…und Zweck eines solchen Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, nicht aber die Schaffung von Steuerumgehungsmöglichkeiten (Hinweis auf die bereits in Ziffer 39 des OECD-Berichtes "Double Taxation Conventions and the use of base companies", veröffentlicht als No. 1 der Serie ISSUES IN INTERNATIONAL TAXATION…
…der den tschechischen Betriebstätten der Personengesellschaften zuzurechnende und in Österreich von der Besteuerung freizustellende Gewinnanteil nach österreichischem inländischem Recht (unter Berücksichtigung der Bilanzbündeltheorie) zu bestimmen ist. Sollte sich allerdings erweisen, dass diese Auslegung für Steuerumgehungszwecke, insbesondere zur Schaffung von Kapitalanlagen unter Vermeidung der österreichischen KESt…
…es den DBA-Partnerstaaten die Verpflichtung auferlegt, internationale Steuerumgehung zu dulden. Ziel und Zweck eines solchen Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, nicht aber die Schaffung von Steuerumgehungsmöglichkeiten. Daher steht auch das DBA-Malta weder der Anwendung des § 23 BAO noch jener des § 10 Abs…
…der den tschechischen Betriebstätten der Personengesellschaften zuzurechnende und in Österreich von der Besteuerung freizustellende Gewinnanteil nach österreichischem inländischen Recht (unter Berücksichtigung der Bilanzbündeltheorie) zu bestimmen ist. Sollte sich allerdings erweisen, dass diese Auslegung für Steuerumgehungszwecke, insbesondere zur Schaffung von Kapitalanlagen unter Vermeidung der österreichischen KESt…
…Hausverwaltungsbüro der genannten deutschen GmbH ausübt. Aus Sicht des BM für Finanzen empfiehlt sich in Fällen dieser Art, dass von Unternehmensseite ein Gewinnaufteilungsvorschlag unterbreitet und in der Folge mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. Sollte sich hiebei ein Besteuerungskonflikt anbahnen, wird naheliegen…
…Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall…
…Nov. 1978, 2058, 2139/78 (bezgl. Errichtung von 3 Wohneinheiten und Veräußerung innerhalb von 3 Jahren) das Vorliegen eines gewerblichen inländischen Grundstückshandels als gegeben angenommen werden. Der Umstand, dass dieses inländische Wohnhaus zwar Gegenstand, nicht aber Betriebstätte dieses deutschen Grundstückshandels bildet, hat wohl zur Folge…
…für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere Steuerbegünstigung vorgesehen. Gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens ist der österreichische Grundstücksveräußerungsgewinn von der schweizerischen Besteuerung freizustellen. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 63). Durch die Schaffung des Privatstiftungsgesetzes haben sich keine Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der von US-Trusts bezogenen Einkünfte ergeben…
…ein geeignetes Kontrollsystem für den jeweiligen Konzern entwickeln, sowie die Kosten der Dokumentation (einschließlich der Schaffung tauglicher IT-Systeme) und ihrer Prüfung. Werden von einem US-Konzern 70% dieser Kosten an die Gliedunternehmen nach einem Umsatzschlüssel weiterbelastet, dann wäre diese Vorgangsweise nur dann mit den…
…der Grundstücke einer Doppelbesteuerung ausgesetzt ist, der andere Immobilienwert aber wegen Fremdfinanzierung im Wege Haltens über eine Immobilien-KG zu keiner Steuerleistung in Deutschland führt, kann nur der in Deutschland besteuerte Schenkungsvorgang von der Besteuerung in Österreich freigestellt werden. Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2006
…dass der Sinn der im Abkommen vorgesehenen Befristung nicht in der Schaffung einer vom innerstaatlichen Recht abweichenden sondern im Gegenteil in der Herbeiführung einer mit ihm übereinstimmenden Zeitbegrenzung zu sehen ist und dass daher die Verlängerung der innerstaatlichen Frist auch für Rückerstattungsanträge aus der Schweiz…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…
…im Fall von steuerbegünstigten Abschreibungen von Herstellungsaufwand: 15 Jahre) auf Grund des nationalen Steuerrechts die Möglichkeit, die nach Artikel 13 Abs. 1 DBA-Schweiz gegebene Besteuerungsberechtigung auszuschöpfen. Die Schweiz bleibt dessen ungeachtet durch das DBA gebunden, den Veräußerungsvorgang ebenfalls von der Besteuerung freizustellen (legale "Keinmalbesteuerung…
…stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von Ziffer 1.2 der Durchführungsrichtlinien zu Spekulationseinkünften (AÖF Nr. 162/1991) für den Beginn der 10jährigen Spekulationsfrist der Abschluss der für die Grundstücksübertragung maßgebenden Vereinbarung mit der Treuhandanstalt maßgebend; und zwar auch dann…
…des DBA-Spanien, wenn diese doppelte Treuhandschaft von allen betroffenen Steuerverwaltungen (Spanien-Schweiz-Österreich) anerkannt wird. Probleme könnten insbesondere dann auftreten, wenn in der doppelten Treuhandkonstruktion von einer oder von mehreren der beteiligten Steuerverwaltungen ein mit dem Missbrauchsvorwurf belastetes Steuersparmodell gesehen würde. 9. April 1992…