…verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen. Der Umstand, dass die Verkaufsprovisionen nicht für eine aktive Vermittlungstätigkeit, sondern unter dem Titel "Gebietsschutz" für Umsätze anderer Vertriebspartner der österreichischen GmbH gezahlt werden, deutet darauf hin, dass in dieser Hinsicht noch eine sorgfältige Sachverhaltsanalyse und -beurteilung erforderlich ist, die aber auf…
…Kräuterkissen, kretische leicht alkoholische Hausmittel) auf österreichischen Märkten selbst vertrieben werden, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 6 des österreichisch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommens von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Die Umsätze unterliegen allerdings grundsätzlich der österreichischen Umsatzsteuer; für die Umsatzsteuerhebung ist gemäß § 63…
…Allerdings liegt für den österreichischen Veranstalter dann ein tauschähnlicher Umsatz vor [der sonstigen Leistung der Beherberung und Verköstigung steht die (anteilige) sonstige Leistung der Stelligmachung des US-Künstlers gegenüber], sodaß im Ergebnis das inländische Umsatzsteueraufkommen nicht um die in den Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer geschmälert wird…
…des DBA-Ö/Nl im vorliegenden Fall auch interpretiert werden mag, die von der deutschen Vertriebstochtergesellschaft auf der Grundlage ihrer Österreich-Umsätze gezahlten Markenlizenzgebühren müssen in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden. 23. März 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…Herstellerunternehmen auch dann von der steuerlichen Anerkennung nicht ausgeschlossen sehen wollen, wenn unter Fremden dieses Risiko vom Vertriebsunternehmen allein getragen wird. Werden daher von einer österreichischen GmbH die von ihr produzierten Waren unter Euro-Fakturierung an ihr US-Vertriebsunternehmen geliefert, dessen Umsätze aber ausschließlich in…
…nach inländischem Steuerrecht sowohl hinsichtlich der dabei erzielten Einkünfte als auch hinsichtlich der erzielten Umsätze der inländischen Besteuerung. Auf Grund der meisten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen kann der ausländische Vortragende aber eine Entlastung von der Einkommensbesteuerung verlangen (dies gilt allerdings nicht für eine Unterrichtstätigkeit der in Deutschland…
…ist anzumerken, dass auf Grund des UStG 1994 für ausländische Unternehmer (dazu zählen auch im Werkvertrag tätige Artisten) keine Freibetragsgrenze mehr zur Verfügung steht, so dass die von den Artisten gegenüber der BV 1 erbrachten Umsätze in Österreich der Umsatzbesteuerung unterliegen. Bei jenen Artisten, die…
Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
…dass von den beiden Büros der gleiche funktionelle Beitrag zur Gesamtgewinnerzielung geleistet wird. Wenn in einem solchen Fall die Russland-Umsätze dem Moskauer Büro und die Kasachstan-Umsätze dem Wiener Büro zurechnet werden, wenn weiters die den beiden Büros direkt zuordenbaren Aufwendungen entsprechend berücksichtigt und…
…Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 auf die Inlandsumsätze des deutschen Seminarleiters erscheint deshalb nicht möglich, weil der schweizerische Abnehmer seiner Leistungen (die schweizerische Genossenschaft) offenkundig die Steuerfreiheit ihrer Umsätze - zumindest teilweise - in Anspruch nehmen wird und damit die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Z. 2…
…portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) darstellen. Die Umsätze unterliegen bei Bestand einer inländischen Betriebstätte gemäß § 29 BAO jedenfalls der österreichischen Umsatzbesteuerung und es ist für die Dienstnehmer Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen; die von dem portugiesischen Unternehmen erzielten Gewinne unterliegen der österreichischen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Sollte keine inländische…
…vertreibt, in Prag eine Verkaufsniederlassung eröffnet, so ist der auf diese Prager Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus der österreichischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden, den die Prager Niederlassung erzielt hätte, wenn…
…einen in Österreich ansässigen Konsulenten unter Vertrag genommen, dessen Aufgabe darin besteht, die Tätigkeit des liechtensteinischen Unternehmens bei (potentiellen) Kunden in Deutschland zu unterstützen (Vorgespräche und Verhandlungen mit Kunden sowie mit Lieferanten von Anlageteilen, Verhandlungen mit deutschen Behörden wegen Genehmigungsverfahren, usw.) und erfolgt diese Tätigkeit…
…Bestimmungen enthalten. In umsatzsteuerlicher Hinsicht liegen nichtsteuerbare Umsätze der ausländischen Wissenschaftler in Österreich vor, wenn deren Tätigkeit zum wesentlichen Teil in ihren Heimatländern erbracht wird. Vorsorglich wird jedoch beigefügt, dass in den Fällen, in denen die wissenschaftliche Tätigkeit mit der Einräumung von Urheberrechten (Katalogleistung gemäß …