…um eine Fälschung handelte. Grundsätzlich ist der Bf. zuzustimmen, wenn sie in der Beschwerde ausführt, im Falle von Zweifeln an der Echtheit des gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a VO 800/1999 vorgelegten Verzollungsdokuments stehe dem Ausführer die Möglichkeit offen, die Verzollung im Bestimmungsland…
…eine Beschwerde ein. Inhaltlich wird im Wesentlichen vorgebracht, der Bf. stehe im Falle von Zweifeln an der Echtheit des vorgelegten Verzollungsdokuments gemäß Artikel 18 Absatz 2 VO 3665/87 die Möglichkeit offen, die Verzollung im Bestimmungsland durch Vorlage so genannter Sekundärnachweise nachzuweisen. Die Beschwerdeführerin bemühe…
…waren, denkfolgerichtig nur zu diesem Ergebnis gelangen. Grundsätzlich ist der Bf. zuzustimmen, wenn sie in der Beschwerde ausführt, im Falle von Zweifeln an der Echtheit des gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a VO 800/1999 vorgelegten Verzollungsdokuments stehe dem Ausführer die Möglichkeit offen, die…
…öffentliche Urkunde mit der Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit darstellt und bei Behauptung von Zustellmängeln entsprechende Gründe darzulegen bzw. Beweise anzuführen sind, welche geeignet sind, diese Vermutung zu widerlegen. Es wäre daher im gegenständlichen Fall bei Vorliegen der behaupteten Zweifel an der nachweislichen Übernahme…
…der im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsanschrift und in den Rechnungen als Anschrift des leistenden Unternehmers ausgewiesenen Adresse um die Wohnadresse des aus der Slowakei stammenden Alleingesellschafter-Geschäftsführers der D. GmbH (Anfrage aus dem Zentralen Melderegister) handelte, und den nachfolgend erörterten Rechnungsmängeln bestehen berechtigte Zweifel an der…
…unglaubwürdig, dass der Bf. Zahlungen in Höhe von mehreren Tausend Euro in bar geleistet habe sowie den Ausführungen, das Finanzamt zweifle an der Echtheit der Zahlungsbestätigungen, weil diese alle gleichlautend und jeweils erst am Ende des betreffenden Jahres ausgestellt worden seien, entgegnete der Bf. lediglich…
…oder der Union angesehen werden können. (4) Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf des in Absatz 3 genannten Zeitraums von sechs Monaten noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der…
…Zollkodex) (1) Die Überprüfung der in Artikel 57 genannten Ursprungszeugnisse erfolgt gemäß diesem Artikel nach der Annahme der Zollanmeldung (nachträgliche Überprüfung). (2) Wenn die Zollbehörden begründete Zweifel an der Echtheit eines Ursprungszeugnisses oder an der Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben haben oder wenn sie stichprobenweise…
…EUR.1 oder gegebenenfalls der Erklärung(en) auf der Rechnung zurückzusenden. (5) Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf des in Absatz 3 genannten Zeitraums von sechs Monaten noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers…
…die Zollbehörden oder zuständigen Regierungsbehörden der Einfuhrvertragspartei begründete Zweifel an der Echtheit der Erklärungen, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Anforderungen dieses Kapitels haben. (2) Zur Umsetzung von Absatz 1 senden die Zollbehörden oder zuständigen Regierungsbehörden der Einfuhrvertragspartei die EzU oder…
…der Antwort hervorgeht, dass die betreffenden Erzeugnisse keine Ursprungserzeugnisse eines begünstigten Landes sind oder wenn die Bedingungen des Artikels 42 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 nicht erfüllt waren; c)sie begründete Zweifel an der Echtheit der Erklärung zum Ursprung oder an der Richtigkeit der…
…und der Erklärungen der Ausführer auf den Formblättern EUR.2. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der WVBen EUR.1 oder der Formblätter EUR.2 erfolgt stichprobenweise; sie wird immer dann vorgenommen, wenn die Zollbehörden des Einfuhrstaats begründete Zweifel an der Echtheit des…
…B. fahrlässige Krida oder betrügerische Krida) vorliegt. Zu 5.), Absatz 4 Sinngemäß wird eingewendet, "massive Zweifel" an der Echtheit der Empfangsbestätigungen seitens des Zollamtes reichen nicht aus, um diese als unecht zu werten. Bis zum Beweis des Gegenteiles sei davon auszugehen, dass die Empfangsbestätigungen echt…
…Erklärung bei der Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bei der Ausfertigung einer Ursprungserklärung berücksichtigt worden ist, begründete Zweifel an der Echtheit des Papiers oder der Richtigkeit der Angaben in dem Papier haben. (2) Für die Zwecke von Absatz 1 senden die Zollbehörden der in…
…Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1 senden die zuständigen Behörden des Einfuhrlandes den Präferenznachweis oder eine Abschrift dieses und die Rechnung an die zuständigen…
…des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1 senden die Zollbehörden des Einfuhrlandes die UrsprungserklärungErklärung zum Ursprung oder eine Abschrift dieser an die Zollbehörden des…
…Ursprungsprotokolls erfüllen. Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von 10 Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können…
…und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der…
…auf der Rechnung EUR-MED sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden…
…und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der…