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104 902 Treffer321 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 1560–1569C.6. Steuererhebung (§ 6 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.6. Steuererhebung (§ 6 KfzStG 1992) C.6.1. Anzeigepflicht Rz 1560: Bei erstmaliger Verpflichtung zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt innerhalb eines Monats ab Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses die Umstände anzuzeigen, die die Abgabepflicht begründen (Formular Kr 20). Wurde der Anzeigeverpflichtung…

KStR 2013 Rz 1539–154429. Erhebung der Steuer (§ 24 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 42 bis 46 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2729. Erhebung der Steuer (§ 24 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 42 bis 46 EStG 1988) 27.129.1 Veranlagung 27.1.129.1.1 Allgemeines Rz 1539: Die Körperschaftsteuer wird grundsätzlich im Wege der Veranlagung erhoben (siehe EStR 2000 Rz 7501). Neben den aus § 39…

EAS 2353Einkommensersatzbesteuerung in Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/30-IV/4/0306.10.2003

Wird bei einem österreichischen Unternehmen, das in Rumänien ein Repräsentanzbüro mit Betriebstättencharakter im Sinn von Art. 5 DBA-Rumänien unterhält, der Betriebstättengewinn durch eine fiktive Einkommensermittlung an Hand der Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter ermittelt und sodann mit 38% besteuert, dann kann nicht mit…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

UFSW RV/1400-W/051. Hatte der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz im Inland? 2. Steuersatz von 11% oder 4%: Wurden die Lebensversicherungen gegen Einmalerlag vor Ablauf von 10 Jahren zurückgekauft? 3. Ermessensübung bei zwingender Inanspruchnahme des Versicherers zur Haftung (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2012

…der Angaben des Versicherungsnehmers davon ausging, dass er in Deutschland nicht nur seine Unternehmung, sondern auch seinen Wohnsitz hat. Da die Haftung des Versicherers für die Versicherungssteuer der Vereinfachung und Sicherung der Steuererhebung dient (Kopetzky, Die Haftung im österreichischen Steuerrecht, 74; mit Verweis auf Gambke…

UFSW RV/1574-W/05Berechnung der USt, wenn UID-Nummer nachträglich zugeteilt wurde und eine Rechnungsberichtigung unterblieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2008

…nach Zuteilung der UID-Nummer eine Rechnungsberichtigung, so ist das Entgelt ausgehend vom Rechnungsbetrag (zivilrechtlichen Preis) in Hundert zu ermitteln. Dass diese Steuererhebung innerhalb der Unternehmerkette zu einem Umsatzsteueraufkommen führt, liegt am Unterbleiben der Rechnungsberichtung durch den leistenden Unternehmer, und nicht an der Steuervorschreibung per…

UFSW RV/1904-W/05Wie sind bei einer Schenkung auf den Todesfall, bei Erhebung der Erbschaftssteuer, lebenslängliche Leistungen (wie zB: Pflege- und Betreuung) zu bewerten, die bereits erbracht sind?
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.01.2006

…aber gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG in der Fassung BGBl I 2000/142 ab 2001 bereits der 3fache Einheitswert Grundlage für die Steuererhebung. Dass ursprünglich steuerschonende Motive zum Abschluss des Vertrages geführt haben mögen und sich die steuerlichen Konsequenzen nunmehr geändert haben, hat völlig außer…

BFG RS/7100024/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + Grunderwerbsteuerbefreiung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes beurteilte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (siehe auch BFG 18.9.2014, RS/7100139/2014 (Festsetzung der GrESt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Säumnisbeschwerdesache Bf+Adr, ErfNr. x1 und ErfNr. x2 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß § 284 BAO durch das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt…

BFG RS/7100139/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + GrEStvorschreibung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes festsetzte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (Siehe auch Parallelfall BFG 18.9.2014, RS/7100024/14 mit Grunderwerbsteuerbefreiung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Säumnisbeschwerdesache Bf.Adr, ErfNr. x1 und ErfNr. x2 , wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß § 284 BAO durch das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt…

GK-09006.4. Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer unter Verwendung des Vordrucks "Mitteilung nach Art. 102 Zollkodex/Zahlungsbestätigung/Bescheid gem. § 29a TabStG" Lager-Nr. Za 19
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

6.4. Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer unter Verwendung des Vordrucks "Mitteilung nach Art. 221 ZK102 Zollkodex/Zahlungsbestätigung/Bescheid gem. § 29a TabStG" Lager-Nr. Za 19 (1) Zur Abgabe der erforderlichen, mündlich abzugebenden Kraftfahrzeugsteuererklärung ist im Regelfall der Fahrzeuglenker verpflichtet (siehe auch Abschnitt 3.). Die Steuererklärung ergibt…

