…der Kanalinselgesellschaft steuerlich zuzurechnen sind. Die Entscheidung dieser Frage hat ausschließlich nach österreichischem Steuerrecht zu erfolgen; die Zurechnung nach dem Recht der Insel Man ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich. Nach österreichischem Recht sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der sie erwirtschaftet hat, sonach den "tatsächlichen Trägern der…
…also ein Unternehmen das keinen geschäftlichen Betrieb hat, keine Leistungen erbringen kann (VwGH 22.3.1995, 93/13/0076) und dass sie folglich nicht als "Träger einer Erwerbstätigkeit" angesehen werden kann. 09. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Dies allein rechtfertigt aber noch nicht die weitere Annahme, dass daher die Einkünfte der liechtensteinischen Gesellschaft zugerechnet werden müssten; denn wenn - wie erwähnt - im finanzamtlichen Erhebungsverfahren Dr. X als der wahre "Träger der Erwerbstätigkeit" ermittelt worden ist, dann müssen die Einkünfte auch in einem solchen…
…Nach der Rechtsprechung des VwGH (die in einem Fall der Erzielung von Passiveinkünften durch eine niederländische Gesellschaft ergangen ist; siehe VwGH 10.12.1997, 93/13/0185) sind die Einkünfte auch bei DBA-Anwendung den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen. Ergeben sich im Zuge der…
…bei Erzielung dieser Einkünfte gegebenenfalls nicht die Bahamas-Gesellschaft, sondern die österreichische Gesellschaft als Träger der diesbezüglichen Erwerbstätigkeit anzusehen ist, kann ohne nähere Durchleuchtung der Sachverhaltsgegebenheiten nicht auf ministerieller Ebene festgestellt werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Die deutsche Bundesknappschaft ist ein Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung. Für Zeiten einer kriegsbedingten Verschleppung, Verfolgung oder Vertreibung kann eine soganannte Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden. Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten Personen (Vertriebene…
…1988 aufgenommenen Tatbestand der Einkünfte aus öffentlichen Kassen, sondern - wie erwähnt - auf den Umstand, dass die solchen Zahlungen zugrundeliegenden Arbeitsleistungen im Inland erbracht bzw. vom inländischen Arbeitgeber verwertet worden sind. § 69 Abs. 2 EStG 1988 verpflichtet die Träger der österreichischen Sozialversicherung, bei der Auszahlung von…
…allerdings insoweit auf ein bestimmtes Gebiet beschränken, als der Träger der gewerblichen Erfahrung nur für dieses Gebiet jeder weiteren Nutzung entsagt. Wird daher vom österreichischen Unternehmen dem chinesischen "Lizenznehmer" ein unbefristetes, auf das Hoheitsgebiet der Volksrepublik China beschränktes, unwiderrufliches und ausschließliches Nutzungsrecht des gesamten Lizenzpaketes…
…aus denen die Gewinnausschüttung herrührt, tatsächlich der Hongkong-Gesellschaft steuerlich zuzurechnen sind. Denn Einkünfte sind nicht demjenigen zuzurechnen, der sie bloß in seinen Büchern erfasst hat, sondern demjenigen, der als tatsächlicher Träger der Erwerbstätigkeit in Erscheinung getreten ist (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185)…
…wie im Fall der Vortragenden - ein Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. vorzunehmen war. Im Fall eines in Deutschland ansässigen Systemischen Therapeuten, der im Bereich Jugendwohlfahrt und psychosozialer Arbeit als Supervisor und Fortbildner in Österreich für öffentliche und private Träger der Jugendwohlfahrt Seminarleitungen…
…aus der Veräußerung der Vermögenssubstanz als solcher. Für die oft nicht einfache Abgrenzungsfrage, wann eine Veräußerung des Lizenzrechtes angenommen werden kann, gibt das VwGH 24.11.1987, 87/14/0001, ÖStZB 1988, 327, Hinweise: "Eine gewerbliche Erfahrung kann als "veräußert" gelten, wenn sich ihr Träger…
…könnte der Steuerabzug unterbleiben, vorausgesetzt, dass der ausländische Unternehmer (im vorliegenden Fall die Träger-GesBR des Orchesters) auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 die unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nimmt. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…der österreichischen Muttergesellschaft zuzurechnen sind. Dies deshalb, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes einerseits eine Briefkastengesellschaft ein Unternehmen ist, das keinen geschäftlichen Betrieb hat "und deswegen keine Leistung erbringen kann" (VwGH 22.3.1995, 93/13/0076) und andererseits weil Einkünfte "den tatsächlichen Trägern der…