…die Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung auslösen. Sinn und Zweck der Regelungen des § 94 Z 2 EStG 1988 und der MTR-VO ist es, sicherzustellen, dass die Wirkungen der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter-und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl…
…entgegen. Bei der Ermessensentscheidung über die Haftungsinanspruchnahme wird aber zu berücksichtigen sein, ob Österreich trotz Anwendbarkeit des DBA-Frankreich sein innerstaatliches Besteuerungsrecht überhaupt ausüben kann. Bestehen keine Zweifel an der Abkommensberechtigung der Vortragenden und ist daher abkommensrechtlich eine Entlastung auf österreichischer Seite jedenfalls geboten, so…
…im Inland in der ...........straße Nr. ........ in ............. ansässig ist", dann fehlt zwar die Aussage, dass es sich um eine Ansässigkeit im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens handelt, doch wird daran im gegebenen Zusammenhang kein Anstoß zu nehmen sein. Sollte das Institut Zweifel an der Abkommensberechtigung eines Vortragenden…
…zwingend erforderlich. Ist der Fall nach innerstaatlichem Recht so zu lösen, dass keine Zweifel an der ausschließlichen Arbeitgebereigenschaft der inländischen Gesellschaft bestehen, dann wird sich mit Deutschland auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens ein Qualifikationskonflikt ergeben, da Deutschland im Fall der handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene Gesellschaft…
…in Österreich vermarktet werden und verbleiben der österreichischen Vertriebs-GMBH keine nennenswerten Gewinne, dann muss dieser Umstand Zweifel an der fremdverhaltenskonformen Gewinnabgrenzung zu der liechtensteinischen Gesellschaft auslösen. Diese Zweifel werden erhöht, wenn festgestellt wird, dass die liechtensteinische Gesellschaft unter der Kontrolle von zwei in Österreich…
…einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 wird - soferne keine Zweifel an der steuerlichen Beteiligungszugehörigkeit zur niederländischen Gesellschaft aufkommen - als Nachweis für den Anspruch auf abkommensgemäße Steuerentlastung in Österreich ausreichen. 14. August 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…die Kommunalsteuerpflicht für die in der Einrichtung tätigen Arbeitnehmer nicht beseitigt. Die Kommunalsteuer fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA. Vorsorglich sind allerdings ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Sachverhaltsbeurteilung anzumelden, derzufolge eine Geschäftseinrichtung eines US-Unternehmens, in der für ein auftraggebendes österreichisches…
…AÖF Nr. 278/2009). Wenn keine Zweifel an der steuerlichen Zurechnung der Dividende an die operativ tätige und börsennotierte schweizerische Muttergesellschaft bestehen und daher abkommensrechtlich jedenfalls eine Entlastungspflicht auf österreichischer Seite gegeben ist, wird dies bei der Ermessensausübung entsprechend zu berücksichtigen sein. Zumal mittlerweile durch…
…Betriebstätte ist daher erforderlich. 5. Es dürfen auch sonst keine Umstände der Bank bekanntgeworden sein, die Zweifel an der Entlastungsberechtigung aufkommen lassen könnten. Kann nach dem Vorhergesagten die bestehende Entlastungsberechtigung glaubhaft gemacht werden, dann ist der bloße Umstand, dass in Österreich ansässige Personen über das…
…ist die Anlage erst mit ihrer vollen Funktionstüchtigkeit fertiggestellt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann im Zweifel durchaus an Hand der Vornahme oder Nichtvornahme einer deutschen Besteuerung entschieden werden (Vermeidung unnötiger internationaler Konfliktsituationen in Zweifels- und Grenzfällen: siehe zB EAS 905, EAS 1030…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des…
…tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen. Ergeben sich im Zuge der amtlichen Ermittlungen ernstliche Zweifel, dass eine steuerliche Zurechnung der Lizenzgebührenzahlungen an die "Tantengesellschaft" zu erfolgen hat (weil ein eingeholtes Unternehmensprofil der "Tantengesellschaft" erkennen lässt, dass diese nur einen Umsatz in Höhe von 3% der angeblich…
…die er an die in diesem Zusammenhang eingeschalteten Produktionsfirmen in den USA und in Großbritannien zahlt, dem österreichischen Steuerabzug unterwerfen muss. Niederländische Produktionsfirmen sind allerdings auf Grund des derzeit noch zwischen Österreich und den Niederlanden geltenden Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Steuerpflicht freigestellt. Besondere Überlegungen wären…
…bei der Madeira-Gesellschaft um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt (dies wird nur dann gegeben sein, wenn diese Gesellschaft auch über eine eigene Geschäftseinrichtung und Personal verfügt, das in der Lage ist, die betreffenden Funktionen auszuführen) und dass die Beteiligung an der österreichischen…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine US-Delaware Limited Partnership bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73…
…Gesellschaftsanteile der Lizenznehmerin und wird die Lizenzgebühr schließlich im Juni 1987 an die Lizenzgeberin überwiesen, so ist ein Steuerabzug in Höhe von 10% vorzunehmen, wenn der "Zufluss" der Lizenzgebühren nach dem Erwerb der Gesellschaftsanteile stattgefunden hat. Der "Zufluss" der Lizenzgebühren findet im Zweifel anlässlich der…
…für Finanzen eine entsprechende mittel- oder langfristige Bindung des Investors voraus. Ist diese infolge einer jederzeit ausübbaren Kündigungsoption nicht gegeben, fehlt es an der erforderlichen Dauerwidmung des Kapitals. Es bestehen daher ernstliche Zweifel daran, dass eine als Anleihe mit fünfjähriger Laufzeit titulierte Schuldverschreibung von Artikel…
…Zuge der Anlagenerrichtung erzielten Vergütungen sind nach Auffassung des BM für Finanzen daher nur teilweise in Brasilien zu besteuern, und zwar insoweit als sie für die an der brasilianischen Baubetriebstätte erbrachten Funktionen zufließen : das heißt, soweit sie auf die Montageüberwachung und auf die mit der…
…Büchern der belgischen Agentur nicht korrespondierend als Betriebseinnahme erfasst sein könnten, dann wird kein steuerlicher Zufluss an die belgische Agentur vorliegen, sodass die Steuerabzugspflicht durch das DBA nicht berührt wird. Da es sich bei Nachweisfragen aber nicht um eine Rechtsfrage, sondern um eine Angelegenheit der…
…dass diese Kosten der Vertriebstochtergesellschaft (Lohnaufwand, Vertriebskosten, Personalfindungskosten, Kommunikationskosten, Telefonkosten, Übersetzungskosten) trägt, ist die Fremdverhaltenskonformität einer solchen Vorgangsweise ernstlich in Zweifel zu ziehen. Sollten die Verluste in der Vertriebstochtergesellschaft ein derart dauerhaftes und gravierendes Ausmaß erreichen, dass hiedurch der Beteiligungswert an der Tochtergesellschaft geschmälert wird…