…22 Abs. 1 lit. b DBA Tschechien anzurechnen ist. Im Fall einer Veräußerung fällt der Vorgang hingegen unter Art. 7 DBA Tschechien, wodurch kein tschechischer Besteuerungsanspruch begründet wird und folglich keine Steueranrechnung in Österreich erfolgen könnte (vgl. EAS 1034 und EAS 2623). Bei Abschluss eines…
…Zusammenhang getroffene Unterscheidung zwischen einem Verkauf "direkt aus der unechten stillen Gesellschaft" und einer "Veräußerung der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer kann - wenn das vorstehende Sachverhaltsbild im konkreten Fall der Realität entspricht - nur der Unternehmer und Eigentümer des E-Werkes sein…
…sind sie auf der Ebene des DBA-Deutschland nicht - wie in EAS 2646 - dem Artikel 18 (Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und nur für Zwecke des…
…Boden beschränken müssen. Auf deutscher Seite sind gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland sämtliche Gewinne, sonach auch jene, die aus der Veräußerung des selbsthergestellten Gebäudes resultieren mögen, von der deutschen Besteuerung freizustellen. 02. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die bisherigen laufenden Gewinne nach der Vorschrift des Art. 7 Abs. 5 DBA-Schweiz unter Anwendung des Rohprämienschlüssels aus dem Gesamtgewinn des Unternehmens herausgeschält worden sind, berührt nicht die Ermittlung des Veräußerungsgewinnes. 24. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…des DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden, wird zu prüfen sein, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Österreich-Deutschland das Erfordernis für eine Steuerfreistellung in Österreich ergibt. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich, die Besteuerung der inländischen Betriebstätte eines deutschen Unternehmens…
…wurde, der vorsieht, dass die Abtretung des Geschäftsanteiles "mit dinglicher Wirkung" zum Beginn des 1. Jänner 1990 erfolgt, und wurde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Geschäftsanteil tatsächlich erst mit 1. Jänner 1990 übertragen, so hat die steuerlich maßgebende Veräußerung an diesem letztgenannten Tag stattgefunden. Denn…
…deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich auf die Zahlung in Rentenform. Diese Sichtweise zeitigt auch Wirkung auf der Ebene des DBA-Deutschland. Denn abkommensrechtlich liegt damit kein Anwendungsfall von Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen), sondern ein Anwendungsfall des Artikels 18 Abs. 1 DBA (Rentenzahlungen…
…solcherart anlässlich der Vereinigung der Ostaktivitäten in Österreich resultierende Steuerpflicht gründet sich aus österreichischer Sicht auf die Betriebstättenregel des Art. III des DBA-USA (alt). Aber selbst wenn von Seiten des US-Unternehmens die Anwendbarkeit von Artikel III auf den bei Veräußerung der gesamten Betriebstätte…
…auch nach deutschem Recht eine Veräußerung von Privatvermögen (außerhalb der Spekulationsfrist) vor, dann müssten die Rentenzahlungen - die dann in beiden Staaten übereinstimmend nur kraft Rentenform steuerpflichtig sind - dem Artikel 18 Abs. 4 des Abkommens unterstellt werden (Aussage von Absatz 4 der am 25.9.2000…
…fließende Zahlung Anlass zu der Vermutung geben, dass keine Betriebsaufgabe, sondern eine Betriebsveräußerung vorgelegen ist, wobei ein Teil des Kaufpreises erst später unter dem Titel "Marktaustrittsprämie" gezahlt worden ist. Aber selbst wenn das Sachverhaltsbild einer Überprüfung standhalten sollte, würde in der nachträglich gezahlten Prämie eine…
…in die unbeschränkte Steuerpflicht zufließen (EAS 1764). Sollte allerdings der inländische Wohnsitz vor der Veräußerung begründet werden, dann ist es wohl richtig, dass bei Aufrechterhaltung des Lebensmittelpunktes in Turkmenistan und damit der Aufrechterhaltung der dortigen Ansässigkeit im Sinn des DBA-UdSSR (Weiteranwendung im Verhältnis zu…
…des Status als solche "Immogesellschaft" ein, da diesfalls die Veräußerung der Beteiligung nicht von Art. 13 Abs. 2, sondern von Art. 13 Abs. 5 DBA-Deutschland erfasst wäre, der das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat der Anteilseigner zuweist. Ob eine "Immogesellschaft" vorliegt, bestimmt sich gemäß Abs…
…2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland 2000 abkommensrechtlich sichergestellt. Dem Umstand, dass das neue Abkommen keine "Personengesellschaftsklausel" mehr enthält, ist angesichts der zwischenzeitig eingetretenen Entwicklung des internationalen Steuerrechts keine Bedeutung beizumessen. 21. Mai 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der gesamte Wertzuwachs in den beiden Staaten anteilig besteuert werden kann: bis zum Wegzug im Wegzugsstaat und ab dem Zuzug im Zuzugsstaat. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Wegzugsstaat einen Besteuerungsaufschub gewährt und die im Wegzugsjahr festgestellte Steuerschuld erst im Jahr der tatsächlichen Veräußerung…
…die Betriebstätten der liquidierten Tochtergesellschaft mit dem gesamten Betriebsvermögen auch weiterhin schweizerische Betriebstätten bleiben; durch die Liquidation tritt lediglich ein Eigentümerwechsel im Betriebstättenvermögen von der schweizerischen Tochtergesellschaft zur österreichische Muttergesellschaft ein. Es liegt daher kein Fall von § 6 Z 6 EStG vor; der Liquidationsvorgang löst…
…den Verlust der "Abgeltungswirkung". Denn auch der mit 14% pauschalierte Veräußerungsgewinn unterliegt nach § 30a Abs. 1 EStG 1988 dem besonderen Steuersatz von 25% und erlangt dadurch die in dieser Bestimmung vorgesehene Progressionsunwirksamkeit. Diese kann nicht durch den DBA-Progressionsvorbehalt verloren gehen. Der bei Veräußerung des…
…an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov. 1978, 2058, 2139/78 (bezgl. Errichtung von 3 Wohneinheiten und Veräußerung innerhalb von 3 Jahren) das Vorliegen eines gewerblichen inländischen Grundstückshandels als gegeben angenommen werden. Der Umstand, dass dieses inländische…
…österreichischer Seite ein Besteuerungsfehler unterlaufen sein. Zunächst ist allgemein festzuhalten, dass im Fall der Veräußerung einer unentgeltlich erworbenen Beteiligung die abzugsfähigen Anschaffungskosten nicht mit Null, sondern mit jenen der Geschenkgeber anzusetzen sind (VwGH 22.4.1986, 85/14/0167 und EStR 2000 Rz 6669). Im…
…Regelung gilt gleichermaßen für Beteiligungen an ausländischen und österreichischen Kapitalgesellschaften; denn in beiden Fällen ist Österreich bis zur Hauptwohnsitzverlegung die Erfassung der in den Beteiligungen angewachsenen Wertvermehrung durch das DBA-Deutschland untersagt. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: