EAS 3201 hat sich mit der im Jahr 2010 veröffentlichten Aktualisierung des OECD-Kommentars befasst, derzufolge angesichts bestehender Auslegungsdivergenzen über den Arbeitgeberbegriff in der "183-Tage-Klausel" des Artikels 15 Abs. 2 lit. b OECD-MA in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als…
Gehört eine Person, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig und auch iSd DBA-Malta ansässig ist, dem Flugpersonal einer Fluggesellschaft an, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Malta befindet, stellt sich die Frage, ob deren Gehälter im Ansässigkeitsstaat Österreich besteuert werden dürfen. Gemäß Art. 15…
In mehreren EAS-Anfragebeantwortungen ist in Umsetzung der Erkenntnisse des OECD-Partnership Reports und dem diesbezüglichen Update 2000 des OECD-Kommentars anerkannt worden, dass DBA durch den Methodenartikel dem Ansässigkeitsstaat die Pflicht auferlegen, Qualifikations- und Zurechnungskonflikte, die durch Art. 3 Abs. 2 DBA verursacht sind…
…Konsultationsvereinbarung (in Deutschland als BMF-Schreiben vom 27.8.2010 veröffentlicht) wurden Fragen der Abgrenzung des Anwendungsbereiches von Artikel 17 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens geklärt. Wenn in Umsetzung dieser Vereinbarung vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern an Steuerrückerstattungswerber eine Fragenliste ausgesandt wird, dann dienen die Fragen…
…deutscher Künstler den Auftrag, die künstlerische Innenbemalung einer österreichischen Kapelle durchzuführen und wird der Künstler hiebei zu 75% auf deutschem Staatsgebiet (Anfertigung der Entwürfe und Erstellung maßstabgetreuer Entwurfzeichnungen) und zu 25% auf österreichischem Staatsgebiet tätig (Umsetzung der Entwürfe in farbige Fresken), dann verpflichtet Artikel 8…
…werden. Die durch "sinngemäße" Anwendung von § 99a EStG 1988 erfolgte Umsetzung des EU-Zinssteuerabkommens wird daher nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen - die allerdings noch nicht mit der Schweiz oder anderen EU-Staaten abgestimmt worden ist - erfordern, dass auf kantonaler und Gemeindeebene keine Steuerbefreiung für…
…50% des mit bis zu 700 Mio. S prognostizierten Umsatzes mit dieser Anlage, dann wird für die Frage der ertragsteuerlichen Behandlung des ausländischen Partners der Vertrag und vor allem seine Umsetzung daraufhin zu untersuchen sein, ob er Elemente enthält, die nach dem jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen…
…nachträgliche) Gewinnausschüttung zwar der niederländischen Gesellschaft zugerechnet, doch ist diese im Zeitpunkt des Einkünftezuflusses nicht mehr Muttergesellschaft der ausschüttenden österreichischen Gesellschaft. Nach dem reinen Wortlaut sowohl der "Mutter-Tochter-Richtlinie" als auch des zu ihrer Umsetzung in das EStG aufgenommenen § 94a EStG können sich aber…
…wohl richtig, dass § 10 Abs. 2 KStG der Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie (90/435/EWG) in ihrer geltenden Fassung dient und dass sich aus Artikel 2 Abs. 1 dieser Richtlinie keine Freistellungsverpflichtung Österreichs ergibt, wenn die Tochtergesellschaft von der Besteuerung befreit ist. Doch ist…
…im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 DBA-Deutschland zukommt. Denn die Umsetzung von Marktzugangsstrategien zählt zu den Kernaufgaben jeder unternehmerischen Vertriebsaktivität. Durch den Werbeaufwand wird für das Unternehmen ein Firmenwert aufgebaut, der zwar bilanziell nicht als Wirtschaftsgut verbücherungsfähig ist, der aber dennoch in dem…
…Einkünfte (einschließlich der darin enthaltenen Kapitalerträge) von der deutschen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Die Umsetzung dieses durch die DBAs Österreich zugewiesenen Besteuerungsrechtes erfolgt auf der Ebene des nationalen Steuerrechts auf Grund des § 98 Z 3 EStG. Die vorstehend skizzierten Rechtsfolgen treten allerdings nur unter der…
…worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb" unterhält und andererseits, dass hiezu eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die laut EWR-Vertrag nötige Umsetzung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl. Nr. L 360…
…Einkünfte (einschließlich der darin enthaltenen Kapitalerträge) von der deutschen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Die Umsetzung dieses durch die DBAs Österreich zugewiesenen Besteuerungsrechtes erfolgt auf der Ebene des nationalen Steuerrechts auf Grund des § 98 Z 3 EStG. Die vorstehend skizzierten Rechtsfolgen treten allerdings nur unter der…
…Einkünfte (einschließlich der darin enthaltenen Kapitalerträge) von der deutschen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Die Umsetzung dieses durch die DBAs Österreich zugewiesenen Besteuerungsrechtes erfolgt auf der Ebene des nationalen Steuerrechts auf Grund des § 98 Z 3 EStG. Die vorstehend skizzierten Rechtsfolgen treten allerdings nur unter der…
…Einkünfte (einschließlich der darin enthaltenen Kapitalerträge) von der deutschen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Die Umsetzung dieses durch die DBAs Österreich zugewiesenen Besteuerungsrechtes erfolgt auf der Ebene des nationalen Steuerrechts auf Grund des § 98 Z 3 EStG. Die vorstehend skizzierten Rechtsfolgen treten allerdings nur unter der…
…erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb" unterhält und andererseits, dass hiezu eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die Umsetzung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl. L 360 v. 9.12.1992…
…sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb" unterhält und andererseits, dass hiezu eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die in der VAG-Novelle 1994 erfolgte Umsetzung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl. L 360 v. 9…
…Leistung) dar; siehe in diesem Sinn Z 7.10 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1995, AÖFV. Nr. 122/1997. Als innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung einer solchen OECD-konformen Verrechnungspreiskorrektur kann § 6 Z 6 EStG. (subsidiär auch § 21 BAO) herangezogen werden. Es ist wohl richtig, dass sich…
…S. 10, die Endgültigkeit nationaler Steuerbescheide weder der Inanspruchnahme eines Verständigungsverfahrens noch auch eines Schiedsverfahrens entgegensteht. Doch dient die Schiedskonvention nur der Umsetzung der in Artikel 4 festgelegten Gewinnabgrenzungsgrundsätze; nach Auffassung des BM für Finanzen wird daher die Schiedskonvention erst für Gewinnermittlungszeiträume anwendbar sein, für…
…berücksichtigen. § 6 Z. 6 EStG wird im Auslegungsweg so verstanden, dass es sich hierbei um die innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung des abkommensrechtlichen Fremdverhaltensgrundsatzes handelt. Die Bestimmung soll daher im Gleichklang mit den Erfordernissen des Artikels 9 DBA-Schweiz die innerstaatliche Rechtsgrundlage darstellen, die nötig…