…unter Beachtung abkommensrechtlicher Diskriminierungsverbote nach inländischem Recht die Steuer zu erheben (EStR 2000 Rz 33). Auch im Fall einer Personalauslandsentsendung nach Deutschland ist nach diesen Grundprinzipien vorzugehen. Daher bestimmt sich in Stufe 1 das Ausmaß der Sechstelgrenze in Bezug auf Sonderzahlungen nach den Vorschriften des …
…ergibt - eine Zuordnung zu jenen Steuerzuteilungsregeln, die für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gelten. Dieser durch die genannte Verordnung verursachte Wechsel von der DBA-Zuteilungsregel für selbständige Arbeit in jene für unselbständige Arbeit vermag indessen nicht die begünstigenden Wirkungen der in den Abkommen mit USA…
…ebenfalls eine Zuordnung der betreffenden Renten unter Artikel 10 des DBA-Deutschland (1954) bzw. unter die im inhaltlichen Ergebnis gleichlautende Bestimmung des Artikels 18 Abs. 2 des DBA-Deutschland (2000) vorgenommen wird. Fließen solche Rentenbezüge, die beim Bezugsberechtigten die Eigenschaft von steuerfrei zu stellenden Sozialversicherungspensionen…
…wiederkehrende Bezüge nach Maßgabe des § 29 Z 1 EStG 1988 steuerpflichtig werden, sobald der nach § 16 Abs. 2 und 4 BewG 1955 kapitalisierte Wert überschritten wird (EStR 2000 Rz 7018). Eine Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit scheidet aus, weil die Arbeitgebereinzahlungen zu einer…
…die aus Gründen der Rechtskontinuität auch nach Änderung dieser deutschen höchstgerichtlichen Rechtsprechung für die Zuordnung der Besteuerungsrechte im österreichisch-deutschen Verhältnis weiterhin angewendet wird. Diese Auffassung entfaltet aber keine Rückwirkung auf die Abkommensbeziehungen Österreichs zu anderen Staaten, da sie in den Arbeiten der Arbeitsgruppe für…
…in denen der Arbeitnehmer krankheitsbedingt keine Arbeitsleistungen erbringen kann; doch wird damit der Kausalzusammenhang mit den aktiven Arbeitsleistungen genausowenig unterbrochen wie beispielsweise bei Zahlungen für Urlaubszeiträume. Denn entscheidend für die Zuordnung zu der DBA-Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit ist einzig und allein, dass die Ansprüche…
…von sonstigen Bezügen wäre gesetzlich nicht gedeckt. Werden von dem irischen Arbeitgeber auch in Deutschland ansässige Wertpapierhändler, die ebenfalls in einem Dienstverhältnis zu dem irischen Bankunternehmen stehen, in die österreichische Niederlassung entsandt, dann tritt in allen Fällen (also nicht nur bei Überschreitung der 183-Tagefrist…
…ist für die Zuordnung von Einkünften unter den Begriff "Ruhegehälter" unerheblich, ob diese nach Ruhestandsversetzung laufend ausgezahlt werden, oder ob eine Einmalzahlung im Wege einer Pensionsabfindung erfolgt (EAS 1365). Desgleichen ist unerheblich, ob nachweisbar erwachsene Pensionsansprüche erst nach oder bereits vor der Ruhestandsversetzung abgefunden werden…
…erhalten und daher eine Zuordnung zu Artikel 18 DBA-2000 (Ruhegehälter) vorgenommen worden. Bezieht daher ein ehemals als Dienstnehmer angestelltes Vorstandsmitglied einer deutschen Kapitalgesellschaft nach seinem Zuzug nach Österreich derartige Vorruhestandsbezüge, dann steht daran Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht zu. Nach den in EAS.1342 dargelegten…
…Recht zwingend eine Zuordnung der Tätigkeit der Sportmoderatoren zu den künstlerischen Tätigkeiten verlangt, ist auf deutscher Seite zu klären; der Bestand einer solchen abweichenden deutschen Rechtslage muss allerdings bezweifelt werden. Wenn im Bescheid des deutschen Bundesamtes für Finanzen, mit dem der Freistellungsantrag der deutschen GmbH…
