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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 187

Reparaturannahmestelle als Betriebstätte

geltende FassungEAS-AuskunftF 1583/1/1-IV/4/92vom 02.11.1992

Wortlaut laut Findok

  Mietet eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich ein Geschäftslokal an, dessen Aufgabe in der Entgegennahme von defekten EDV-Geräten zwecks Weiterleitung zur Reparatur an die deutsche Firmenwerkstatt besteht, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 4 DBA-Deutschland begründet wird. Denn bei einem auf die Gerätereparatur spezialisierten deutschen Unternehmen kann eine solche Reparaturannahmestelle nicht einer bloßen "Einkaufstelle" gleichgesetzt werden, da die Reparaturannahme (die im Ergebnis den Abschluss eines Vertrages über die Gerätereparatur darstellt) nicht als Vorgang auf der "Einkaufseite" des Unternehmens sondern als Vorgang auf dessen "Verkaufseite" zu sehen ist. Die Reparaturannahmestelle fällt damit auch unter den - im Vergleich zum DBA-Recht weiteren - Betriebstättenbegriff der §§ 29 BAO, 12 UStG und 81 EStG. 2. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Inlandsbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
F 1583/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18275
Gültig
02.11.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF