…13 Abs. 2 lit. a (iii) DBA Australien nicht etwa mit "überwiegend" (im Sinne von mehr als 50%) gleichzusetzen sein. Somit wird jedenfalls kein österreichisches Besteuerungsrecht gegeben sein, wenn durch den Anteil der Gebäude oder Grundstücke die 50%-Grenze nicht oder nur geringfügig überschritten wird…
…einer DBA-Betriebstätte das Besteuerungsrecht beansprucht, wäre auf österreichischer Seite korrespondierend Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren (Hinweis auch auf EAS 1715). Ob die Bilder in einem abgesonderten Raum oder von dem auf dem Schiff tätigen Juwelier oder Friseur verkauft werden, macht im gegebenen Zusammenhang keinen…
…diese Auslandsumgründung Artikel VI des österreichischen Umgründungssteuergesetzes Anwendung finden, wenn ausschließlich begünstigtes Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Kapitalanteil im Sinn von § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG) übertragen wird. Sollte es sich tatsächlich um eine Aufspaltung handeln, bei der die spaltende Körperschaft im Register gelöscht wird…
…10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov. 1978, 2058, 2139/78 (bezgl. Errichtung von 3 Wohneinheiten und Veräußerung innerhalb von 3 Jahren) das Vorliegen eines gewerblichen inländischen Grundstückshandels als…
…daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, daß diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs…
…die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten…
…Aus dieser Sicht erscheint es daher gerechtfertigt, im Verkauf von Fertiggerichten und Getränken in Zügen schwerpunktmäßig "Lieferungen" von Nahrungsmitteln und keine "Dienstleistungen" im Sinn der Abkommensbestimmung zu sehen, wobei diese Auslegung des Dienstleistungsbegriffes im DBA aber keine Rückwirkungen für umsatzsteuerliche Belange hat. Sollte auf tschechischer…
…der von der Rechtsordnung nicht angetasteten Gestaltungsfreiheit darüber zu entscheiden, welche Funktionen in der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommen werden. Es ist daher durchaus denkbar, dass die österreichische Tochtergesellschaft bloß als Kommissionär mit dem physischen An- und Verkauf von Metallen mit Geschäftspartnern beauftragt wird, die von der…
…Niederlande steuerabzugsfreien Dienstleistungsvergütungen von den Grundsätzen des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens (insb. Z 12) leiten. Danach unterliegen Vergütungen für einzelabgerechnete Unterstützungsleistungen einer niederländischen Muttergesellschaft an ihre österreichische Tochtergesellschaft in den Bereichen Marketing, Organisation, Produktion, Versicherungsberatung bei An- und Verkauf von Grundvermögen…
…von den meisten OECD-Staaten geteilt wird. Es muss weiters bezweifelt werden, dass im geschilderten Fall der inländischen Betriebstätte bloße Hilfsfunktionen zuzumessen sind, die ihr - auf der Ebene der Abkommensanwendung - die Eigenschaft einer Betriebstätte absprechen würden. Die Kernaufgabe der britischen Gesellschaft besteht im "Verkauf" von…
…andern österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen vertreten. Diese Satellitenschüsseln stellen keine bloßen "Hilfsstützpunkte" im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBA dar. Dies erscheint vor allem deshalb nicht möglich, weil Einrichtungen, die unmittelbar dem Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen dienen…
…oder auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 2 DBA-Australien) eine australische Erfassung des Veräußerungsgewinnes stattfinden, dann würde damit wohl ein Qualifikationskonflikt ausgelöst (Österreich qualifiziert den Vorgang im Wesentlichen als Verkauf von unbeweglichem australischem Betriebsvermögen, während Australien darin den Verkauf von Anteilen an einer…
…Übernimmt ein in Österreich wohnhafter Dienstnehmer einer belgischen Kapitalgesellschaft die Verkaufsleitung für Gesamtösterreich, besteht sonach seine Tätigkeit im Verkauf der von der belgischen Gesellschaft angebotenen Produkte, dann wird hiedurch jedenfalls für die belgische Gesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Belgien begründet…
Wird ein E-Werk, das von einem in Österreich ansässigen Unternehmer betrieben wird und an dem vier in Deutschland ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens…
…65/1975, ergibt sich, dass im Fall der österreichischen Kapitalertragsteuer zwingend das Rückzahlungssystem anzuwenden ist. Wurden die Anteile an der österreichischen GmbH von den österreichischen Gesellschaftern an die schweizerische Holdinggesellschaft verkauft, dann ist nicht auszuschließen, dass dieser Vorgang im Zuge des Rückzahlungsverfahrens aus dem Blickwinkel…
Wird eine brasilianische Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 lit b DBA-Brasilien (zu der gemäß Schlussprotokoll auch Anleihen der BANK VON BRASILIEN gehören) von dem österreichischen Anleihegläubiger veräußert, steht die in der zitierten Abkommensbestimmung vorgesehene Steuerfreiheit auch für die vom österreichischen…
…stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von Ziffer 1.2 der Durchführungsrichtlinien zu Spekulationseinkünften (AÖF Nr. 162/1991) für den Beginn der 10jährigen Spekulationsfrist der Abschluss der für die Grundstücksübertragung maßgebenden Vereinbarung mit der Treuhandanstalt maßgebend; und zwar auch dann…
…im vorliegenden Fall ist dies die österreichische B-GmbH), dann ist der hiebei von der A-GmbH erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Art. 14 Abs. 4 DBA-Niederlande in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass in Fällen dieser Art die beschränkt steuerpflichtige niederländische…
…Kommentars zu Art. 23A OECD-MA. Aber auch das DBA-Ö/Deutschland entzieht Österreich keine Besteuerungsrechte an den Veräußerungsgewinnen, da es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft mit österreichischen Grundstücken handelt, die folglich nach Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland…
…erkennen lässt, dass diese nur einen Umsatz in Höhe von 3% der angeblich von ihr bezogenen Lizenzerträge angibt und weil von den Konzerngesellschaften nicht aufgezeigt werden kann, dass es tatsächlich zu einem Verkauf der Lizenzrechte an die "Tantengesellschaft" gekommen ist) wird zu prüfen sein, ob…