…österreichischen Hotels vermietet. Vermietete Einrichtungen begründen keine Betriebstätten des Vermieters, sondern zählen zur Betriebstätte des sie kommerziell nutzenden Mieters. Die aus der Vermietung erzielten Einkünfte sind diesfalls gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen (wobei sich im Regelfall bereits nach § 98…
…tatsächlich nur von Ende Dezember bis Anfang April genutzt werden, ändert nichts daran, dass sie eine feste Einrichtung in Österreich bilden, in der die Tätigkeit des irischen Unternehmens (teilweise) ausgeübt wird. Wurde der Mietvertrag mit der irischen Muttergesellschaft abgeschlossen, dann kann dies nicht dazu führen…
…einer Biogasanlage transportiert wird, so bedient sich das schweizerische Unternehmen zur Erbringung seiner Entsorgungsleistungen damit einer inländischen Betriebstätte. Denn der Aufstellungsort maschineller Einrichtungen ist als Betriebstätte zu werten (Z 42.2 OECD Kommentar zu Artikel 5 OECD-MA). Dies gilt auch dann, wenn der Abtransport…
…dieser Schiffsanlegeplatz als Betriebstätte zu werten ist, vorweg zu klären, ob sich die Vermietungen des Schiffes für den österreichischen Unternehmer als betriebliche oder als nichtbetriebliche Einkünfte darstellen. Denn gemäß § 29 BAO führen feste örtliche Einrichtungen (zu denen der Anlegeplatz, nicht aber das für Vergnügungsfahrten dienende…
…vom BMF vertretenen Auffassung, wonach bloße Mitbenützungsrechte eines ausländischen Tennistrainers am Tennisplatz eines österreichischen Hotels keine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO begründen und damit auch nicht zum Entstehen einer inländischen "festen Einrichtung" im Sinn des Abkommensrechts führen (EAS 1190). OECD-Entwicklungen, die mit dem…
… 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erfasst nicht die Überlassung von Rechten und gewerblichen Erfahrungen im Sinn einer Veräußerung, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung auf Zeit ähnlich einer Vermietung und Verpachtung (VwGH 24.11.1987, 87/14/0001). Lizenzeinkünfte für die Überlassung von…
…2 lit. b DBA-Italien erfasst sein können, muss im gegenständlichen Fall die Anwendbarkeit der Kassenstaatsregel allein schon daran scheitern, dass keine Vertretung oder Einrichtung "in Österreich" vorliegt. Der österreichische Verein kann selbst nicht vom Begriff der "Italienischen Staatsbahnen (FF. SS.)" erfasst sein, weil es…
… 4 des BG über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich, BGBl. Nr. 511/1993 idF BGBl. Nr. 735/1995, werden den ständigen ausländischen Vertretungen oder Delegationen der OSZE-Mitgliedstaaten zu den in § 1 genannten Einrichtungen sowie deren Mitgliedern Privilegien und Immunitäten im gleichen…
…aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein. Der Begriff der betriebstättenbegründenden "Einrichtungen" bezieht sich hiebei auf alle örtlich gebundene Vorrichtungen, die bei Ausübung des Betriebes Verwendung finden. Die gewerbliche Tätigkeit in diesen Einrichtungen muss nicht…
…begründet, dann ist damit der Ort der Leitung des Gesamtunternehmens und nicht der jeweilige Ort der Leitung der einzelnen Auftragsabwicklungen zu verstehen. In Fällen der vorliegenden Art spricht die Vermutung dafür, dass sich der Leitungsort des Unternehmens des EDV-Spezialisten in seiner österreichischen Wohnung befindet…
…der als Leiter dieser Vertretung tätige Angestellte des deutschen Unternehmens keine Abschlussvollmacht besitzt, ändert nichts daran, dass den angemieteten Büroräumlichkeiten die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland zukommt; diese Einrichtung könnte zwar im Sinn…
…Künstler erfasst. Daher ist für eine steuerliche Erfassbarkeit des Honorars nicht das Vorliegen einer inländischen ständigen Einrichtung, sondern lediglich die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entscheidend. Wenn mit dem Honorar auch Reisekosten nach Österreich mitabgegolten werden, dann liegt die Vermutung nahe, dass für…
…Jahres in Österreich eine Ausstellung von Ausgrabungen der antiken Vorzeit und werden hierzu örtliche Einrichtungen (Museumsräumlichkeiten) zur Verfügung gestellt, dann spricht die Vermutung dafür, dass hierdurch eine inländische Betriebstätte begründet wird. Die örtliche Einrichtung muss dem Unternehmen zwar mit einer gewissen Beständigkeit zur Verfügung stehen…
…weil im DBA-Italien nicht das Befreiungssystem, sondern das Anrechnungssystem zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung vorgesehen ist. Eine Anrechnung der italienischen Steuer wäre aber in Österreich nur insoweit zulässig, als die italienische Steuer einerseits in Übereinstimmung mit der Abkommensrechtslage erhoben worden ist und andererseits kein…
…der üblichen Geschäftstätigkeit einer Spedition hinausgeht, so dass diesfalls die deutsche Gesellschaft gemäß Z 10 lit. c des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland über eine ständige Vertretung mit Betriebstättencharakter in Österreich verfügt. 14. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…wenn eine inländische Betriebsstätte für das ausländische Unternehmen vorliegt. Im vorliegenden Fall wird davon ausgegangen, dass das deutsche Unternehmen selbst über keinerlei Verfügungsmöglichkeit über eine inländische feste Einrichtung verfügt, der in Österreich tätige Arbeitnehmer auch über keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen für das deutsche…
…im Interesse einer Vermeidung unnötiger internationaler Besteuerungskonflikte zweckdienlich sein (siehe auch EAS 905, EAS 1106, EAS 1603, EAS 1866, EAS 1884, EAS 1988, EAS 2031, EAS 3063, EAS 3270). Sollte der Steuerpflichtige in Eigenbeurteilung zu dem Ergebnis gelangen, dass keine inländische "feste Einrichtung" vorliegt und…
…sein, ob angesichts der dreijährigen Tätigkeit und der Zurverfügungstellung einer inländischen Wohnung nicht das in Artikel 14 DBA-Schweiz vorgesehene Merkmal des Bestandes einer inländischen "festen Einrichtung" vorliegt, wodurch Steuerfreistellung in der Schweiz und Steuerpflicht in Österreich eintreten würde. Die Vermutung spricht für derartige Gegebenheiten…
…EStG anzusehen ist. Diese Frage kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, sondern müsste als bloße Sachverhaltsfrage durch die örtlich zuständigen Finanzbehörden beurteilt werden. Es besteht allerdings die Vermutung, dass derartige Aktivitäten als Vortragstätigkeit (im weiten Wortsinn des § 99 EStG) anzusehen sind, sodass Steuerabzugspflicht…
…deutsche Gesellschaft fremdüblich abgegolten und der österreichischen Besteuerung unterzogen worden ist). Doch selbst wenn eine noch so starke Vermutung für den Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben ist, kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Einrichtung wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden…