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EAS 3443Zuwendung einer GmbH-Beteiligung mit französischem Immobilienbesitz – StiftESt und DBA(Erb)-FRA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.792.78906.02.2023

…DBA-FRA für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Um zu beurteilen, ob das Gesamtvermögen einer österreichischen GmbH hauptsächlich aus französischem Immobilienbesitz besteht, sind die Verkehrswerte der in Frankreich gelegenen unbeweglichen Wirtschaftsgüter - unter Außerachtlassung der diese Werte schmälernden Schulden und Lasten - in Relation zum gesamten…

EAS 2961Vergabe von technischen Zeichenarbeiten in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1130-IV/4/200830.04.2008

…28. Februar 2000, also noch vor dem EU-Beitritt der Slowakei und der damit verbundenen Wirksamkeit der EG-Amtshilferichtlinie ergangen. Im Interesse der Vermeidung einer steuerlichen Wettbewerbsverfälschung zu Lasten inländischer Zeichen- und Architektenbüros, die durch steuerliche Nichterfassung bei Auftragsvergabe in die Slowakei eintreten könnte, wurde…

EAS 997Ausländische sonstige Bezüge und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/72-IV/4/9612.01.1997

…Sonderzahlungen samt der darauf entfallenden österreichischen Einkommensteuer außer Betracht zu lassen. Mit anderen Worten, die deutschen Sonderzahlungen dürfen sich weder steuersatzerhöhend noch steuersatzmindernd auswirken. In einem vierten Schritt ist nun das Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten und die gemäß dem DBA in Österreich erfassbare Besteuerungsgrundlage zu ermitteln…

EAS 3305Arbeitskräftegestellung unter 183 Tagen durch ausländische Arbeitskräfteverleiher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0694-IV/4/201223.11.2012

…Linie Namen und Anschrift des Arbeitnehmers sowie die Höhe der für die Österreich-Entsendung gezahlten Arbeitslöhne (bei "andere Einkünfte" in Abschnitt 3 des Vordruck-Hauptblattes einzutragen). In Beiblatt C wird neben den Routineangaben in Abschnitt A der den Sammelantrag stellende Arbeitgeber (Arbeitskräfteverleiher) als "Schuldner der…

EAS 1492Anleihen eines argentinischen Financial Trust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/1-IV/4/9912.07.1999

…Zinsen stammen gemäß Artikel 11 Abs. 5 dann aus Argentinien, wenn der "Schuldner" eine in Argentinien "ansässige Person" ist. Arbeiten innerhalb der OECD lassen erkennen, dass die Frage der Ansässigkeit von Trusts zur Zeit umstritten ist. Es lässt sich daher im EAS-Verfahren nicht verallgemeinernd…

EAS 3229Österreichischer Architekt mit liechtensteinischem Architekturbüro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1163-IV/4/201114.07.2011

…aber nicht gleichzeitig zwei Betriebstätten zugeordnet werden können, scheiden sie aus dem Gewinn der Hauptbetriebstätte aus (siehe EAS 2007). Allerdings ist auch bei der Ermittlung der einer Unterbetriebstätte zuzuordnenden Gewinne nach dem AOA vorzugehen und vorweg eine Funktionsanalyse vorzunehmen, die im gegebenen Zusammenhang - sollten die…

EAS 1224Immobiliengesellschaftsbeteiligungen nach dem DBA-Kanada
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/5-IV/4/9809.02.1998

…Vermögens der Gesellschaft ist daher nicht an dem um die Schulden verringerten Reinvermögen zu messen. Veräußert eine kanadische Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen Holding-AG, die zu 100% die Kommanditanteile an einer inländischen operativen GmbH & CO KG und an der betreffenden Komplementär-GmbH hält…

EAS 2635Niederländische Vorstände einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0446-IV/4/200531.08.2005

…nicht schlechthin ausgeschlossen. Gleiches gilt nach LStR 2002 Rz 982 für Vorstandsmitglieder einer AG. Sind zwei der drei im Firmenbuch eingetragenen Vorstände einer österreichischen AG in den Niederlanden ansässig und zugleich Dienstnehmer einer zu 9% an der österreichischen AG beteiligten niederländischen GmbH, die sie zur…

EAS 3214Immobilienklausel im DBA-Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0965-IV/4/201118.04.2011

…dürfen im anderen Staat besteuert werden." Mit der Frage, ob "hauptsächlich" mit "überwiegend" (mehr als 50%) gleichzusetzen ist, hat sich bereits EAS 3137 befasst und hat eine solche Auslegung (betr. das DBA-Polen) abgelehnt. In gleicher Weise wurde bei der Auslegung des DBA-Frankreich vorgegangen…

EAS 2938Gewinnausschüttungen einer LLP in Kasachstan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0207-IV/4/200805.02.2008

…das gesetzliche Stammkapital herabgemindert werden darf und dass eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift das Ende der Gesellschaft zur Folge hat. Wenn in der deutschen Verwaltungsanweisung BStBl I 2004, 413, als Vergleichbarkeitskriterium verlangt wird, dass keiner der Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft mit seinem Vermögen haftet…

EAS 2170US-Tournee eines österreichischen Zauberkünstlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 321/1-IV/4/0226.11.2002

Unternimmt ein in Österreich ansässiger Zauberkünstler eine 5 Monate dauernde Tournee in den USA, wobei er nach Art eines "fahrenden Künstlers" in verschiedenen US-Schulen und Kindergärten Zaubervorstellungen abhält, dann sind die USA gemäß Artikel 17 DBA-USA berechtigt, die hierbei erzielten Einkünfte nach ihrem…

EAS 200Inländische Fortbildungsveranstaltungen durch ausländische Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1559/1/2-IV/4/9225.11.1992

…unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausüben. 25. November 1992 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2503In Österreich ansässiger ausländischer Sportler mit Förderzuwendungen des Heimatstaates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 911/1-IV/4/0416.08.2004

…erforderlich wäre; die steuerliche Anerkennung der Arbeitnehmereigenschaft des Sportlers würde voraussetzen, dass der Sportler seine Arbeitskraft dem Heimatstaat schuldet und dass daher diesem die für einen Arbeitgeber typische Weisungsbefugnis gegeben ist. Dass im vorstehend beschriebenen Fall solche Gegebenheiten ohne vertragliche Abmachungen vorliegen könnten, wird nicht…

EAS 2124EDV-Installationen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 809/1-IV/4/0216.09.2002

…für Großrechenanlagen der deutschen Kunden vor Ort zu installieren, laufend zu warten und das Personal in der Verwendung dieser Software zu schulen und liegt bei keinem dieser Kunden eine "Betriebstätte" im genannten Sinn zur dauerhaften Verfügung vor, dann steht das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Einkünften…