LRL 2012 Rz 86–884.5. Absehbarer Zeitraum
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

… 1 Abs. 2 Z 1 und 2 LVO Rz 86: Der Zeitraum, innerhalb dessen ein der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglicher wirtschaftlicher Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) erwirtschaftet werden kann, muss absehbar sein, um die Betätigung als Einkunftsquelle qualifizieren zu können. Rz 87: Eine Zeitspanne ist…

VS-10006.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand) Werden vstW erstmals im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige Steuererhebung in Gewahrsame gehalten oder verwendet, entsteht die Steuerschuld (Auffangtatbestand). Dies umfasst vor allem jene Fälle, bei denen vstW im Steuergebiet aufgefunden werden, für die vermutet…

LRL 2012 Rz 3–52. Einkommensteuer
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…Die Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung setzt die Eignung einer Tätigkeit voraus, einen der positiven Steuererhebung aus der betreffenden Einkunftsart zugänglichen wirtschaftlichen Gesamterfolg innerhalb eines absehbaren Zeitraumes abzuwerfen. Die Liebhabereibeurteilung soll die Sphäre der Einkommenserzielung von jener der Einkommensverwendung abgrenzen. Rz 4: Der Liebhabereibeurteilung vorgelagert ist die…

EAS 3188Auslegung der Wegzugsbesteuerungsklausel im DBA-Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3405-IV/4/201009.12.2010

…daher nicht, eine Wegzugsbesteuerung mit Besteuerungsaufschub vorzunehmen. Das Abkommen knüpft die Steuerberechtigung Österreichs aber an die weitere Bedingung, dass die Steuererhebung nur dann (und erst dann) stattfinden darf, "wenn diese Anteile veräußert werden oder wenn Maßnahmen dieser Person zum Verlust des Besteuerungsrechtes .........führen". Wenn und…

EAS 2918Rückwirkende Einbringung eines Musiker-Einzelbetriebes in eine KapGes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0089-IV/4/200822.02.2008

…verletzt, weil die gegenständlichen Einkünfte aus spanischer - und damals österreichischer - Sicht einer in Österreich ansässigen natürlichen Person zuzurechnen waren. Wenn aber Spanien auf Grund des Abkommens zur Steuererhebung berechtigt war, dann trifft den Ansässigkeitsstaat des Abgabepflichtigen (nunmehr den Ansässigkeitsstaat der GmbH) gemäß Artikel 24 Abs…

EAS 2468Swaptransaktion zur Nutzbarmachung einer Fiktivsteueranrechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2522/1-IV/4/0419.07.2004

…sparing" (d.h. das DBA verpflichtet den Ansässigkeitsstaat nur dann zur Fiktivsteueranrechnung, wenn der Quellenstaat durch eine Sondermaßnahme auf die Steuererhebung verzichtet). Liegt ein Fall von "tax sparing" vor, dann ist die 15%ige israelische Fiktivsteuer aber nur auf jenen österreichischen Steuerbetrag anzurechnen, der auf…

EAS 1425Österreichische Universitätslektoren an italienischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/2-IV/4/9915.03.1999

…von Artikel 19 des Abkommens anzusehen ist. Kommt daher Artikel 20 wegen Überschreitung der Zweijahresfrist nicht zur Anwendung, ist Italien (rückwirkend) nach Artikel 19 zur Steuererhebung berechtigt. In diesem Fall verliert Österreich (ebenfalls rückwirkend) das Besteuerungsrecht. Nur dann, wenn die Ausübung der Lehrtätigkeit nicht als…

VS-10002. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…sondern schon früher, beim Hersteller oder Großhändler. Wurde die Verbrauchsteuer im Steuergebiet entrichtet, kommt es im Regelfall zu keiner weiteren Steuererhebung. Verlassen bereits versteuerte Waren das Steuergebiet unverbraucht oder ungenutzt, werden sie von der Verbrauchsteuer entlastet. Gelangen außerhalb des Steuergebiets hergestellte vstW in das Steuergebiet…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…wenn der Versicherer ihm zumutbare Schritte zur Geltendmachung seines Anspruchs unternommen hat. In diesem Fall ist die motorbezogene Versicherungssteuer dem Steuerschuldner selbst mit Abgabenbescheid vorzuschreiben. Randzahlen 1733 bis 1739: derzeit frei D.6. Steuererhebung (§ 8 VersStG 1953) D.6.1. Selbstberechnung Rz 1740: Der Versicherer (…

UFSW RV/2540-W/12Keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2013

…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 19. April 2012 beantragte der Berufungswerber (Bw) die "Nachsicht bei der Feststellung der Steuererhebung für die Jahre 2006 bis 2009". Es sei ihm aufgefallen, dass in der Selbstanzeige durch die Steuerberatungskanzlei vom 15…