Wird ein E-Werk, das von einem in Österreich ansässigen Unternehmer betrieben wird und an dem vier in Deutschland ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens…
…Aktien an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine andere österreichische Kapitalgesellschaft verkauft, ist mit dem dabei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des Artikels 13 Abs. 3 DBA-Liechtenstein von der Besteuerung in Österreich freigestellt. 29. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Denn im Fall einer späteren Veräußerung der Kapitalanteile an der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch…
…Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses Besteuerungsrecht geltend machen kann, hängt davon ab…
Wurden von einer US-Gesellschaft im Juni 1993 sämtliche der im Jahr 1983 angeschafften Anteile einer österreichischen Tochtergesellschaft an eine andere US-Gesellschaft verkauft, so unterliegt ein dabei realisierter Veräußerungsgewinn der österreichischen Besteuerung. Wie in einem mit den USA geführten Verständigungsverfahren geklärt werden konnte, findet…
…stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von Ziffer 1.2 der Durchführungsrichtlinien zu Spekulationseinkünften (AÖF Nr. 162/1991) für den Beginn der 10jährigen Spekulationsfrist der Abschluss der für die Grundstücksübertragung maßgebenden Vereinbarung mit der Treuhandanstalt maßgebend; und zwar auch dann…
…eine österreichische Kapitalgesellschaft die Anteile ihrer ausländischen Tochtergesellschaft, dann steht hiefür nach Maßgabe des § 10 KStG Steuerfreiheit zu, wenn es sich bei dieser ausländischen Tochtergesellschaft nicht um eine unzureichend besteuerte Basisgesellschaft mit Passiveinkünften im Sinn von § 10 Abs. 3 KStG i.V. mit VO BGBl…
…Aber selbst wenn von Seiten des US-Unternehmens die Anwendbarkeit von Artikel III auf den bei Veräußerung der gesamten Betriebstätte erzielten Gewinn bestritten werden sollte, kann aus dem Fehlen einer dem Art. 13 Abs. 2 OECD-Musterabkommen (betr. Gewinne aus der Veräußerung von Betriebstättenvermögen) vergleichbaren…
Veräußert eine schweizerische Lebensversicherungs-AG ihre österreichische Niederlassung, dann ist der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Der Umstand, dass die bisherigen laufenden Gewinne nach der Vorschrift des Art. 7 Abs. 5 DBA-Schweiz…
…nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein in Monaco lebender Gesellschafter einer österreichischen Kapitalgesellschaft seine Beteiligung zum Nominalwert an eine holländische Gesellschaft veräußern, wobei bereits der Einheitswertanteil der Beteiligung das 16fache des Kaufpreises beträgt…
Erwirbt eine maltesische Kapitalgesellschaft eine österreichische Immobilie und bietet sie diese ausländischen Interessenten an, wobei jedoch kein Kaufpreis angesetzt, sondern eine Verlosung (jedes Los à 99 Euro) organisiert wird, dann stellt sich dieser Vorgang, wenn die Verlosung tatsächlich gegenüber einem unbestimmten Personenkreis durchgeführt wird, nicht…
…einer österreichischen Kapitalgesellschaft (und war der Schweizer in den letzten 5 Jahren vor der Veräußerung bereits in der Schweiz ansässig), dann ist diese Transaktion grundsätzlich gemäß Artikel 13 Z 3 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Allerdings ist weiters die Besonderheit zu beachten…
…Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs. 2 des künftigen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens erfaßt sein werden, sodaß das Besteuerungsrecht an den Gewinnen der österreichischen Investoren, die bei Veräußerung solcher Anteilsscheine erzielt werden…
…Liegenschaft erworben und diese nach zwei Jahren wieder verkauft, so steht gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den erzielten Veräußerungsgewinnen Deutschland zu. Der Vorgang ist daher in Österreich sowohl von der Körperschaftsbesteuerung als auch von der Gewerbeertragsbesteuerung freizustellen. Dies ungeachtet des Umstandes…
…unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland (dessen Anwendbarkeit bei Angehörigeneigenschaft von Gesellschaftern im Schlussprotokoll zu Art. 7 näher beschrieben ist) ist dieser Vorgang indessen von der österreichischen Besteuerung freizustellen; dies gilt auch hinsichtlich jener Gesellschafter, die…
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe…
… 30a Abs. 1 EStG 1988 dem besonderen Steuersatz von 25% und erlangt dadurch die in dieser Bestimmung vorgesehene Progressionsunwirksamkeit. Diese kann nicht durch den DBA-Progressionsvorbehalt verloren gehen. Der bei Veräußerung des kanadischen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn darf gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Kanada in…
Durch Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus einer Veräußerung von "Aktien und sonstigen Anteilen an einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen" in Österreich besteht, Österreich zugeteilt. Der Begriff der "sonstigen Anteile" wird im DBA nicht näher…
…auf US-Seite nicht als Veräußerung der Anteile an einer österreichischen Gesellschaft, sondern als Minderung des steuerlichen Eigenkapitals des US-Tochtergesellschaft mit der Wirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung gesehen und nach innerstaatlichem US-Recht einer Dividenden-Quellenbesteuerung unterzogen, dann kann dagegen von österreichischer Seite kein Einwand…
…Werden von zwei in Frankreich ansässigen Gesellschaftern, die je 24% der Anteile an einer inländischen GesmbH halten, diese Anteile veräußert, sind die hierbei anfallenden Veräußerungsgewinne nach der Grundzuteilungsregel des Artikels 3 Abs. 1 des derzeit noch in Geltung stehenden DBA-Frankreich in Österreich von der…