Wird bei einem österreichischen Unternehmen, das in Rumänien ein Repräsentanzbüro mit Betriebstättencharakter im Sinn von Art. 5 DBA-Rumänien unterhält, der Betriebstättengewinn durch eine fiktive Einkommensermittlung an Hand der Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter ermittelt und sodann mit 38% besteuert, dann kann nicht mit…
…daher nicht, eine Wegzugsbesteuerung mit Besteuerungsaufschub vorzunehmen. Das Abkommen knüpft die Steuerberechtigung Österreichs aber an die weitere Bedingung, dass die Steuererhebung nur dann (und erst dann) stattfinden darf, "wenn diese Anteile veräußert werden oder wenn Maßnahmen dieser Person zum Verlust des Besteuerungsrechtes .........führen". Wenn und…
…verletzt, weil die gegenständlichen Einkünfte aus spanischer - und damals österreichischer - Sicht einer in Österreich ansässigen natürlichen Person zuzurechnen waren. Wenn aber Spanien auf Grund des Abkommens zur Steuererhebung berechtigt war, dann trifft den Ansässigkeitsstaat des Abgabepflichtigen (nunmehr den Ansässigkeitsstaat der GmbH) gemäß Artikel 24 Abs…
…sparing" (d.h. das DBA verpflichtet den Ansässigkeitsstaat nur dann zur Fiktivsteueranrechnung, wenn der Quellenstaat durch eine Sondermaßnahme auf die Steuererhebung verzichtet). Liegt ein Fall von "tax sparing" vor, dann ist die 15%ige israelische Fiktivsteuer aber nur auf jenen österreichischen Steuerbetrag anzurechnen, der auf…
…von Artikel 19 des Abkommens anzusehen ist. Kommt daher Artikel 20 wegen Überschreitung der Zweijahresfrist nicht zur Anwendung, ist Italien (rückwirkend) nach Artikel 19 zur Steuererhebung berechtigt. In diesem Fall verliert Österreich (ebenfalls rückwirkend) das Besteuerungsrecht. Nur dann, wenn die Ausübung der Lehrtätigkeit nicht als…
…dies so verhält, liegt keine Rechtfertigung vor, von der gesetzlich vorgesehenen Steuererhebung in Österreich Abstand zu nehmen. Unter den gegebenen Umständen wäre es daher auch nicht gerechtfertigt, aus EAS 3248 (Inbound Pensionsabfindung aus Deutschland vor Erreichung des Pensionsalters) den Schluss zu ziehen, dass die dort…
…sämtliche seiner Kapitalgesellschaften unter seiner Kontrolle behält, nichts an der Zugriffsmöglichkeit auf das inländische Immobilienvermögen ändern würde. Ein Steuerabzugsverfahren ist für die gegenständlichen Zinsen nicht vorgesehen, sodass die Steuererhebung durch Veranlagung zu erfolgen hat. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass das österreichisch-saudi-arabische DBA…
…tritt erst dann ein, wenn die Kinder die Anteile veräußern sollten (EStR 2000 Rz 6683d). In diesem Fall steht aber das DBA der Steuererhebung nicht entgegen, weil die mit der Beendigung des Besteuerungsaufschubes einzuhebende Steuerschuld nicht eine der Kinder als Geschenknehmer, sondern eine des Geschenkgebers…
…Ansässigkeitsstaat die abkommensrechtlich vorgesehene Steuerentlastungsmaßnahme (Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt) zu setzen hat. Diese Steuerbefreiung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob Deutschland im Rahmen von Umgründungsvorgängen tatsächlich zur Steuererhebung schreitet oder nicht; denn es kommt nur darauf an, ob Deutschland das Besteuerungsrecht durch das Abkommen belassen wird…
…mit Art. 13 Abs. 1 DBA-Ö/D Deutschland zur Steuerfreistellung. Das DBA-Ö/F berechtigt Frankreich zur Steuererhebung und verpflichtet Österreich zur Steuerfreistellung. Unter den gegebenen Umständen erscheint äußerst fraglich, ob Frankreich bereit sein kann, die Grenzgängerregelung des DBA-D/F zur Anwendung zu…
Veranstaltet eine deutsche KG in Österreich Zirkusvorstellungen für die Dauer von 2,5 Monaten, so wird hierdurch zwar keine inländische Betriebstätte begründet; dennoch steht aber Österreich nicht nur an den Einkünften der hier auftretenden Zirkuskünstler, sondern auch an den vom Veranstalter erzielten Einkünften gemäß Artikel…
Das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern gehört auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit dem 1. August 2008 (siehe dazu VfGH 7.3.2007, G 54/06 ua.; 15.6.2007, G 23/07) nach wie vor dem…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft gegründet, deren Ort der Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet und bei der die österreichische Finanzverwaltung bereits bestätigt hat, dass sie keine Betriebstätte in Österreich unterhält, dann ist diese Tochtergesellschaft in Deutschland ansässig und darf gemäß Artikel 7…
Deutsche Gastprofessoren, die bei inländischen öffentlichen Bildungseinrichtungen eine Unterrichtstätigkeit auf selbständiger Basis entfalten, unterliegen der inländischen Umsatzbesteuerung. Bis einschließlich 1993 war diese Umsatzsteuer von den Gastprofessoren als Schuldner der Umsatzsteuer nur dann zu entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994…
Ist eine in Österreich ansässige vermögensverwaltende GmbH (Ö-GmbH), an der eine in Österreich ansässige natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
Aus dem Einführungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist zu entnehmen, dass deutsche Unternehmen, die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…