…Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen eine Kapitalgesellschaft zugunsten…
Tätigt eine österreichische Privatstiftung verteilt auf die Jahre 2006, 2007 und 2008 an den einzigen Begünstigten (und Stifter) Zuwendungen in Höhe von fast 60 Mio. Euro und werden diese Zuwendungen erst nach Wohnsitzverlegung aus Österreich nach Tschechien geleistet, so sind die Bestimmungen der mit der…
Fließen einem liechtensteinischen Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS…
…wobei die Stiftungsbegünstigten ihre in den USA ansässigen Söhne sind, dann sind die in die USA fließenden Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des DBA-USA in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Dies setzt allerdings voraus, daß diese Zuwendungen steuerlich tatsächlich den in den USA lebenden…
Erhält eine in Österreich bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ausschließlich kirchliche Zwecke verfolgt und die sonach keinen Betrieb gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im…
Erhält der in Deutschland ansässige Stifter und Letztbegünstigte einer österreichischen Privatstiftung eine kapitalertragsteuerpflichtige Zuwendung, dann fallen die zugewendeten Einkünfte unter die "Dividendenregel" des Art. 10 DBA-Deutschland, derzufolge die österreichische Kapitalertragsteuer auf 15% herabzusetzen und in dieser Höhe in Deutschland anzurechnen ist (EAS 2965). Wird…
Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen sind den Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften gleichgestellt und unterliegen daher gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 dem Kapitalertragsteuerabzug. Gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 gilt dies auch für Zuwendungen an bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegende…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Die steuerlichen Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist im Verhältnis zu Frankreich der Fall (EAS 989 vom…
…Abkommen zuzuordnen; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass diese Zuwendungen nach österreichischem Recht den offenen Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften gleichgestellt werden (StiftR 2001 Rz 222). Stiftungszuwendungen, die solcherart nicht von der Dividendenbestimmung der DBA erfasst werden, fallen daher unter Artikel 21 OECD-MA (sonstige Einkünfte); folgt…
…aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte" bezieht und die Einkünfte daher aus diesem Grund nicht unter Artikel 10 des Abkommens fallen. Die Frage, ob das DBA-Liechtenstein die völkerrechtliche Verpflichtung zur KESt-Entlastung der österreichischen Stiftungszuwendungen auch dann auferlegt, wenn der Zuwendungsempfänger eine liechtensteinische Privatstiftung ist…
Erhält eine in Großbritannien ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Großbritannien, sondern sind unter Artikel 22 conv. cit. (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Eine deutsche Stiftung, die in Österreich eine Betriebstätte unterhält, unterliegt damit der inländischen beschränkten Steuerpflicht. Daran vermag der Umstand nichts zu ändern, dass die deutsche Stiftung nach deutschem Steuerrecht wegen Gemeinnützigkeit von der Besteuerung befreit ist und dass bei vergleichbaren Einrichtungen in Österreich ebenfalls Steuerbefreiung…
Zuwendungen von Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte fallen im Allgemeinen nicht unter den Begriff der Dividenden im Sinn der üblichen DBA-Terminologie. Dies deshalb, weil der Begünstigte keine "Anteile" an der Stiftung besitzt, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 des OECD…
Erhält ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran durch das österreichisch-liechtensteinische DBA nicht beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die…
Wird von einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger in Deutschland gelegenes Betriebstättenvermögen oder in Deutschland gelegenes unbewegliches Vermögen in eine österreichische Privatstiftung eingebracht, so kann eine hierbei auftretende internationale Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
Erhält eine in Kanada ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann unterliegen diese Einkünfte nach Maßgabe von § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 der inländischen Kapitalertragsbesteuerung. Auf Grund einer vom OECD-Musterabkommen abweichenden Dividendendefinition in Art. 10 Abs. 3 DBA-Kanada…