…des OECD-Musterabkommens). Wird in Rumänien vertragswidrig eine Abzugssteuer erhoben, dann muss von Parteienseite eine abkommenskonforme Steuerentlastung im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens beantragt werden; ohne derartiges Verfahren kann eine abkommenwidrig im Ausland erhobene Steuer nicht auf die österreichische Steuer angerechnet werden. 17. August 1998 Für…
…als es um die Beurteilung geht, ob die in Österreich anzurechnende US-Steuer in den USA abkommenskonform erhoben worden ist. Aus österreichischer Sicht wird jedenfalls kein Einwand dagegen zu erheben sein, wenn eine Gewinnaufteilung auf der Grundlage der an den beiden Arbeitsplätzen zugebrachten Arbeitstage erfolgt…
…die aus 11 Staaten Dividendenerträge beziehen, dann ist er berechtigt, die ausländischen Abzugssteuern in abkommenskonform erhobenem Ausmaß und im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Anrechnungshöchstbetrages auf seine Einkommensteuer anzurechnen. Für die Beurteilung, ob die gemäß den DBAs in Österreich anrechenbaren ausländischen Dividendensteuern den österreichischen…
…EUR, von denen in Belgien in Übereinstimmung mit dem DBA-Belgien eine Abzugssteuer von 15% sonach 1.350.000 EUR erhoben worden sind, wobei infolge einer Verlustentwicklung bei der österreichischen Muttergesellschaft in diesen Jahren nur 340.000 EUR abkommenskonform in Österreich angerechnet werden konnten, dann…
…mit der Abkommensrechtslage erhoben worden ist und andererseits kein durchsetzbares Anrecht auf Steuerentlastung in Italien besteht. Aus der Rechtsprechung des EuGH ist das Anrecht abzuleiten, dass Betriebsausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit in Italien stehen, bei Erhebung der italienischen Steuer geltend gemacht werden…
…über Anträge der einzelnen "Künstler" eine entsprechende Steuerrückerstattung in den USA stattfinden. Sollte in Übereinstimmung mit den Regeln des DBA-USA keine volle Rückerstattung der US-Steuer erfolgen, dann wäre die abkommenskonform in den USA verbleibende Steuer in Österreich anrechenbar. Allerdings nicht auf der Ebene…
…wird und dass daher Großbritannien gerechtfertigterweise eine Besteuerung der Bezüge vornimmt. Doch auch in diesem Fall hätte dies nicht deren Steuerfreistellung auf österreichischer Seite zur Folge, sondern es wäre die in Großbritannien erhobene Steuer gemäß Art. 24 des Abkommens in Österreich anzurechnen (Z 8.10…
…fließenden Einkünfte bilden sonach Einkünfte des Trusts; der Trust wird demnach steuerlich als intransparent behandelt. Dies aber hat zur Folge, dass die von den Einkünften des Trusts erhobenen ausländischen Quellensteuern keine Besteuerung der in Österreich erfassten Trust-Ausschüttungen darstellen, sondern als Besteuerung der dem Trust…
…fließenden Einkünfte bilden sonach Einkünfte des Trusts; der Trust wird demnach steuerlich als intransparent behandelt. Dies aber hat zur Folge, dass die von den Einkünften des Trusts erhobenen US-Quellensteuern keine Besteuerung der in Österreich erfassten Trust-Ausschüttungen darstellen, sondern als Besteuerung der dem Trust…
…der internationalen Verständigungsverfahren zu erwirken; im übrigen kann aus Anlass der Beantragung eines Verständigungsverfahrens auf der Grundlage von § 48 BAO eine vorläufige Anrechnung der im Ausland abkommenswidrig erhobenen Steuer bis zu jenem Zeitpunkt beantragt werden, zu dem eine Rückzahlung im Ausland erfolgt; bei wirtschaftlicher Notwendigkeit…
…Zahlungen, die als Lizenzgebühren einzustufen sind, dann ist die tschechische Steuer gemäß Art. 12 auf 5 % herabzusetzen. Geschieht dies nicht, dann kann dieser Besteuerungskonflikt nicht durch Anrechnung der tschechischen Steuer auf die österreichische Steuer beseitigt werden. Vielmehr ist im Rahmen eines Verständigungsverfahrens zu untersuchen, ob…
…österreichische Finanzverwaltung bereits bestätigt hat, dass sie keine Betriebstätte in Österreich unterhält, dann ist diese Tochtergesellschaft in Deutschland ansässig und darf gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich zu keiner Steuer vom Einkommen herangezogen werden. Dies schließt allerdings nicht aus, dass diese Tochtergesellschaft der österreichischen…