RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2536

Deutsche Pauschalvergütung eines Rundfunk-Konzertdirigenten

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0256-IV/4/2004vom 05.12.2004

Wortlaut laut Findok

Erhält ein in Österreich ansässiger Konzertdirigent von einem deutschen Rundfunkunternehmen ein Einmalentgelt für Proben, Produktion, Mitschnitt und Liveübertragung eines Konzertes, dann ist dieses Entgelt in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn Wiederholungsübertragungen entgeltfrei erfolgen können; diese Beurteilung stützt sich auf die in Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 dargelegte Auffassung. Artikel 17 Abs. 1 Satz 3 DBA-Deutschland, der die Anwendung des Anrechnungsverfahrens auf österreichischer Seite zur Folge hätte, kommt in einem derartigen Fall nicht zur Anwendung; diese Bestimmung würde voraussetzen, dass der Dirigent eine Abgeltung für eine Duldungsleistung erhält. Wer aber eine Vergütung für eine Dirigentenleistung (Aktivleistung) bezieht, wird auch dann nicht von dem erwähnten Satz 3 erfasst, wenn mit Erbringung dieser Aktivleistung für eine Rundfunkanstalt zwangsläufig und geradezu untrennbar das Einverständnis mit der Rundfunkübertragung verbunden ist. 5. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KünstlerWiederholungsübertragungenDirigent

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0256-IV/4/2004
Stammnummer
20780
Gültig
05.12.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF