…muss damit rechnen, dass die Frage der inländischen Steuerpflicht seitens der Abgabenbehörden mit großer Sorgfalt untersucht wird. Erhalten die österreichischen Kunden über die Homepage des Unternehmens die Adressen von österreichischen Maßschneidern, bei denen in der Folge die Details über den zu erwerbenden Maßanzug festgelegt und…
…auszuweiten und zu diesem Zweck einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen mit der Position eines Senior-Relationshipmanagers als Außendienstmitarbeiter einzustellen, bedarf es einer besonders sorgfältigen Untersuchung und steuerlichen Würdigung der von dem Außendienstmitarbeiter auszuübenden Funktionen, wenn das deutsche Unternehmen den Abschluss des Dienstvertrages davon abhängig macht…
…5 Abs. 1 Z 2 DBA-EVO nicht aufgehoben. Denn sind dem Vergütungsschuldner Umstände bekannt oder müssten sie ihm bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bekannt sein, dass die Einkünfte dem ausländischen Empfänger der Vergütung (hier: der ausländischen Holdinggesellschaft) steuerlich nicht zuzurechnen sind, dann…
…jedoch die Fakturierung unter Zwischenschaltung einer liechtensteinischen Aktiengesellschaft (die als Käufer der Rohstoffe gegenüber der österreichischen Gesellschaft auftritt) und einer deutschen Kapitalgesellschaft (die als Käufer gegenüber der liechtensteinischen AG auftritt) abgewickelt wird. Allerdings wird in einem solchen Fall mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten sein…
…Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, dass der österreichischen…
…wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, daß…
…untergeordneten Funktionen der Auftragsfertigung und des kommissionsweisen Verkaufes ausübt und dass nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine eigene inländische Produktion mit inländischem Vertrieb stattfindet und aus der Schweiz möglicherweise nur gewisse Unterstützungsleistungen empfangen werden. Diesem Dokumentationsbedarf wird vor allem dann mit besonderer Sorgfalt entsprochen werden müssen…
…ob diskretionäre Trusts des amerikanischen Rechts mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar sind, bedürfte es einer sorgfältigen gutächtlichen Analyse der hier als maßgebend einzustufenden und zu vergleichenden Strukturmerkmale. Ein solches Typenvergleichsgutachten kann indessen in dem auf Expressauskünfte ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren nicht ausgearbeitet werden. Nach dem…
…dies Anlass für andere Sachverhaltswürdigungen sein, als sie bei Bestand einer operativ in Großbritannien tätigen und dort besteuerten Gesellschaft anzustellen wären. In Fällen dieser Art lässt sich daher ohne sorgfältige Durchleuchtung des Sachverhaltsbildes keine abstrakt abgehobene Aussage darüber treffen, in welcher Höhe und nach welcher…
…Umsätze anderer Vertriebspartner der österreichischen GmbH gezahlt werden, deutet darauf hin, dass in dieser Hinsicht noch eine sorgfältige Sachverhaltsanalyse und -beurteilung erforderlich ist, die aber auf seiten der Finanzverwaltung nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes vorgenommen werden kann, sondern den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorzubehalten…
…Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von der Bank vorgenommen werden, wenn dieser Bank auch sonst keine Umstände bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in…
…dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von der kuponauszahlenden Stelle vorgenommen werden, wenn ihr auch sonst keine Umstände bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (zB in den Kundenverhandlungen wird die Eigenschaft…
…dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von ihm vorgenommen werden, wenn ihm auch sonst keine Umstände bekannt sind oder bei Erfüllung der ihn treffenden Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten, die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (zB Kenntnis einer bloßen "Briefkasteneigenschaft" der ausländischen…
…Arbeitskräftegestellungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist, oder ob auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht eher der österreichische Schiffahrtsbetreiber als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist. Um diese Sachverhaltsfrage zu klären müsste eine sehr sorgfältige Untersuchung aller entscheidungsrelevanten Gegebenheiten vorgenommen werden, zumal der Standort des Personalleasingunternehmens, die Channel Islands…
…deutschen Kunden betreut, wenn weiters für neue deutsche Kundenaquisitionen eine Tochtergesellschaft der erstgenannten deutschen Gesellschaft errichtet wird, so wird sorgfältig zu prüfen sein, ob diese deutschen Gesellschaften nicht möglicherweise als eine "ständige Vertretung" der österreichischen Gesellschaft (im Sinn von Z 10 lit. a oder c…
…ob der betreffende Drittstaat ein Steueroasengebiet ist oder nicht. Zutreffendenfalls müsste besonders sorgfältig untersucht werden, ob und gegebenenfalls welche Beziehungen zwischen der Patentverwertungsgesellschaft und der österreichischen Produktionsgesellschaft bestehen sowie ob die Patentverwertungsgesellschaft über eigene Geschäftsräume und eigenes Personal verfügt oder ihrer Art nach einer "Briefkastengesellschaft…
…dass hiedurch der Verdacht einer internationalen Steuerumgehung entsteht, dann sind gemäß § 114 BAO im Interesse einer gleichmäßigen steuerlichen Erfassung aller Abgabepflichtigen sorgfältige Erhebungen über alle im gegebenen Zusammenhang wichtigen Umstände vorzunehmen. Hiezu gehört z.B.: die Feststellung, welche Funktionen in der inländischen Repräsentanz wahrgenommen werden…
…die hiedurch erzielte Gewinnvermehrung sicherlich das Ergebnis einer erfolgreichen Geschäftsführung. Ob allerdings die Mehrgewinne steuerlich der schweizerischen Basisgesellschaft zuzurechnen sind, ist fraglich und hängt vom Ergebnis einer sorgfältigen Funktionsanalyse ab, in der festzustellen sein wird, ob und gegebenenfalls welche Leistungen von der schweizerischen Gesellschaft tatsächlich…
…Frage, ob hiedurch für die US-Muttergesellschaft in Österreich eine Betriebstätte begründet wird, eine sorgfältige Analyse der in diesem Zusammenhang beabsichtigten Funktionsverteilung vorzunehmen. Wird der Vertrieb in den Reformstaaten ausschließlich von (nicht nahe stehenden) lokalen Distributoren vorgenommen, die unmittelbar aus den USA beliefert werden, und…
…werden. Denn Gestaltungen dieser Art, die offensichtlich auf Doppelnichtbesteuerung ausgerichtet sind, bedürfen einer sorgfältigen Durchleuchtung des maßgebenden Sachverhaltes auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und damit Erhebungen, die nicht auf der Ebene des Ministeriums angestellt werden können. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…