…193/1985, stellen die anlässlich der Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren gesondert in Rechnung gestellten, auf die Zeit von der letzten Kuponfälligkeit bis zum Verkaufstermin entfallenden (noch nicht fälligen) Kuponzinsanteile (Stückzinsen) ihrem wirtschaftlichen Gehalt und ihrer Funktion nach Früchte eines Geldkapitals dar; denn für die Eigenschaft…
…und ausländischen Kapitalgesellschaften und sonstige Wertpapiere in seinem Privatvermögen hält, seine abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Kanada, so kann es zu einer Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 kommen. Denn als steuerpflichtige Veräußerung von Kapitalanteilen und Wertpapieren gelten dieser Bestimmung nach…
…Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs. 2 des künftigen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens erfaßt sein werden, sodaß das Besteuerungsrecht an den Gewinnen der österreichischen Investoren, die bei Veräußerung solcher Anteilsscheine erzielt werden…
…7.1996 fälligen Zinskupon von 100 an einen in Österreich ansässigen privaten Anleger; die Schweiz erhebt eine Abzugssteuer von 35 und ist gem. Art. 11 DBA-Schweiz verpflichtet, dem österreichischen Anleger 30 im Rückerstattungsweg zu vergüten. Die Bank stellt anlässlich der Veräußerung Stückzinsen für den…
…einer Gewinnrealisierung von 400. Dieser Gewinn erhöht einerseits die in Österreich (vor Auslandssteueranrechnung) vorzuschreibende Körperschaftsteuer, ist allerdings der US-Betriebstätte zuzurechnen und kann solcherart - gegebenenfalls - durch die Erhöhung des Anrechnungshöchstbetrages eine Höchstbetragsüberschreitung bei der Anrechnung der US-Steuer verhindern. Ist der Wert der Wertpapiere demgegenüber…
…einer österreichischen Kapitalgesellschaft (und war der Schweizer in den letzten 5 Jahren vor der Veräußerung bereits in der Schweiz ansässig), dann ist diese Transaktion grundsätzlich gemäß Artikel 13 Z 3 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Allerdings ist weiters die Besonderheit zu beachten…
…Aktien an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine andere österreichische Kapitalgesellschaft verkauft, ist mit dem dabei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des Artikels 13 Abs. 3 DBA-Liechtenstein von der Besteuerung in Österreich freigestellt. 29. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe…
…dann ist diese Transaktion gemäß Artikel 13 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Allerdings setzt dies voraus, dass die schweizerische Gesellschaft nicht nur ihren Sitz, sondern auch ihre Geschäftsleitung in der Schweiz hat (dass sie sonach in der Schweiz im Sinn von Art…
…Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses Besteuerungsrecht geltend machen kann, hängt davon ab…
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe…
…gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG. durch jenen Preis bestimmt, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar ist. Haben die Anteile im Inland einen Börsenkurswert, dann wird dieser maßgebend sein. Der Umstand…
Veräußert eine schweizerische Lebensversicherungs-AG ihre österreichische Niederlassung, dann ist der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Der Umstand, dass die bisherigen laufenden Gewinne nach der Vorschrift des Art. 7 Abs. 5 DBA-Schweiz…
Wird ein E-Werk, das von einem in Österreich ansässigen Unternehmer betrieben wird und an dem vier in Deutschland ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens…
Unterhält eine österreichische GesmbH eine Betriebstätte im Ausland und werden in diese von der ausländischen Muttergesellschaft der österreichischen GesmbH Wertpapiere eingebracht, so ist die Rechtsauffassung vertretbar, dass ein Wertpapieranschaffungsgeschäft ohne Beteiligung von Inländern vorliegt, und dass daher keine österreichische Börsenumsatzsteuerpflicht ausgelöst wird. Dieser Rechtsauffassung wird…
Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist (EStR 2000 Rz 104). Bei Kapitaleinkünften ist daher entscheidend, wer zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist, wobei dies in erster Linie derjenige ist, der die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte besitzt (EStR 2000 Rz 106). Veräußert…
…Denn im Fall einer späteren Veräußerung der Kapitalanteile an der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch…
Hat eine nach dem Kalenderjahr bilanzierende österreichische Kapitalgesellschaft im Mai 1996 ihren gesamten Anteil am Aktienkapital einer 1994 gegründeten südafrikanischen Kapitalgesellschaft in Höhe von 25,5% veräußert, dann steht für den hierbei anfallenden Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG Steuerfreiheit zu. Besteht der…
…13 Abs. 4 DBA-Schweiz in Österreich nicht besteuert werden. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der Veräußerung die Ansässigkeit von der Schweiz nach Österreich verlagert worden ist. Selbst wenn Teile des Veräußerungspreises erst nach einer solchen Ansässigkeitsbegründung zufließen, kann hiedurch…
…Denn unentgeltliche Übertragungen von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der beschränkten Schenkungssteuerpflicht. Abgesehen davon, bildet eine Einbringung von Wirtschaftsgütern durch den Gesellschafter keinen unentgeltlichen Vorgang, da dem Gesellschafter als Gegenleistung die Wertsteigerung seiner Beteiligung zukommt. Eine unterpreisige Veräußerung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen verstößt…