…Abgabepflichtige mehr abgeleitet werden. Solange daher keine neue Rechtsgrundlage für die Anwendung des Rückerstattungsverfahrens bei Gewinnausschüttungen an norwegische Gesellschafter in Österreich geschaffen wird, ist das neue DBA-Norwegen unmittelbar anwendbar; dieses Abkommen überlässt es der ausschüttenden österreichischen Gesellschaft entweder Steuerentlastung an der Quelle zu gewähren…
…listenmäßige Aufstellung übermittelt und werden alle Orchesterkünstler als Dienstnehmer (und nicht als selbständig Tätige) von dem Orchester beschäftigt, kann auf der Grundlage des ordnungsgemäß ausgefüllten und mit einer Ansässigkeitsbescheinigung versehenen Vordruckes ZS-QU2 die DBA-Steuerentlastung an der Quelle vorgenommen werden. Bundesministerium für Finanzen, 21…
…ein reduzierter Quellensteuersatz (Art. 10 Abs. 2 DBA-USA) zu, so muss für Zwecke einer Entlastung an der Quelle auch den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 DBA-Entlastungsverordnung entsprochen werden (§ 5 Abs. 1 Z 1 DBA-Entlastungsverordnung). Um die Steuerentlastung an der Quelle vornehmen zu…
…eine unmittelbare Steuerentlastung an der Quelle angestrebt wird). Der österreichische Abfuhrpflichtige nimmt diese Vordrucke ergänzend zu den vorerwähnten formularfreien Angaben über die ausländische Personengesellschaft und ihre Gesellschafter zu den Dokumentationsunterlagen. Vorsorglich ist aber darauf hinzuweisen, dass stets § 5 Abs. 1 Z 2 der Verordnung mitzubeachten…
…Nach Maßgabe des § 1 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, kann sie in unmittelbarer Anwendung von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland die dem Mitarbeiter zustehende abkommenskonforme anteilige Steuerentlastung an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen; sie ist allerdings diesfalls gehalten zu…
…er mit der Formularzusendung offenbar eine Entlastung von der bulgarischen Quellensteuer unterstützt. Der Umstand, dass Bulgarien eine Brutto-Bauabzugssteuer in seinem innerstaatlichen Recht vorgesehen hat, ist jedenfalls solange kein Verstoß gegen das DBA, als Bulgarien zu einer DBA-konformen Steuerentlastung (an der Quelle oder im…
…1. Juli 2005 bei ausländischen Künstleragenturen für den "Künstleranteil" der Vergütungen keine Steuerentlastung an der Quelle mehr vorgenommen werden darf; dies hat vor allem für jene Fälle Bedeutung, in denen nach der Verwaltungspraxis in der Vergangenheit auf der Grundlage des BFH-Urteils vom 20. Juni…
…nachfolgende Steuerentlastung im Wege des Steuerrückerstattungsverfahrens empfehlen. Sollte sich in dem finanzamtlichen Rückerstattungsverfahren die Unbedenklichkeit der Zuordnung unter Artikel 14 DBA-Liechtenstein herausstellen, wird in der Folge eine unmittelbare Steuerentlastung an der Quelle möglich sein, vorausgesetzt, daß auch in der Folge die Vergleichbarkeit der geleisteten…
…Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten. Artikel IX des DBA-Japan lässt allerdings die sich aus dem EStG ergebende Verpflichtung zum Steuerabzug unangetastet und sieht als Methode der Steuerentlastung lediglich das Rückerstattungsverfahren vor. Eine Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle wäre daher - nach der geltenden Rechtslage…
Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum…
…denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen zu können (Hinweis auf AÖF Nr. 31/1986)…
…tätig, dann unterliegt gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz nur der auf die Inlandstätigkeiten entfallende Arbeitslohn der österreichischen Besteuerung. Nach Maßgabe des § 1 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, kann der Arbeitgeber die Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen, ist…
…aus dieser Leistungserbringung erzielt, gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland in Griechenland von der Besteuerung freizustellen. Es ist allerdings bekannt, dass Griechenland nach dem derzeitigen Abkommenswortlaut das Recht in Anspruch nimmt, die Steuerentlastung nicht an der Quelle (durch unmittelbare Steuerfreistellung der vom griechischen Kunden geleisteten Zahlungen)…
…der Anteile an der österreichischen lizenznehmenden Gesellschaft hält, so tritt auf Grund des DBA-Niederlande keine vollständige Entlastung von der gemäß § 99 EStG zu erhebenden österreichischen Abzugssteuer ein, sondern es besteht gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Niederlande lediglich Anspruch auf eine Herabsetzung der Quellensteuer…
…zusteht. Die Frage, ob die Gewinnausschüttung der inländischen Vertriebs-GMBH an die deutsche Lackfabrik (an deren Gesellschafter) als Dividende unter Artikel 10a (ab 1992) fällt und dementsprechend in Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten ist oder wegen Bestandes einer inländischen Betriebstätte gemäß Art. 10a Abs…
…in jenen Fällen, die in der Vergangenheit durch Erteilung derartiger Entlastungsbescheide als missbrauchsunverdächtig eingestuft worden sind, bei Beibehaltung der entscheidungswesentlichen Verhältnisse die Steuerentlastung gemäß § 94a EStG 1988 weiterhin unmittelbar an der Quelle herbeigeführt wird. Die Beibringung einer Ansässigkeitsbescheinigung (§ 4 Abs. 2 der Verordnung BGBl. Nr…
…der hiezu ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit 5% verbleibenden Betrages auf der…
…der hiezu ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit 5% verbleibenden Betrages auf der…
…den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen zu beziehen sein. Es liegt ferner bereits eine österreichische Durchführungsverordnung unterschriftsreif vor, die ebenfalls erst nach Veröffentlichung des Änderungsabkommens im BGBl. erlassen werden kann; durch diese Verordnung wird für konzerninterne Dividenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung an der Quelle ermöglicht werden…
…Entlastung an der Quelle nur bei Beachtung der Vorschriften der am 01.07.2005 in Kraft getretenen DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, zulässig. Nach dieser Verordnung kann eine abkommenskonforme Entlastung anlässlich der Zuwendungsüberweisung nur dann erfolgen, wenn ordnungsgemäß ausgefüllte und von der tschechischen…