Stellt ein österreichischer Lieferant seinem deutschen Großkunden über dessen Wunsch einen Verbindungsmann vor Ort zur Verfügung, mit dem jeweils auftauchende Probleme sofort besprochen werden können und der auch mögliche Projekte, neue Entwicklungen und dergleichen mit dem Produktmanagement abstimmen kann, und ist dieser Verbindungsmann ein…
…im Ansässigkeitsstaat. Dazu führt das am 25. September 2000 paraphierte - derzeit aber über deutschen Wunsch noch nicht veröffentlichte - österreichisch-deutsche Anwendungsschreiben zum DBA-2000 Folgendes aus: "Die Zuordnung der Besteuerungsrechte an Ruhegehältern wird in Artikel 18 geregelt. Diese Bestimmung greift nicht nur in die Regelungen…
Nach Auffassung des BM für Finanzen kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er eine restriktive Auslegung des Umfanges der beschränkten Steuerpflicht wünscht. Denn dies birgt die Gefahr in sich, dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerungsrechte der Republik Österreich übertragen, unerwünschte internationale Doppelnichtbesteuerungen eintreten können. Würde…
…in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den für Ausschüttungen geltenden Regeln unterworfen werden, dass er aber nicht die unter Artikel 16 fallenden Einkünfte umfasst." Diese Bestimmung wurde seinerzeit über Wunsch Frankreichs in das Vertragsprotokoll aufgenommen, um zu verhindern, dass die in Artikel 10 Abs…
…Denn das am 25. September 2000 unterzeichnete - derzeit aber über deutschen Wunsch noch nicht veröffentlichte - österreichisch-deutsche Anwendungsschreiben zum DBA-2000 weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: "Die Zuordnung der Besteuerungsrechte an Ruhegehältern wird in Artikel 18 geregelt. Diese Bestimmung greift nicht nur in…
…wenn die Niederlande zur Leistung von Reziprozität bereit sind. Eine derartige Reziprozitätsregelung könnte durchaus - über niederländischen Wunsch - im Wege einer Abkommensrevision in das österreichisch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden. Absatz 11 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen für die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und Vermögens…
…Gegebenheiten nur dann sachlich vertretbar, wenn die Niederlande zur Leistung von Reziprozität bereit sind. Eine derartige Reziprozitätsregelung könnte durchaus - allerdings über niederländischen Wunsch - im Wege einer Abkommensrevision in das österreichisch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen worden. Hiebei soll über deutschen Wunsch stets wie folgt vorgegangen werden: zunächst sind jene Bezugsteile, die ausschließlich durch die in dem einen oder anderen Staate zu besteuernde Tätigkeit verursacht wurden…
…der Veräußerung grundsätzlich dem neuen Eigentümer zuzurechnen sein; und zwar auch dann, wenn - aus welchen Gründen auch immer - der neue Eigentümer eine Dividendenauszahlung an den Veräußerer wünscht. Nur dann, wenn eine Anteilsabtretung nach Zustandekommen eines Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgt ist, wird die von diesem Gewinnverteilungsbeschluss betroffene Dividendenausschüttung…
… die nicht bloß auf eine Klärung von Rechtsfragen abzielen, sondern eine Beratung über die bestmögliche Gestaltung internationaler Wirtschaftsbeziehungen anstreben; die Auskünfte über ausländisches innerstaatliches Steuerrecht wünschen; die einen so ungewöhnlichen Sachverhalt zum Gegenstand haben, dass erkennbar eine finanzamtliche Ermittlungstätigkeit zur Sachverhaltsaufklärung nötig ist. Aber auch…
…Dieses Problem wird auch im OECD-Kommentar zu Artikel 7 des OECD Musterabkommens angesprochen, wobei es in Ziffer 20 als wünschenswert bezeichnet wird, dass "verträgliche Methoden" bei der Lösung dieses Problems angewendet werden. Ausgehend von diesen Überlegungen werden daher seitens des BM für Finanzen bis…
…einer Betriebsstätte spricht. Daher ist diese Frage aus heutiger Sicht auf internationaler Ebene noch ungeklärt. Alleine der Umstand, dass die Homeoffice-Tätigkeit auf Wunsch der Mitarbeiterin erfolgt, ist für die Beurteilung einer Betriebsstätte in einem solchen Fall nicht maßgeblich. Bundesministerium für Finanzen, 7. Juli 2023
…Tag), so unterliegen die für diese in Österreich erbrachten Dienstleistungen gezahlten Gehaltsbestandteile ausschließlich dem österreichischen Besteuerungsanspruch. In einem zwischen der österreichischen und deutschen Finanzverwaltung zwar paraphierten aber auf deutschen Wunsch noch nicht kundgemachten Anwendungsschreiben zum DBA-Deutschland wurde mit der deutschen Finanzverwaltung Einvernehmen erzielt, dass…
…hat; dies aber trägt den besonderen Gegebenheiten des österreichisch-deutschen Abkommensverhältnisses nicht Rechnung. Unter den gegebenen Umständen lässt sich das Doppelbesteuerungsproblem daher nur im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens beheben, das über Wunsch der Abgabepflichtigen jederzeit eingeleitet werden könnte. 11. Februar 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…bezogenen Kapitalerträge werden daher - mag dies auch über den Umweg des "ausschüttungsgleichen Ertrages" geschehen - steuerlich dem österreichischen Anleger zugerechnet. Erwirbt daher eine österreichische Körperschaft Anteile an einem ausländischen Investmentfonds und wünscht sie unter Nutzung des österreichischen DBA-Netzes die vorgesehene Steuerentlastung in Anspruch zu nehmen…
…diesem Erkenntnis kann aber nicht abgeleitet werden, dass der VwGH eine ausländische Verlustverwertungsmöglichkeit bei der Ergreifung von Billigkeitsmaßnahmen in Folgejahren negieren möchte, dass sonach der VwGH Billigkeitsmaßnahmen zur Herbeiführung einer Doppelverwertung wünschen könnte. 18. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…für ein bedingungsloses Betriebstätten-Verlustvortragsrecht angesehen wird, wäre das BM für Finanzen aber bereit, gegenüber EU-Staaten, die dies wünschen, auf der Basis von Gegenseitigkeit und bei Absicherung vor Verlustdoppelverwertungen eine Verlustvortragsmöglichkeit für Betriebstätten gemäß § 48 BAO herbeizuführen. Da im vorliegenden Fall eine Entlastungsmaßnahme zugunsten…
…für ein bedingungsloses Betriebstätten-Verlustvortragsrecht angesehen wird, wäre das BM für Finanzen aber bereit, gegenüber EU-Staaten, die dies wünschen, auf der Basis von Gegenseitigkeit und bei Absicherung vor Verlustdoppelverwertungen eine Verlustvortragsmöglichkeit für Betriebstätten gemäß § 48 BAO herbeizuführen. Da im vorliegenden Fall eine Entlastungsmaßnahme zugunsten…