…der schließlich von der zwischengeschalteten luxemburgischen Gesellschaft gezahlt wurde, kann nicht als Anwendungsfall der "Preisvergleichsmethode" bezeichnet werden. Denn diese Methode setzt einen Vergleich mit Verkäufen an Fremdkunden voraus, die aber seitens der österreichischen Konzerngesellschaft nicht stattgefunden haben, weil die Verkäufe an die konzerninterne luxemburgische Zwischengesellschaft…
…und damit in seiner "Eigenschaft als Vorstandsmitglied" Vergütungen erhält. Liegt aber lediglich eine Vertragszusage auf Einberufung in den Gesellschaftsvorstand vor und wird diese - noch bevor die Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden erfolgt ist - unter Leistung einer außergerichtlichen Vergleichssumme in Höhe von weit über 1 Mio. Euro aufgehoben…
Unter EAS 1397 ist folgende Rechtsmeinung vertreten worden: "Verluste, die eine schweizerische AG aus ihrer Beteiligung als Kommanditist an einer österreichischen KG erlitten hat, und die nach einer Einbringung des KG-Anteils in die inländische Komplementär-AG (eine 100%ige Tochtergesellschaft der schweizerischen AG) durch…
Werden von einem US-Konzern im Rahmen einer weltweiten Umstrukturierung unter anderem auch die Mitgliedsgesellschaften verpflichtet, an einem neuen Softwaresystem (SAP-Projekt XX) teilzunehmen und werden die hiefür anfallenden Kosten an die Gliedunternehmen weiterbelastet, dann wäre diese Vorgangsweise nur dann mit den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen (OECD…
Schließt ein österreichisches Unternehmen mit einem norwegischen Staatsbürger, der 1 Jahr bei diesem Unternehmen als Dienstnehmer (Fußballtrainer) beschäftigt war, einen Vergleich über dessen Forderung nach einer Kündigungsentschädigung, dann unterliegt diese Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung; und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Zahlung der ehemalige…
…aber im Vergleich zu der nach dem Altabkommen bestehenden Rechtslage keine Verschlechterung ein. Nach dem Altabkommen war die Pension in Österreich steuerpflichtig und es war die US-Einkommensteuer auf die österreichische Steuer anzurechnen. Auch damals war die US-Pension mit dem Bruttobetrag, sonach unter Hinzurechnung…
…1 OECD-MA (vgl. VPR 2010 Rz 161ff) und damit des Art. 5 Abs. 1 DBA Deutschland erfüllt. Der abkommensrechtliche Betriebsstättenbegriff ist aber im Vergleich zum innerstaatlichen Begriff ua. insoweit enger, als Einrichtungen, die unter Art. 5 Abs. 4 OECD-MA bzw. Art. 5 Abs…
…des DBA-Betriebstättenbegriffes des Artikels 5 Abs. 1 DBA-USA erfüllt (VPR 2010 Rz 161). Der abkommensrechtliche Betriebstättenbegriff ist aber im Vergleich zum innerstaatlichen Begriff ua. insoweit enger, als Einrichtungen, die unter Artikel 5 Abs. 4 des Abkommens fallen, für abkommensrechtliche Belange keine Betriebstätten bilden…
…des Gebildes ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Kapitalgesellschaft gleicht. Für diesen Vergleich sind alle Elemente heranzuziehen, die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen: Hierzu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10…
…dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Kapitalgesellschaft gleicht. Für diesen Vergleich sind alle Elemente heranzuziehen, die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen: Hierzu gehören auf der Grundlage von KStR 2001 Rz 551: eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht, starres, ergebnisunabhängiges im Eigentum…
…die Reparaturannahme (die im Ergebnis den Abschluss eines Vertrages über die Gerätereparatur darstellt) nicht als Vorgang auf der "Einkaufseite" des Unternehmens sondern als Vorgang auf dessen "Verkaufseite" zu sehen ist. Die Reparaturannahmestelle fällt damit auch unter den - im Vergleich zum DBA-Recht weiteren - Betriebstättenbegriff der §…
…47 Abs. 2 EStG 1988 einzustufen ist, könnte ein Vergleich mit der steuerlichen Wertung der Verträge mit den anderen in Österreich ansässigen Piloten sein. Sollte hingegen der formell als "Werkvertrag" geschlossene Vertrag dazu führen, dass von dem Piloten keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern Einkünfte…
…kann indessen im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht abschließend beantwortet werden, da eine vertiefte Befassung mit dem Fragenkreis erforderlich wäre. Stellt man einen Vergleich mit einem Telefon-Kommunikationsunternehmen an, würde man in den bloßen Telefonapparaten dieser Gesellschaft vermutlich noch keine Betriebstätten erblicken; auch dann nicht…
…Deutschland zu werten ist. Deutschland muss angesichts dieser Verständigungsregelung die Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 15 des DBA-Ö/Deutschland unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freistellen. Wenn in Österreich kein Wohnsitz im Sinn von § 26 Abs. 1 BAO begründet wird…
…sich der Lebensmittelpunkt nicht bestimmen und kann auch durch Vergleich des gewöhnlichen Aufenthaltes im Sinn von Art. 4 Abs. 2 lit. b des Abkommens mit Finnland keine verlässliche Entscheidung getroffen werden, wird der finnischen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie unter Berufung auf Art…
…nur auf Bänder für Rundfunk und Fernsehen, ohne auf die technologische Weiterentwicklung Bedacht zu nehmen. Allerdings tritt hierdurch im Vergleich zum DBA-Malta der gegenteilige Effekt ein. Denn während das DBA-Malta die Tonbänder in den 10-prozentigen Quellensteuersatz einbezieht, werden in Artikel 12 Abs…