Veranstaltet eine österreichische GmbH bis zu einem halben Jahr dauernde Gastspiele mit einer englischen Theatergruppe, wobei die gesamte Produktion von einer Londoner Agentur angekauft wird, besteht sonach die vertragliche Vereinbarung zwischen der österreichischen GmbH und der Londoner Agentur darin, dass die Londoner Agentur sich…
…inländischen Einrichtungen besitzt, die eine "Lohnsteuerbetriebstätte" im Sinn von § 81 EStG begründen; § 81 EStG wird in diesem Zusammenhang nicht durch die Betriebstättendefinition des DBA-Liechtenstein außer Wirksamkeit gesetzt). Es ist im allgemeinen gleichgültig, ob die Arbeitnehmer auf inländischen oder ausländischen Baustellen tätig werden. Eine Ausnahme…
…daher diese Bezüge anlässlich der Veranlagung 2001 und - gegebenenfalls 2002 - in Österreich von der Besteuerung freizustellen sein. Im Zuge der Veranlagung 2001 wird durch Anrechnung der vom österreichischen Arbeitgeber noch für die Zeit bis Ende Juli 2001 einbehaltene Lohnsteuer von über ATS 130.000 eine…
…Einkommens(Lohn)besteuerung als auch der finnischen Besteuerung, wobei die finnische Steuer gemäß Artikel 23 DBA-Finnland auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. Diese Steueranrechnung kann nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgen, sondern bedarf der Durchführung einer Veranlagung in Österreich (Salzburger Steuerdialog, AÖF Nr. 260/2009, Abschn…
…Mitarbeiter daher auch steuerpflichtige Einkünfte - mag dies auch nur in geringer Höhe der Fall sein - ist jedenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben, auf Grund der sodann eine Veranlagung durchgeführt wird, in der die DBA-steuerfreien Einkünfte zur Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes angesetzt werden (Progressionsveranlagung). Bundesministerium für Finanzen…
…des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Österreich erforderlichenfalls eine Veranlagung zur Wahrung des Progressionsvorbehaltes hinsichtlich der DBA-steuerfreien Einkünfte vorzunehmen sein. Im Übrigen wird auf die Publikation "DBA und Lohnsteuerabzug" in SWI Nr. 8/1993 hingewiesen, in der die Rechtslage bei Arbeitnehmerauslandsentsendungen umfassend erläutert wird. 13…
…4 DBA-Türkei ansässiger und bei einem türkischen Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer für die Zeit von Anfang Jänner 1994 bis Ende Mai 1994 zu einem österreichischen Unternehmen zur Arbeitsausübung im Inland entsandt und geht dieser Arbeitnehmer nach Beendigung seines Dienstverhältnisses mit dem türkischen Arbeitgeber (Ende Mai…
…steuerliche Aberkennung der Arbeitgebereigenschaft des österreichischen Unternehmens zur Folge haben. In einem solchen Fall unterliegen daher die Arbeitslöhne, die an die nach England entsandten Arbeitnehmer gezahlt werden, weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug (siehe in diesem Sinn auch EAS 476). 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr…
Wird ein amerikanischer Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses für den Zeitraum Jänner 1988 bis August 1991 nach Österreich entsendet und erfolgt im August 1993 durch das österreichische Finanzamt die Veranlagung dieses Dienstnehmers, wobei die Einkommensteuer vom amerikanischen Dienstgeber getragen wird, so…
…14/0217 betr. Verluste in abkommensrechtlich freizustellenden Auslandsbetriebstätten). Da im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht nachträglich entstehende ausländische Verluste aus nichtselbständiger Arbeit nicht von einer inländischen Verlustverwertung ausgeschlossen sind, kann ein solcher Ausschluss bei der Veranlagung jener Jahre, in denen die Verluste entstanden sind, nicht unter…
…Abkommen. Die Steuer kann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg erhoben werden, so dass die steuerliche Erfassung im Wege der Veranlagung durch das für den Arbeitnehmer zuständige Wohnsitzfinanzamt zu erfolgen hat. Bei Abgabe der Steuererklärung wird darauf zu achten sein…
…angestellten) Arbeitnehmer bediente". Ein beachtlicher wirtschaftlicher Grund könnte beispielsweise darin gelegen sein, dass innerhalb einer Familie verstreuter Anteilsbesitz gebündelt wird, um eine einheitliche Einflussnahme auf die unternehmerische Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft zu nehmen. EAS 2787 ist daher nicht so zu verstehen, dass eine deutsche Holdinggesellschaft von…
…gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA F verpflichtet, diese Einkünfte - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob Frankreich derartige Arbeitnehmergewinnbeteiligungen nach seinem inländischen Recht von der Besteuerung freistellt, da das Abkommen keine "subject to tax-Klausel" enthält. Es kann in…
…verbleibt die Zuständigkeit für die DBA-Steuerentlastung bei dem für die Veranlagung zuständigen Finanzamt. Wird daher von einem österreichischen Unternehmen ein in Tschechien ansässiger Mitarbeiter teilweise in Österreich und teilweise im Ausland eingesetzt und ergibt sich aus dem mit dem ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen eine…
… 47 Abs. 2 EStG 1988). Die vertieften Sachverhaltsuntersuchungen können aber nicht in dem auf die Beantwortung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Antwortdienst angestellt werden und sind dem zuständigen Finanzamt vorzubehalten. Sollte die österreichische Gesellschaft als Arbeitgeber zu werten sein, dann würde sich die Lohnsteuerabzugspflicht aber…
…im Inland sicher der inländischen Volkswirtschaft dient". Er hat allerdings in Abrede gestellt, dass der wirtschaftliche Erfolg von im Ausland tätigen Konzernmitarbeitern "unmittelbar" der inländischen Volkswirtschaft zugute kommt, wenn diese Mitarbeiter bei einer ausländischen Enkelgesellschaft der österreichischen Kapitalgesellschaft als Dienstnehmer tätig sind. Es ist einzuräumen…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft (GM-GmbH) teilweise (mit 1/5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15…
Verlegt ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens nach der Eheschließung seinen Wohnsitz nach Zürich und wird er von dort aus zu 3/4 seiner Arbeitszeit für seinen österreichischen Arbeitgeber tätig (Konstruktionsarbeiten mit Internetverbindung zur EDV-Anlage des österreichischen Arbeitgebers; schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
…Wirtschaftsstandort Österreich gewählt wird, um von hier aus internationale Geschäfte abzuwickeln, kommt der wirtschaftliche Erfolg einer solchen Betriebsansiedlung unmittelbar der österreichischen Volkswirtschaft zu Gute und wird sonach in Österreich "verwertet". Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens wird durch die Leistungen seiner Arbeitnehmer bestimmt; denn diese erbringen…