…Ist Unternehmensgegenstand einer japanischen Gesellschaft die Vermittlung und Unterstützung von Exportgeschäften österreichischer und und anderer europäischer Produzenten nach Japan, dann unterliegt das japanische Unternehmen der inländischen Besteuerung, wenn es in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Japan unterhält. Als Betriebstätte im Sinn von Art…
…mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente das Produkt noch nicht abschließend gekauft worden ist. Aktivitäten wie Beratung und Unterstützung von Verkaufsmitarbeitern österreichischer Händler, Überprüfung von Ausstellungsräumlichkeiten, Prüfung der Produktqualität und der Präsentationsqualität, Unterstützung des Handels bei Planung von Endverbraucherkommissionen, Durchführung von Verkäuferschulungen, Weitervermittlung spezieller Anfragen bzw…
Wird eine tschechische Spielbetriebs-GesmbH von einer in derselben Branche tätigen österreichischen Kapitalgesellschaft beim Aufbau ihres Betriebes unterstützt und werden hiezu drei Vereinbarungen (Know-How-Vertrag; Service-Agrement; Beratungsvertrag) abgeschlossen, so richtet sich die steuerliche Behandlung der auf Grund dieser Verträge zu zahlenden Vergütungen nach…
…für einen Teil der Einkaufstätigkeit zuständig ist. Werden daher von einer US-Produktionsgesellschaft am Betriebsgelände ihres österreichischen (konzernfremden) Lieferanten zwei Container aufgestellt, in dem Mitarbeiter der US-Gesellschaft damit befasst sind, dem Lieferanten die nötige Unterstützung angedeihen zu lassen, damit dieser die für den US…
…ehemaligen Betriebstätte weiterhin gemäß Artikel 7 DBA-USA der österreichischen Besteuerung unterliegen. Denn die steuerliche Erfassung von Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (VPR 2010 Rz 244 und VwGH 6.3.1984, 83/14/0107). Die nachträglichen Einkünfte werden aber…
…sehr leicht für Gewinnverlagerungsstrategien genutzt werden können. Es wird daher zu beachten sein, dass auf der Grundlage der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bei Eintritt in Geschäftsbeziehungen zu einer bekannten Steueroase "von Anbeginn die Pflicht besteht, dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall diese Beziehungen vollständig aufgehellt und…
…Auch die Unterhaltung eines Schauraumes durch den Handelsvertreter zur Präsentation der von ihm vermarkteten Kleidung würde für sich allein in der Regel nicht betriebstättenbegründend wirken. Im EAS-Verfahren kann indessen nicht mit bindender Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall über Bestand oder Nichtbestand einer inländischen Betriebstätte…
…internationalen Steuerfällen bei Auftreten von Zweifelsfragen rechtlicher Art dem Rechtsuchenden Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Das EAS-Verfahren kann indessen nicht eine steuerliche Beratung österreichischer Unternehmer ersetzen. Es muss daher gebeten werden, für die Klärung der technischen Details der steuerlichen Erfassung von Mitwirkenden an einem inländischen…
…sie sich hiebei der Unterstützung durch ein österreichisches Großhandelsunternehmen, wobei dieses Großhandelsunternehmen nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der schweizerischen Gesellschaft tritt, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Schweiz in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn in einem von dem Großhandelsunternehmen angemieteten…
…eigenen Familien) ebenfalls in Österreich leben und wenn zur Unterstützung der wirtschaftlichen Russlandaktivitäten eine österreichische GmbH & Co KG gegründet worden ist, deren Kommanditist und Geschäftsführer der genannte österreichische Staatsbürger ist. Allerdings müsste eine derartige Sachverhaltsbeurteilung von den Steuerverwaltungen beider Staaten übereinstimmend getroffen werden (Beibringung einer…
… Erbringt eine österreichische Kapitalgesellschaft an ihre Prager Tochtergesellschaft Beratungsleistungen (Einführung in Bankdienstleistungen westlicher Prägung, Abhaltung von Weiterbildungsveranstaltungen, Unterstützung beim Aufbau eines Korrespondenzbanknetzes), und werden hierbei den nach Prag entsandten Dienstnehmern der österreichischen Gesellschaft für eine 6 Monate übersteigende Dauer Räume zur Arbeitsausübung zur Verfügung gestellt…
…fremde" gemeinnützige Einrichtung die Unterstützung gewährt, sondern auch dann, wenn diese "Unterstützung" durch die gemeinnützige Trägerorganisation der Sportler selbst erfolgt (zB durch den betreffenden Sportverein). Werden daher die Kosten der Teilnahme an einem Sportturnier in Deutschland im gegebenen Zusammenhang zur Gänze von dem österreichischen gemeinnützigen…
…des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. In Bezug auf die nicht der indischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinnteile, die auf außerhalb Indiens erbrachte technische Leistungen entfallen (Basic Engineering; Detail-Engineering einschl. der in Österreich erstellten Fertigungszeichnungen und Werkstattpläne für technologische Ausrüstungen; Procurement-Unterstützung betr. Offertbeurteilung…
…der inländischen Wohnung zu wesentlichen Teilen an dem Projekt gearbeitet, dann müsste eine sachgerechte Gewinnaufteilung vorgenommen werden. Hiezu kann allerdings im Rahmen des EAS-Verfahrens keine weitere Unterstützung geboten werden, da es sich hiebei um Sachverhaltsbeurteilungsfragen handelt, die mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden müssen.…
…daher von einem wesentlichen Indiz für das Vorliegen einer Aktivleistung ausgegangen werden, wenn die entsandten Arbeitnehmer (anders als im Fall einer Personalvermietung) den unternehmerischen Weisungen und der Aufsicht der D-GmbH unterliegen. Gegen das Vorliegen einer Aktivleistung spricht allerdings, wenn die deutschen Arbeitnehmer zur Unterstützung…
…Führung von Verkaufsverhandlungen mit britischen Kunden), besteht daher die wesentliche Aufgabe nur in einer Unterstützung der mit den eigentlichen Vertriebsaufgaben betrauten selbständigen Handelsvertreter und ist die Mitarbeiterzahl und die Büroausstattung dieser Aufgabe entsprechend angelegt, dann stellt ein derartiges Büro keine Betriebstätte im Sinn von Artikel…
…erheben, ob die Vertragsbeziehungen zwischen den beiden Gesellschaften fremdverhaltenskonform gestaltet sind; denn die Unterstützung der deutschen Muttergesellschaft durch ihre österreichische Tochtergesellschaft kann nur entweder auf der Grundlage eines Assistenzvertrages oder eines Arbeitsgestellungsvertrages zwischen den beiden Gesellschaften erfolgen. In diesem Fall ist es daher sachgerecht, dass…
…nicht störend, wenn sich die österreichische Betriebstätte für bestimmte Leistungen der Unterstützung des deutschen Stammhauses bedient (und hiefür eine fremdübliche Abgeltung mit steuermindernder Wirkung in Österreich leistet). Die Frage, ob die von der inländischen Niederlassung abgeschlossenen Versicherungsverträge solcherart der inländischen Betriebstätte zuzurechnen sind, ist eine…
…auf das neue Abkommen aufrechterhalten. Dasselbe gilt dementsprechend für Auslandseinkünfte von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen. Eine Befreiung gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. f steht demnach nur insofern zu, als sich der angehörige UNIDO-Angestellte noch im Aktivstand befindet. Das Besteuerungsrecht Österreichs für die…