…1998 bis einschließlich 2007 laufenden Bauprojektes eine inländische Zweigniederlassung, dann sollen zwischenstaatliche Unterschiede bei der Betriebstättengewinnermittlung nicht zu Ergebnissen mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung führen. Ergeben sich nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften während der Bauphase laufende Verluste, die auf die mit der Ertragsrealisierung anfallenden Einkünfte des…
…des Abkommens (Unternehmensgewinne) auf amerikanischer Seite nach US-Recht nicht nachvollzogen werden kann. Es tritt sonach durch Unterschiede im innerstaatlichen Recht ein Qualifikationskonflikt ein: die USA besteuern auf der Grundlage von Artikel X, der den USA ein Quellenbesteuerungsrecht für Einkünfte über 3000 US-Dollar belässt…
…wenn sie aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen sind. Dies entspricht den geltenden Lösungsgrundsätzen bei Qualifikationskonflikten, wenn diese durch Unterschiede im inländischen Recht verursacht werden. Wird in einem solchen Fall in Deutschland gemäß § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr…
…als die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich; die auf dem "Ist-System" basierenden Vereinfachungen bei der Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch eine Einnahmen-Ausgabenrechnung sollen daher keine anderen Unterschiede gegenüber dem "Soll-System" des Betriebsvermögensvergleiches zeitigen als differierende zeitliche Zuordnungen von Gewinnbestandteilen. Kursgewinne und Kursverluste müssen…
…anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind, unter Beachtung der Erfordernisse des Gemeinschaftsrechtes zu erfolgen. In der Mutter-Tochterrichtlinie wird als Voraussetzung für die Quellensteuerentlastung der Gewinnausschüttung nicht zwischen unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungen unterschieden; es spricht daher tatsächlich viel dafür, dass sich aus dieser Richtlinie…
…auch auf Überlegungen, wie sie § 3 Z 4 der VO zu Grunde liegen, denen zufolge Unterschiede in den nationalen Bestimmungen über die Verlustverwertung nicht als Anlass für den Methodenwechsel zu werten sind. Denn nach § 3 Z 4 der VO soll es unschädlich sein, wenn die…
…Gegebenheiten kann es durchaus Zweifelsfälle geben, bei denen nicht mit Sicherheit vorhersehbar ist, ob eine bilateral konforme Einkünftequalifizierung zustande kommt. Da die Unterschiede zwischen vortragender und unterrichtender Tätigkeit ab 1. Jänner 2003 nicht mehr relevant sind, erscheint es vertretbar, in Zweifelsfällen für die Vergangenheit pragmatisch…
…Art. 7 DBA-2000 das Besteuerungsrecht an einer allfälligen Veräußerung der GmbH-Beteiligung in Anspruch nimmt (siehe die Lösung von Qualifikationskonflikten, die durch Unterschiede im innerstaatlichen Recht verursacht worden sind, in EAS 1441). Unter diesen Gegebenheiten könnte sonach der Einbringungsvorgang II auf deutscher Seite steuerneutral…
… vergleichbare Fremdgeschäfte sind solche, die entweder keine erheblichen Unterschiede oder zwar erhebliche, aber einer Adaptierung zugängliche Unterschiede zu den internen Geschäften aufweisen (Z 2.7 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1995). Welche Methode im gegebenen Fall aber auch immer angewendet wird, es wird jedenfalls eine sorgfältige Analyse der…
…dann ein sachgerecht ansetzbarer Vergleichspreis, wenn die Unterschiede zwischen einem zwischen unabhängigen Unternehmen stattfindenden Ankauf von Roggen und dem konzernintern stattfindenden Roggenpollenankauf ausreichend identifizierbar und bewertbar sind. Die Wiederverkaufspreismethode dürfte sich in einem Fall der vorliegenden Art nicht als Methode eignen, da die aus den…
…den nicht aufsichtsratspflichtigen österreichischen Gesellschaften die Aufsichtsaufgaben nicht einem Aufsichtsrat, sondern einem bloßen Beirat übertragen werden, mag dieser auch in gewissen Detailbelangen Unterschiede zu einem Aufsichtsrat aufweisen (zB fehlende Belegschaftsvertretung, keine förmliche Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses und den Bericht an die Generalversammlung gem. …
…Niederlande kann nicht derart weit interpretiert werden, dass es dazu nötigt, Unterschiede in der Verlustverwertung gegenüber österreichischen Unternehmen herbeizuführen, mag diese Unterschiedlichkeit auch nur in einer zeitlichen Verschiebung der Verlustberücksichtigung bestehen. 24. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Verhandlungen für die Einholung der Baubewilligung) dann ist in jenen Abkommen, die - wie die DBA mit Rumänien und Serbien - noch unterschiedliche Zuteilungsregeln für gewerblich tätige und freiberuflich tätige Unternehmen enthalten, die für freiberuflich Tätige maßgebende Verteilungsnorm des DBA anzuwenden. Nach Artikel 14 DBA-Rumänien darf…
…das DBA-Deutschland auf, als im Abkommen ausdrücklich zwischen gewerblich tätigen Unternehmen (Art. 7 DBA-CH) und freiberuflich tätigen Unternehmen (Art. 14 DBA-CH) unterschieden wird. Nach Auffassung des BM für Finanzen zeitigt daher die in Artikel 5 Abs. 2 lit. g DBA-Schweiz enthaltene…
…bei den Zinsenzahlungen hingegen schon, wäre aus der Sicht des BM für Finanzen dann nicht als eine in sich widersprüchliche Sachverhaltsbeurteilung zu werten, wenn diese unterschiedliche Behandlung von Unterschieden im maßgebenden Sachverhalt getragen wird. Dies wäre zB der Fall, wenn nach Lage des Falles wohl…