…Aussagen der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995, gelten insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG gilt der…
…57/1995 nicht, die Aktiveinkünfte der Dubai-Gesellschaft zur Beseitigung des Überwiegens der schädlichen Passiveinkünfte der Malta-Gesellschaft einzusetzen und solcherart die Gewinnausschüttungen nach Österreich vom Verlust der Schachtelbefreiung und einem Wechsel zum Anrechnungsverfahren zu bewahren. Eine Konsolidierung ist nur mit weiteren passiven Gesellschaften vorgesehen…
…von österreichischen Portfoliodividenden im Steuerabzugsweg mit 15% erhobene österreichische Körperschaftsteuer auf die deutsche Gewerbesteuer anzurechnen. Die deutsche Gewerbesteuer ist demnach für die Beurteilung, ob die ausländische Durchschnittsteuerbelastung im Sinn von § 3 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 eine vergleichbare ausländische Besteuerung zur Folge hat…
Die Beurteilung, ob in einem konkreten Fall der Methodenwechsel nach § 10 Abs. 4 KStG 1988 zu einem Verlust der internationalen Schachtelbefreiung für Gewinnausschüttungen einer Hongkong-Gesellschaft führt, erfordert eingehende Sachverhaltswürdigungen, die nicht in dem auf Rechtsauskünfte eingerichteten EAS-Verfahren vom BM für Finanzen vorgenommen werden…
…und führt diese Umstrukturierung dazu, dass die Landesgesellschaften des Konzerns A ihr bisheriges Geschäftsmodell (dezentrale Führung mit eigener Unternehmensverantwortung) an jenes des Konzerns B (zentrale Führung mit bloßer Dienstleistungsfunktion der Landesgesellschaften) anzupassen haben, dann ist eine solche Umstrukturierung aus steuerlicher Sicht einerseits dahingehend zu würdigen…
…C die von A erzeugten Produkte vertreibt, dann führt der Umstand, dass C keiner Besteuerung unterliegt (zB weil sie in einem "Steueroasengebiet" angesiedelt ist), nicht zum Verlust der internationalen Schachtelbefreiung für die von C an die österreichische Holdinggesellschaft ausgeschütteten Gewinne; denn eine Handelstätigkeit führt nicht…
…österreichische GmbH 100% der Geschäftsanteile an einer maltesischen Holdinggesellschaft (limited liability company), welche wiederum 100% der Geschäftsanteile an einer maltesischen operativen Gesellschaft (limited liability company) hält, und nimmt die maltesische Holdinggesellschaft eine Ausschüttung ihrer Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft vor (Großmuttergesellschaft der operativen maltesischen Gesellschaft…
…das ausländische Betriebstättenvermögen bezieht) bei einer Wertminderung eine Abwertungspflicht besteht. Doch auch dieser Abwertungsbetrag ist der US-Betriebstätte zuzurechnen und bewirkt - ungeachtet der Verminderung der Körperschaftsbesteuerungsgrundlage - eine Kürzung des Anrechnungshöchstbetrages für die US-Steuer. Eine Berücksichtigung eines solchen Verlustes auch in den USA kann keine…
…vor allem, wenn der Gewinnaufschlagssatz am untersten Ende der denkbaren Bandbreite angesetzt wurde. DBA-konforme Gewinnerhöhungen auf österreichischer Seite zur Anpassung an eine den OECD-VPG entsprechenden Dienstleistungsvergütung müsste auf deutscher Seite zu einer korrespondierenden gewinnmindernden Gegenberichtigung führen, sodass insgesamt die Verrechnungspreiskorrektur zu keiner Mehrbelastung…
…sich bei der maltesischen Gesellschaft um einen ausländischen Kapitalanlagefonds im Sinn des § 42 des Investmentfondsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993, handelt. Denn gemäß § 42 Abs. 2 Z 1 InvFG gilt als "ausländischer Kapitalanlagefonds" jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt…
Werden einer in der Möbelbranche tätigen österreichischen Vertriebstochtergesellschaft einer in Südafrika errichteten börsennotierten Muttergesellschaft Beteiligungen an Holdinggesellschaften in Deutschland, Holland sowie der Schweiz übertragen, die ihrerseits direkt oder indirekt Beteiligungen an operativ tätigen Gesellschaften in Australien, Niederlande, Ungarn, Polen, Ukraine, Deutschland Schweiz halten, und kann…
Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die…
…diese Gesellschaften als ein schachtelbefreiter Veräußerungsvorgang dar. Wird der Liquidationserlös auf schweizerischer Seite als Dividendenausschüttung gewertet und mit 35-prozentiger Verrechnungssteuer belegt, steht den österreichischen Gesellschaften gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Schweiz das Anrecht auf Rückzahlung der schweizerischen Quellensteuer zu. Vorsorglich wird allerdings angemerkt…
…Baubetriebstätte in einem kombinierten direkten/indirekten Verfahren zugelassen, wie es von Schieber bereits 1979 in der Publikation "Die Besteuerung von Auslandsbetriebstätten", Dr. Otto Schmid Verlag, Köln, beschrieben wird. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die direkt der Baubetriebstätte zuzuordnenden Kosten erfasst, sondern auch Risikozuschläge vorgenommen…
…so wie dies § 18 KStG für den Wechsel österreichischer steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften in den Status der Steuerbefreiung vorsieht), dann kann dies in den Händen der österreichischen Muttergesellschaft einen "Methodenwechsel" (§ 10 Abs. 3 KStG) für die steuerliche Behandlung der Gewinnausschüttungen und Beteiligungsveräußerungen zur Folge haben; es führt…
…nach § 10 Abs. 4 KStG 1988 ausgelöst, weil das Einkommen der britischen Tochtergesellschaft infolge des 15% übersteigenden britischen Steuersatzes gemäß § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 295/2004 einer "vergleichbaren" Körperschaftsteuer unterliegt. Nimmt die genannte britische Tochtergesellschaft am britischen "Group Relief-System" teil, bei dem…
…Unternehmens (hier: der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft) für die Preisgestaltung erhalten wird und sich damit seine Ertragskraft nicht verschlechtert, sondern im Gegenteil verbessert. Es ist aber einzuräumen, dass in dem Ausmaß, in dem es zu einer solchen Funktionsverlagerung gekommen ist, eine Entlastung der österreichischen Vertriebsgesellschaft von diesen…
…Fragen des Methodenwechsels nach § 10 Abs. 4 KStG als nicht mehr relevant. Die zunächst erforderliche Klärung, ob § 44 UmgrStG zum Einsatz kommt, muss aber als Sachverhaltsfrage dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…von einer österreichischen Konzerngesellschaft erzeugtes Grundprodukt von einer luxemburgischen Konzerngesellschaft verarbeitet und wird von dieser sodann das schließliche Endprodukt an Fremdkunden verkauft, muss der Verrechnungspreis für die konzerninterne Lieferung des Grundproduktes dem Fremdvergleichsgrundsatz des Artikel 6 DBA-Luxemburg (entspricht Art. 9 OECD-MA) und des …
…die mit 35% erhobene maltesische Steuer um alle daraus wieder geleisteten Rückzahlungen zu kürzen, wobei es gleichgültig ist, ob die Rückzahlung an die maltesische Tochtergesellschaft oder an die österreichische Muttergesellschaft erfolgt. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: