…und an der italienischen Riviera vermittelte Schiffsverkäufe von einer österreichischen Bootshandelsgesellschaft erhält, unterliegen daher - im Veranlagungsweg - weiterhin der inländischen Steuerpflicht. Nur dann, wenn die italienische Steuerverwaltung auf Grund des in Italien unterhaltenen Zweitwohnsitzes die steuerliche Erfassung der in Italien und Frankreich getätigten Vermittlungsgeschäfte ebenfalls in…
Vermietet in steuerlich anzuerkennender Weise eine österreichische GmbH&CO KG, an deren Kapital je zu 50% eine österreichische und eine britische Kapitalgesellschaft beteiligt sind, ein ihr gehörendes unbemanntes Boot (bare-boat-charter) an eine brasilianische Kapitalgesellschaft, fallen die hierfür gezahlten Entgelte insoweit unter die Zuteilungsregel…
…ergibt, dann kann dem Erfordernis einer Nachversteuerung nicht mit dem Argument ausgewichen werden, dass im Zuge der deutschen Vollpauschalierung ein steuerlicher Verlust weder entstehen noch verwertet werden kann. Die in mehreren Ländern vorgesehene Tonnagenbesteuerung für den Betrieb von Seeschiffen im internationalen Verkehr stellt keine benachteiligende…
…keine die Steuerfreistellung beeinträchtigende passive Tätigkeit im Sinn der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 dar. Im ministeriellen EAS-Verfahren kann indessen nicht mit bindender Wirkung über die steuerlichen Folgen der beabsichtigten Beteiligung an der Bermuda-Gesellschaft abgesprochen werden. Dies wäre nur im Rahmen einer auf …
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer kanadischen Tochtergesellschaft nach einem Gesellschafterzuschuss in Höhe von rund 1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum…
…Gewinne in Österreich besteuert werden können oder nicht. Denn dies ist in erster Linie eine Frage der steuerlichen Zurechnung der Einkünfte. Es lässt sich nur so viel sagen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Einkünfte demjenigen steuerlich zuzurechnen sind, der im Erwerbsleben in Erscheinung tritt …
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
…i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Sind in Österreich ansässige Matrosen auf Seeschiffen deutscher Reedereien tätig, steht nach Maßgabe von Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Deutschland zu. Denn nach dieser Bestimmung wird das Besteuerungsrecht an Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines internationalen…
Sind österreichische Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen SchifffahrtsgmbH&CoKG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schifffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
Bringt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil auf der Grundlage von Artikel III UmgrStG in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann ist dieser Vorgang von der deutschen Besteuerung gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass…
…geschützt), löst eine solche Vorgangsweise jedenfalls Rechtsmissbrauchsverdacht im Sinn von § 44 UmgrStG aus. Führt aber der Beteiligungsübergang mangels Anwendbarkeit des Umgründungssteuergesetzes bereits zur steuerlichen Erfassung der in der 26%-Beteiligung angewachsenen stillen Reserven, erweist sich eine weitere Auseinandersetzung mit Fragen des Methodenwechsels nach § 10 Abs…
Steht der in der Schweiz ansässige Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft im Genuss einer schweizerischen Zuzugsbegünstigung, auf Grund der die schweizerische Einkommensteuer ausschließlich von der Höhe seines in der Schweiz getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht…
Beabsichtigt ein ausländischer Konzern das (operative) Leasinggeschäft mit Großgeräten für geologische Exploration über eine in Österreich errichtete Gesellschaft abzuwickeln, wobei aber das operative Durchführungsgeschäft über eine niederländische Tochtergesellschaft erfolgen soll, weil die finanzierenden US-Banken eine Bilanzierung in US-Dollar verlangen und nur in den…
…so liegt hierbei angesichts der steuerlichen Transparenz des zivilrechtlichen Vertragspartners der Bank ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank einerseits und den Gesellschaftern der deutschen KG andererseits vor. Die Weiterbelastung der für die Kapitalaufnahme angefallenen Kosten an die österreichische Tochter-KG ist offensichtlich fremdverhaltenskonform erfolgt…
…vorgesehen sein können). Wird das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet, wie im Fall Großbritanniens, dann bleiben diese Staaten zur steuerlichen Erfassung der positiven und negativen Einkünfte der Gesellschafter berechtigt, sind aber gleichzeitig verpflichtet, in Österreich erhobene Steuern auf ihre Steuer anzurechnen. Eine automatische Information…
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen KG, die ein Seeschiff betreibt, dann unterliegen die Gewinnanteile jedenfalls gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland der deutschen Besteuerung, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens in Deutschland befindet. In diesem Fall sind die Gewinnanteile…
…Offshorebooten im Mittelmeerraum erzielt, unterliegen der inländischen Körperschaftsbesteuerung. Bloße gemietete Liegeplätze der Boote in Italien und Malta stellen keine "Betriebstätten" der inländischen Kapitalgesellschaft im Sinn der mit Italien und Malta abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen dar, so dass daraus diesen Staaten keine Besteuerungsansprüche erwachsen. Mit Kroatien besteht kein…
Im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes kann keine rechtliche Absicherung für komplexe und offenkundig nur der Vermeidung österreichischer Steuern dienende Gestaltungskonstruktionen gewährt werden. Wohl ist es so, dass ein in Österreich ansässiger Gesellschafter einer gewerblich tätigen deutschen KG mit den deutschen Betriebstätteneinkünften von der inländischen Besteuerung…