Ist eine Dienstnehmerin einer deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalt (Bayerischer Rundfunk) beim ARD-Studio in Wien tätig, dann unterliegen die Bezüge nach Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 verlagert sich indessen…
Erhält ein in Österreich ansässiger Konzertdirigent von einem deutschen Rundfunkunternehmen ein Einmalentgelt für Proben, Produktion, Mitschnitt und Liveübertragung eines Konzertes, dann ist dieses Entgelt in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn Wiederholungsübertragungen entgeltfrei erfolgen können; diese Beurteilung stützt sich…
Ein in Österreich ansässiger Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens ist in Österreich gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland von der Besteuerung freigestellt, wenn dem deutschen Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite…
…Art, die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken (einschließlich kinematographischer Filme und Filme und Bänder für Rundfunk und Fernsehen) gezahlt werden. Darunter fällt somit auch die in Rede stehende Speichermedien- und die Reprographievergütung. Artikel…
In den Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, mit Malta und mit Brasilien sind bei der Festlegung der Quellenbesteuerungsrechte für Lizenzgebühren Sondernormen für eine Urheberrechtsverwertung in Rundfunk und Fernsehen vorgesehen. Die Vorschrift des Artikels 12 Abs. 2 DBA-USA besagt, dass dem Quellenstaat ein 10-prozentiges Quellenbesteuerungsrecht…
…dann unterliegt jenes Entgelt, das einem in Österreich ansässigen Künstler für diese Verwertungsüberlassung gezahlt wird, keiner deutschen Besteuerung. Wenn die Aufzeichnungen aber für Zwecke der Übertragung durch Rundfunk oder Fernsehen verwendet werden, steht daran Deutschland nach Art. 17 Abs. 1 Satz 3 das Quellenbesteuerungsrecht zu…
…aufgestiegen sind. Dies ist dann der Fall, wenn auf Grund von Übertragungen oder Sendungen ihre Auftritte in Rundfunk oder Fernsehen eine über den Kreis der jeweiligen Veranstaltungsteilnehmer hinausgehende überörtliche Bekanntheit erreicht haben. In Zweifelsfällen hat sich die Abgrenzung am innerstaatlichen Recht zu orientieren (AÖFV. Nr…
…abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen auch in ihren Ansässigkeitsstaaten der Steuerpflicht ausgesetzt, doch sind hierbei die von der deutschen Rundfunkanstalt einbehaltenen Steuern anzurechnen. Einzelheiten in Bezug auf die Vornahme des Steuerabzuges müssten mit dem für die Veranstaltung zuständigen Finanzamt abgesprochen werden 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…darin besteht, die TV-, Rundfunk- und Internetübertragungsrechte der an der DSL teilnehmenden Sportclubs zu verwalten und die vereinnahmten Entgelte an die Clubs zur Verteilung zu bringen, und überlässt die D-GmbH die Exklusivrechte für Österreich und Deutschland an eine österreichische Gesellschaft (Ö-GmbH), dann ist…
…da Artikel 17 Abs. 1 dritter Satz - in Abweichung vom OECD-Musterabkommen - für "Einkünfte aus der Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen von künstlerischen Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen" dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zuerkennt. Dieser dritte Satz darf aber nicht isoliert von den übrigen Vorschriften des…
…neuen Doppelbesteuerungsabkommens beibehalten werden; allerdings wird in Artikel 12 Abs. 2 des neuen Abkommens der Quellensteuerabzug über den Bereich der "kinematographischen Filme" hinaus auf "Bänder und andere Mittel der Wiedergabe für Rundfunk und Fernsehen" ausgeweitet. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Passivleistung), sondern um eine Abgeltung der künstlerischen Leistung (Aktivleistung) gehandelt hätte. Nur eine solche Vergütung für die aktive musikalische Darbietung, gegebenenfalls einschließlich der Vergütung für die Direktübertragung im Rundfunk, wäre nach Artikel 8 DBA-Deutschland zu behandeln und in Deutschland steuerpflichtig (siehe hiezu auch Z…
…d.h. nur dann, wenn der Musiker durch Auftritt oder Darbietungen in Rundfunk oder Fernsehen eine überörtliche Bekanntheit erreicht hat. Unter diesen rechtlichen Gegebenheiten kann daher auf deutscher Seite an den gegenständlichen Einkünften kein Besteuerungsrecht geltend gemacht werden, da dieses im gegebenen Zusammenhang nach Artikel…
…Bänder und andere Mittel der Wiedergabe für Rundfunk und Fernsehen" ausgeweitet; wie sich auch aus den Technical Explanations des US-Treasury Department zum neuen österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen ergibt, geht es bei dieser Erweiterung nur um bestehende und neue Reproduktionstechnologien im Bereich von Rundfunk und Fernsehen…
…andere Mittel der Wiedergabe für Rundfunk und Fernsehen" ausgeweitet; wie sich hierzu aus den Technical Explanations des US-Treasury Department zum DBA-USA vom 31. Mai 1996 ergibt, geht es bei dieser Erweiterung nur um bestehende und neue Reproduktionstechnologien im Bereich von Rundfunk und Fernsehen…
…da Artikel 17 Abs. 1 dritter Satz - in Abweichung vom OECD-Musterabkommen - für "Einkünfte aus der Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen von sportlichen Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen" dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zuerkennt. Dieser dritte Satz darf aber nicht isoliert von den übrigen Vorschriften des…