…Verwaltungspraxis bei der Zuordnung der allgemeinen Verwaltungskosten (zB Fonds-Managementkosten) wie folgt vorzugehen: Bei Liegenschaften in Staaten, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode anzuwenden ist, sind die freizustellenden Auslandseinkünfte um einen aliquoten Teil der allgemeinen Generalleitungskosten des Fonds zu kürzen (siehe den in…
…Auslegung zwischen Österreich und der Schweiz, die in AÖF Nr. 153/1992 zum Ausdruck kommt. Die unterschiedliche DBA-Auslegung ist darauf zurückzuführen, dass Artikel 3 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht auf den Stand des innerstaatlichen Rechts im Zeitpunkt der DBA-Anwendung Bezug nimmt und dass…
…Zuordnung zu den Trainingseinsätzen in den verschiedenen Staaten erforderlich sein. Während die den Wettkämpfen in Deutschland, Frankreich, Belgien, Spanien und in der Schweiz zuzuordnenden Beträge in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei sind, trifft dies nach österreichischer Auffassung nicht für die auf die Trainingseinsätze entfallenden Beträge zu…
…bei Betriebstätten- Niederlassungen anwendbar sind (Z 3 des Vorwortes zu der AOA-Veröffentlichung 2008) und will daher nicht diese Grundsätze in Bezug auf Kapitalgesellschaften verändern. Die Grundsätze für die Zuordnung immaterieller Wirtschaftsgüter zu Betriebstätten wohnen daher auch den Fremdvergleichsgrundsätzen bei der Zuordnung zu Tochtergesellschaften inne…
…wenn es auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 DBA-Deutschland nach Artikel 7 das Besteuerungsrecht an den Dividendenausschüttungen und am Wertzuwachs in Anspruch nimmt. Denn das Abkommen selbst enthält keine Anweisungen, unter welchen Gegebenheiten die Beteiligung an einer Personengesellschaft zu einer anteiligen Betriebstätte…
…die Beantwortung der Frage ab, welchem Staat in welchem Umfang Besteuerungsrechte an den Bezügen zustehen und wie diese Besteuerungsrechte wahrzunehmen sind. Es gilt zwar bei allen Gestaltungsvarianten, dass grundsätzlich nur jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen, in Österreich der Besteuerung unterliegen…
…oder nicht. Im Anwendungsbereich des DBA Deutschland ist der AOA insoweit anzuwenden, als dies dem (nicht dem OECD-MA 2010 nachgebildeten) Art. 7 des DBA Deutschland entspricht. Die Zuordnung von immateriellen Wirtschaftsgütern (hier: Beteiligung) ist daher nach den Grundsätzen des AOA zu beurteilen (EAS 3034)…
…von der österreichischen Kapitalertragsteuer gemäß § 94a EStG zu entlasten. Vorsorglich ist allerdings beizufügen, dass diese Rechtsauffassung noch nicht abschließend mit Deutschland vereinbart worden ist; eine Änderung der in dieser EAS vertretenen Rechtsauffassung für die Zukunft ist daher nicht auszuschließen. 07. Juni 2001 Für den Bundesminister…
…Ob dies im vorliegenden Fall tatsächlich der Fall ist, kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren geklärt werden. Darüber hinaus wird im gegebenen Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Abkommensvorteile - hier konkret jene des DBA Liechtenstein - nicht zu gewähren sind, wenn nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls davon…
…ist - mit Ausnahme der Berücksichtigung des DBA-Diskriminierungsverbotes - wiederum wie bei Schritt 1 ausschließlich nach inländischem Recht vorzugehen (EStR 2000 Rz 33). Nach diesen Grundsätzen ist daher auch die Frage zu beantworten, ob auf den in Österreich zu erfassenden Inlandsteil der Bezüge die Monatslohnsteuertabelle anzuwenden…