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364 Treffer1531 msnur geltende Fassungen
EAS 3362Weltpostverein-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0118-VI/8/201705.09.2017

…Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen gezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage hierfür erachtet das Bundesministerium für Finanzen in Art. V Abschn. 18 lit. b des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten…

EAS 3453Pensionen aus dem UN Joint Staff Pension Fund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.536.51825.07.2024

…Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien, BGBl. III Nr. 99/1998 (UN-Amtssitzabkommen), sieht vor, dass "[a]us dem Pensionsfonds bezogene Ruhegenüsse […] von der Besteuerung befreit" sind. Der "Pensionsfonds" bezeichnet gemäß Abschn. 1 lit. i UN-Amtssitzabkommen den "United Nations…

EAS 3364Frage der Ansässigkeit eines Angehörigen der spanischen OSZE-Vertretung in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0220-VI/8/201507.08.2015

…für die Ständigen Vertretungen und ihre Mitglieder bei den Vereinten Nationen in Wien auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen bestehen. Gemäß Art. XI Abschnitt 32 lit. a des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien…

EAS 251Kein Progressionsvorbehalt für UN-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 2212/1/1-IV/4/9330.03.1993

Nach Auffassung des BM für Finanzen sind Pensionen internationaler Organisationen, die auf Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen, wenn in dem betreffenden Privilegienabkommen ausdrücklich ein derartiger…

EAS 749UNO-Menschenrechtsbeobachter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2485/1/1-IV/4/9515.11.1995

…die Beamten der Vereinten Nationen eine vollständige Steuerbefreiung der Bezüge in den Mitgliedstaaten der Organisation vorzusehen (Abschn. 18 lit. b). Für Sachverständige ("experts") sind in Abschn. 22 wohl mehrere Vorrechte verankert, Steuerprivilegien zählen aber nicht dazu. Wird daher ein Österreicher als "United Nations Volunteer" von…

EAS 3456Steuerpflicht einer Witwerpension eines ehemaligen Angestellten des Internationalen Währungsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.770.56124.07.2025

…über den Internationalen Währungsfonds (IWF-Abkommen; StF: BGBl. Nr. 105/1949). Da der IWF eine Spezialorganisation der Vereinten Nationen ist, ist zwar auch das Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen (StF: BGBl. Nr. 248/1950) anwendbar. In Fragen von steuerlichen Privilegierungen geht aber…

EAS 2000Kapitalertragsteuer im Fall von UNO-Bediensteten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/1-IV/4/0201.03.2002

Unterhält ein Österreicher, der seit 2 Jahren auf Grund eines Dienstvertrages mit dem UNO-Hauptquartier als UNO-Beamter im Kosovo steuerfreie UNO-Bezüge erhält, bei einer inländischen Bank ein Wertpapierdepot, auf dem sich auch Anteile an ausländischen Investmentsfonds befinden, hinsichtlich derer die Bank einen Sicherungssteuerabzug…

EAS 2019ILO-Bezüge für in- und ausländischen Arbeitseinsatz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 167/1-IV/4/0203.04.2002

…der Vereinten Nationen (vgl. Anlage zu BGBl. Nr. 248/1950) genießen die Beamten der Spezialorganisationen, zu denen auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) zählt, dieselben Steuerbefreiungen in Bezug auf die ihnen von den Spezialorganisationen gezahlten Gehälter und Einkünfte wie sie die Beamten der Vereinten Nationen genießen…

EAS 3438Besteuerung von Bezügen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen nach Pensionsantritt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.270.70219.04.2022

Angestellte der UNIDO (auch österreichische Staatsbürger) genießen gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. d des UNIDO-Amtssitzabkommens (BGBl. III Nr. 100/1998) eine Befreiung von der Besteuerung der Gehälter, Bezüge, Vergütungen und Ruhegenüsse, die sie von der UNIDO für gegenwärtige oder frühere Dienste oder im…

EAS 3365Steuerfreiheit für Weltpostverein-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0391-VI/8/201525.09.2015

Verlegt eine UN-Bedienstete, die in der Hauptsache beim Weltpostverein (WPF), einer Spezialorganisation der Vereinten Nationen, in Bern tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre WPF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Nach Auffassung des Bundesministeriums für…

EAS 2300KESt-Entlastung für Bedienstete der internationalen Organisationen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 664/1-IV/4/0310.06.2003

…durch das Völkerrecht ein steuerlicher Zugriff auf die Auslandseinkünfte verwehrt ist; sie gilt daher auch für die solcherart begünstigten Bediensteten der internationalen Organisationen. Gemäß Abschnitt 37 lit. f in Verbindung mit Abschnitt 39 des mit den Vereinten Nationen abgeschlossenen Amtssitzabkommens, BGBl. III Nr. 99/1998…

EAS 2974Steuerfreiheit für eine Pension der Asiatischen Entwicklungsbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1448-IV/4/200826.05.2008

…Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage hiefür erachtet das Bundesministerium für Finanzen in Art. V Abschn. 18 lit. b des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten…

EAS 1369Steuerliche Behandlung von UNO-Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 422/1-IV/4/9823.11.1998

…Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen gezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage hiefür erachtet das Bundesministerium für Finanzen in Art. V Abschn. 18 lit. b des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten…

EAS 2593Steuerfreiheit für eine Pension des Internationalen Währungsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0221-IV/4/200524.03.2005

…Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage hiefür erachtet das Bundesministerium für Finanzen in Art. V Abschn. 18 lit. b des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten…

EAS 735Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1315/1/1-IV/4/9512.10.1995

…Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage hiefür erachtet das Bundesministerium für Finanzen in Art. V Abschn. 18 lit. b des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten…

EAS 903Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 84/1-IV/4/9603.07.1996

…Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage hiefür erachtet das Bundesministerium für Finanzen in Art. V Abschn. 18 lit. b des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten…

EAS 3420Besteuerung einer Europaratspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0324-IV/8/201928.10.2019

…BGBl. Nr. 127/1957, sind Beamte des Europarates von der Besteuerung der vom Europarat bezahlten Gehälter und Einkünfte befreit. Diese Bestimmung ist der Bestimmung des Abschnitt 18 lit. b Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl. Nr. 126/1957, nachempfunden, welche entsprechend…

EAS 3306Weltbankpensionist mit Auslandskapitalertrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0713-IV/4/201223.11.2012

…sonach auch den Beamten der Weltbank, dieselben Steuerbefreiungen wie sie die Beamten der Vereinten Nationen genießen. Die Steuerbefreiung in Bezug auf die von der Hauptorganisation der Vereinten Nationen bezahlten Gehälter und Einkünfte ist in Abschnitt 18 lit. b des UNO-Privilegienübereinkommens vom 13.02.1946…

EAS 1428Besteuerung einer Pension aus dem EFTA-Insurance Scheme
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftQ 5/1-IV/4/9915.03.1999

…1961 ("EFTA-Protokoll"), genießen Angestellte der EFTA Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge. Dieser Bestimmung ist entsprechend der ständigen Praxis zu der inhaltsgleichen Bestimmung des Abschnittes 18 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl. Nr. 126/1957…

EAS 403Versicherungssteuerbefreiung für UNO-Beamte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 462/2/1-IV/4/9403.03.1994

Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit der IAEO und der UNIDO sowie anderer Ämter der Vereinten Nationen in Österreich haben Anspruch auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die…