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21 Treffer1485 msnur geltende Fassungen
EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…die bei der deutschen Muttergesellschaft (GMBH& CO KG) einer 100%igen österreichischen Tochtergesellschaft durchgeführt wird, aufgedeckt, daß für eine im Juni 1993 vorgenommene Gewinnausschüttung die in Österreich mit 25% abgeführte Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze auf die deutsche Körperschaft(Einkommen)steuer…

EAS 1467Rückerstattungsfristen im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 572/1-IV/4/9931.05.1999

…hat keine automatische Rückwirkung auf die mit der Schweiz vereinbarten Rückerstattungsfristen. Die Verlängerung in Österreich ist darauf zurückzuführen, daß 1980 die Rückerstattungsfrist in § 240 Abs. 3 BAO von drei auf fünf Jahre verlängert wurde und daß der genannten österreichisch-schweizerischen Durchführungsvereinbarung hiebei keine verbösernde Wirkung…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche…

EAS 256Frist für schweizerische Rückerstattungsanträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/11/1-IV/4/9309.04.1993

…zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei…

EAS 1270Option auf Weiteranwendung des DBA-USA 1956 bei Bezug österreichischer Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/15-IV/4/9825.05.1998

…enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Dividendeneinkünfte von der in Artikel 28 Abs. 3 des DBA-USA vom…

EAS 1265Option auf Weiteranwendung des DBA-USA 1956
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 440/1-IV/4/9822.05.1998

…enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Einkünfte von der in Artikel 28 Abs. 3 des DBA-USA vom…

EAS 1259Anlagenerrichtung mit anschließender Einschulung und Mängelabarbeitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/4-IV/4/9804.05.1998

…keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt wird, weil der Bau mit dem Abschluss der Bauarbeiten ausgeführt ist. In EAS 1025 wurde an diesen Grundsätzen festgehalten, dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der Abnahme nicht noch Nachbesserungsarbeiten erforderlich werden. Die Zusammenführung dieser beiden EAS-Aussagen…

EAS 1773Montagebetriebstätte/Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/21-IV/4/0028.12.2000

…keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt wird, weil der Bau mit dem Abschluss der Bauarbeiten ausgeführt ist. Vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 21. April 1999, BStBl. II 1999, 694, kann sich diese Aussage aber nur auf Test- und Probebetriebe beziehen, die nicht der übergabereifen…

EAS 357Bauausführungen mit Probebetrieb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/4/1-IV/4/9317.12.1993

…der von 3 bis 4 Technikern überwacht wird und in dessen Verlauf erforderlichenfalls Reparaturarbeiten vorgenommen werden, wobei die formelle Endabnahme erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Probebetriebes erfolgt, so wird nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen durch derartige nach tatsächlicher Fertigstellung gesetzte Aktivitäten keine Verlängerung der…

EAS 1025Assistenzleistungen nach Anlagenerrichtung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 40/1-IV/4/9728.02.1997

…der von 3 bis 4 Technikern überwacht wird und in dessen Verlauf erforderlichenfalls Reparaturarbeiten vorgenommen werden, wobei die formelle Endabnahme erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Probebetriebes erfolgt, so wird nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen durch derartige nach tatsächlicher Fertigstellung gesetzte Aktivitäten keine Verlängerung der…

EAS 1742Zweijahresfrist des § 10 KStG im Fall von Auslandsverschmelzungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/13-IV/4/0017.10.2000

… denn der dies verhindernde Ausnahmetatbestand, dass stille Reserven der inländischen Besteuerung entgleiten, liegt bei Verschmelzung zweier beschränkt steuerpflichtiger Auslandskapitalgesellschaften nicht vor. Da die übernehmende Kapitalgesellschaft nach österreichischem Steuerrecht weitgehend wie ein Gesamtrechtsnachfolger behandelt wird, wird für die Gewinnausschüttungen von der österreichischen Tochtergesellschaft an die übernehmende…

EAS 2048Wegzugsbesteuerung bei nur vorübergehendem Wegzug nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 780/1-IV/4/0229.04.2002

…einer Verlagerung der Ansässigkeit aus Österreich in den anderen Staat führt (EStR 2000 Rz 7596). Doch gilt dies nur in Fällen eines Doppelwohnsitzes. Eine solche Gegebenheit liegt aber im gegenständlichen Fall nicht vor, weil während des nur rund 20 Monate dauernden Deutschland-Aufenthaltes der Wohnsitz…

EAS 2723Vorübergehende Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0226-IV/4/200627.04.2006

…der im Jahr 2005 eine Maklertätigkeit in Österreich aufgenommen hat, seinen Wohnsitz für voraussichtlich 2 bis 3 Jahre in die Schweiz, dann kann damit eine Verlagerung der Ansässigkeit im Sinn des DBA-Schweiz verbunden sein, wenn der Wohnsitz in Österreich aufgegeben wird und ein Wechsel…

EAS 807Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 19/1-IV/4/9629.01.1996

…Jahr nicht mehr länger als 183 Tage in Österreich bestanden hat, da bei einer unterjährigen Verlagerung der Ansässigkeit nach Italien auch eine kurzfristige inländische "Restansässigkeit" noch die Besteuerungsrechte bei Österreich belässt. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 397EDV-Vertrieb für Hongkonger Software-Haus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/6-IV/4/9424.02.1994

…der GesmbH an das Hongkonger Unternehmen erfolgt. Eine Verlagerung der Abzugsverpflichtung auf die inländische GesmbH könnte in einem solchen Fall nur unter der Voraussetzung des § 99 Abs. 3 EStG (Zulassung durch das Betriebstättenfinanzamt der GesmbH) erfolgen. Vorsorglich wird allerdings angemerkt, dass der Hinweis in der…

EAS 3069Umstellung des Verrechnungspreissystems als Folge einer Reorganisation
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0896-IV/4/200922.07.2009

…auf die in der Vergangenheit noch von den Landesgesellschaften selbst mit den Konzernkunden abgeschlossenen und nun in Abwicklung befindlichen Verträge ("Altverträge") bereits zu einer Verlagerung von Funktionen und Risiken auf eine ausländische Zentralgesellschaft kommen, dann erscheint es durchaus fremdverhaltenskonform, wenn hierfür der Landesgesellschaft ein Entgelt…

EAS 994Konsulententätigkeit an polnischen Baustellen deutscher Firmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 110/2-IV/4/9623.12.1996

…die Bestimmung des Landes, dem das Besteuerungsrecht zusteht, jedenfalls unerheblich. In Fällen der vorliegenden Art, in denen in Österreich ansässige Personen vorübergehend ihr Tätigkeitsfeld in das Ausland verlagern, wird im übrigen auch kaum eine Verlagerung der Ansässigkeit im Sinn von Art. 4 des DBA-Polen…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer zunächst einzubehalten, um sie in der Folge wieder zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte Kapitalertragsteuerabzugspflicht unberührt. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung…

EAS 267Baustellenfristüberschreitungen in Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 644/12/1-IV/4/9314.05.1993

…Wege eines Verständigungsverfahrens von den damit verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen abgesehen werden, wenn in den maßgebenden Verträgen eine die 24-Monatefrist nicht übersteigende Arbeitsdauer vertraglich vereinbart ist und diese Frist unvorhergesehenermaßen überschritten wird. 14. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 344Stundungszinsen bei lang andauerndem Verständigungsverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2280/1/1-IV/4/9304.01.1994

  Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…