…Nächtigung in Österreich erfordert, spricht sehr dafür, dass die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter Umständen erfolgen, die im Sinn von § 26 Abs. 2 BAO erkennen lassen, dass er hierbei in Österreich nicht nur vorübergehend verweilt. Damit ist für ihn aber unbeschränkte Steuerpflicht gegeben…
…mit der Geschäftsführung der ungarischen Gesellschaft betraut und ist dieser Geschäftsführer zu 95% an einer österreichischen GesmbH beteiligt, die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so sind die ungarischen Geschäftsführerbezüge gemäß § 22 Z 2 EStG im Hinblick auf diese mittelbare Beteiligung als…
…und eine Pensionsrückstellung dotiert, so wird auch dieser Aufwand als Kostenfaktor in die Preisberechnung einzubeziehen sein. Ob im konkreten Fall besondere Gegebenheiten vorliegen, die einen abweichenden Fremdpreis rechtfertigen könnten (z.B. keine Vollauslastung des Geschäftsführers in der österreichischen Kapitalgesellschaft), kann als reine Sachverhaltsfrage nicht im…
…bei bloß beschränkter inländischer Steuerpflicht des slowenischen Geschäftsführers der Gesamtbezug von ATS 600.000,- (und nicht nur der in Slowenien ausgezahlte Bezugsteil von ATS 300.000,-) keiner inländischen Besteuerung. Maßnahmen nach § 48 BAO zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Slowenien wären diesfalls gegenstandslos…
…die Vorjahrestätigkeit gezahlten Prämie nicht nicht nach den Stundenaufzeichnungen des Jahres 2003 aufgeteilt werden, wenn diese nicht für die Arbeitsleistungen des Tätigkeitsjahres 2002 repräsentativ sind. Denn nach dem im Abkommensrecht geltenden Kausalitätsprinzip muss die Einkünfteaufteilung nach den Verhältnissen des Tätigkeitsjahres und nicht nach jenen des…
…des Durchführungserlasses (AÖF Nr. 61/1961) enthaltenen Auslegungsgrundsatz darf Österreich Besteuerungsansprüche, die ausschließlich auf der Grundlage des Verwertungstatbestandes entstehen, nicht wahrnehmen. Nur soweit die Bezüge auf tatsächlich in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen (und 3.000 US-Dollar übersteigen), entstünde eine inländische Steuerpflicht. Gemäß § 42 Abs…
…EAS 346 vom 3. Dezember 1993 im Verhältnis zu Großbritannien vertretene Auffassung nicht mehr aufrechterhalten (und zwar weder in Bezug auf den Ort der Arbeitsausübung im Fall einer Ferngeschäftsführung noch hinsichtlich der - den vorliegenden Fall eines Fremdgeschäftsführers nicht betreffenden - DBA-Qualifizierung von Gesellschaftergeschäftsführerbezügen; siehe zu…
…sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen kann im gegebenen Zusammenhang eine Freistellungsverpflichtung von den…
…Grund der mit Deutschland in dieser Frage akzeptierten Verständigungslösungen nicht entgegengetreten werden: In Z 12 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994 in Klagenfurt ist festgehalten, dass im Fall von Geschäftsführern weiterhin der (ursprünglich) vom deutschen BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird…
…reinem Hilfscharakter ausgeübt werden, sondern von hier aus der für den Warenvertrieb wesentlichste Vorgang gesetzt wird, nämlich die Verkaufsverhandlungen geführt und die Kaufverträge abgeschlossen werden, wird für die sachgerechte Gewinnzuordnung nicht nach den Regeln der vereinfachten Kostenaufschlagsmethode sondern nach jenen der Wiederverkaufspreismethode (Abschn. 56 ff…
…40/1980, sehr wohl Auslegungsrelevanz zu, von der sich aber der VwGH in seiner zitierten Aussage nicht erkennbar distanziert hat. Die in EAS 1707 vertretene Rechtsansicht wird daher auch im Lichte des zitierten VwGH-Erkenntnisses weiter aufrechterhalten. 04. März 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Ist ein in der Schweiz ansässiger Manager Geschäftsführer einer ihm zu 90% gehörenden österreichischen GMBH, dann erzielt er nach österreichischem Einkommensteuerrecht Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, die allerdings auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 14 (Einkünfte aus…
…wurde die Ansicht vertreten, dass die Grenzgängereigenschaft nicht verloren geht, wenn ein Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und daher ein Auspendeln in den anderen Staat nur an drei Tagen in der Woche nötig ist. Ob im Fall eines…
Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…
…und in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Denn sie bezieht Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die zwar nicht im Inland ausgeübt, wohl aber im Inland (nämlich von der inländischen GmbH) verwertet wird. Der Verwertungstatbestand des § 98 Z. 2 EStG wird deshalb verwirklicht, weil die Geschäftsführerin…
…Gesellschaft) als zugewendet beurteilt werden; sie stellen für den Geschäftsführer Entgelt von dritter Seite dar. Und in beiden Fällen müsste der bei der schweizerischen Muttergesellschaft anfallende Aufwand für die der Schwestergesellschaft zugutekommende Geschäftsführung im Verrechnungspreisweg der österreichischen Schwestergesellschaft weiterbelastet werden. 2. August 1996 Für den…
…die auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht die Erfordernisse des "abhängigen Vertreters" ("Vertreterbetriebstätte") im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 OECD-MA erfüllen. Denn ein österreichisches Besteuerungsrecht kann gegenüber den DBA-Partnerstaaten Österreichs nur dann entstehen, wenn die Erfordernisse beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Rechtes…
…und gegebenenfalls wie lange der Geschäftsführer sich beruflich in Österreich aufhält. Auch wenn der Inlandsaufenthalt maximal 3 Tage im Monat beträgt, besteht inländische Steuerpflicht. Die Wortwendung in Artikel 16 Abs. 2, diese Bezüge "dürfen" im Ansässigkeitsstaat der GmbH besteuern, gestattet nicht, für eine Besteuerung im…
…beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 9 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), sondern unter jene des Artikels 8 Abs. 1 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) fallen, wobei aber infolge des Charakters als "sonstige selbständige Einkünfte" das Erfordernis einer ständigen Einrichtung unerheblich ist und sonach…
…Schweiz "ansässig" und erfüllt er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels 15 Abs. 4 des Abkommens, dann unterliegen diese Bezüge in Österreich nur mit 3% ihres Bruttobetrages der inländischen Besteuerung; diese inländische Steuer ist auf die schweizerische Steuer anzurechnen (EAS 716). Ob der Geschäftsführer unmittelbar oder nur…