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EAS 1711Ruhegehälter eines russischen Offiziers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/4-IV/4/0017.08.2000

…Vorsorglich wird angemerkt, dass mit dem Wirksamwerden des am 13. April 2000 unterzeichneten österreichisch-russischen Doppelbesteuerungsabkommens eine Änderung der Rechtslage eintreten wird. Nach diesem neuen Abkommen wird in OECD-konformer Weise das Besteuerungsrecht an Ruhegehältern öffentlich Bediensteter dem Kassenstaat, im vorliegenden Fall sonach Russland, übertragen …

EAS 3360Schweizerische Ruhebezüge auf Grund einer 2. überobligatorischen Säule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0086-VI/8/201505.06.2015

Gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer…

EAS 47Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 1070/1/1-IV/4/8722.11.1991

…Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3400Outbound-Pensionsabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0137-IV/8/201803.08.2018

…Stand des OECD-Kommentars zu Art. 18 OECD-MA und die darin erkennbare unterschiedliche Vorgangsweise ausländischer Staaten kann dies im vorliegenden Fall jedoch nicht als gesichert angesehen werden. Wohl werden Ruhegehälter von Art. 18 OECD-MA nicht nur dann erfasst, wenn sie laufend zur Auszahlung…

EAS 2540Pensionsleistung aus einem Vorsorgeplan des US-Arbeitgebers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0312-IV/4/200421.12.2004

  Erhält ein Arbeitnehmer, der nach seiner Pensionierung aus den USA nach Österreich zurückkehrt, nach seiner inländischen Ansässigkeitsbegründung Ruhegehälter von seinem ehemaligen US-Arbeitgeber ausbezahlt, unterliegen diese gemäß Artikel 18 lit. a DBA-USA der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; es macht nach dieser Bestimmung keinen…

EAS 32Unterhaltszahlungen aus den USA an eine in Österreich lebende geschiedene Gattin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/9103.10.1991

Gemäß Artikel XI Abs. 2 des DBA-USA sind private Pensionen, die aus US-Quellen stammen, in den USA von der Besteuerung ausgenommen. Gemäß Artikel XI Abs. 3 des Abkommens fallen unter den Begriff "Pensionen" auch alle regelmäßig wiederkehrenden Vergütungen, die zum Ausgleich erlittener Nachteile…

EAS 582Witwenpension der Europäischen Union
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/5-IV/4/9528.02.1995

  Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaft vom 8. April 1965, ABl. L 152 v. 13.7.67, S 13, bezieht sich auf die Bezüge der aktiven Bediensteten und sieht bei diesen einerseits die Erhebung einer Steuer durch die…

EAS 3454Witwenpension aus dem öffentlichen Dienst
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.103.09410.02.2025

Bei Pensionsbezügen nach den öffentlich-rechtlichen Ruhestandsbestimmungen des Bundes handelt es sich grundsätzlich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gemäß Art. 19 DBA Italien. Dies gilt auch für den Versorgungsgenuss, der einer in Italien ansässigen Witwe als Rechtsnachfolgerin nach dem Tod eines pensionsberechtigten Bundesbeamten zusteht. Dem…

EAS 3453Pensionen aus dem UN Joint Staff Pension Fund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.536.51825.07.2024

Abschn. 26 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien, BGBl. III Nr. 99/1998 (UN-Amtssitzabkommen), sieht vor, dass "[a]us dem Pensionsfonds bezogene Ruhegenüsse […] von der Besteuerung befreit" sind. Der "Pensionsfonds" bezeichnet…

EAS 2382Pensionsabfindung an den nach Malta ausgewanderten ehemaligen Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 1045/1-IV/4/0321.11.2003

…mit der Folge, dass er in Österreich steuerfrei ist. Denn unter Artikel 18 können nur Ruhegehälter für eine frühere unselbständige Arbeit fallen. Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine Definition des Begriffes "unselbständige Arbeit". Ob daher Einkünfte unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit fallen, ist gemäß den Grundsätzen des…

EAS 3390Zahlungen im Zuge eines argentinischen Pensionierungsprogramms
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0785-VI/8/201615.08.2017

…ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren geklärt werden kann. Sollte es sich jedoch nicht um Einkünfte aus einer im Ausland ausgeübten nichtselbständigen Arbeit handeln, sondern um Ruhegehälter, da mit der Abfindung Pensionsansprüche abgegolten werden, oder um sonstige Einkünfte, so würden diese Einkünfte…

EAS 1794US-Sozialversicherungsrenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 640/1-IV/4/0105.02.2001

…wohl vermutet, nicht aber mit Sicherheit bestätigt werden, dass die Zahlungen des "New York State Teachers Retirement System" und "United States Treasury" unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter" im Sinn der zitierten Bestimmung des Art. 18 fallen. Denn würden…

EAS 103Witwerrenten nach öffentlich Bediensteten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/8/1-IV/4/9216.03.1992

  Bezieht ein in der Schweiz ansässiger Steuerpflichtiger nach seiner verstorbenen Gattin, die als Professorin an einem österreichischen Bundesgymnasium tätig war, eine Witwerrente, so unterliegt diese Pension gemäß Artikel 19 DBA-Schweiz der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Der Umstand, dass der Pensionsempfänger niemals in österreichischen…

EAS 175Steuerfreiheit für Weltbankpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/13/1-IV/4/9209.10.1992

  Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9…

EAS 174Nach Spanien fließende Kammerpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/4-IV/4/9208.10.1992

  Welche Einrichtungen als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" im Sinn von Artikel 20 Abs. 1 DBA-Spanien anzusehen sind, richtet sich nach dem innerstaatlichen Recht jenes DBA-Partnerstaates, nach dessen Recht diese Einrichtung geschaffen wurde. Dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag kommt als gesetzliche Interessenvertretung die Eigenschaft einer…

EAS 266Pensionen des Europäischen Patentamtes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 789/1/1-IV/4/9312.05.1993

Ein deutscher Staatsbürger, der bei der Europäischen Patentorganisation in München tätig war und nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt, ist von der Einkommensbesteuerung hinsichtlich seiner vom Patentamt bezogenen Pensionen befreit (Art. 16 Abs. 2 des Abkommen vom 2. Juli 1990 zwischen der Republik…

EAS 251Kein Progressionsvorbehalt für UN-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 2212/1/1-IV/4/9330.03.1993

Nach Auffassung des BM für Finanzen sind Pensionen internationaler Organisationen, die auf Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen, wenn in dem betreffenden Privilegienabkommen ausdrücklich ein derartiger…

EAS 543Beamtenpensionszahlungen nach Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/15-IV/4/9414.12.1994

Durch das ab 1. Jänner 1995 wirksam werdende neuen DBA-Frankreich ergeben sich gegenüber der bisherigen Rechtslage für die Zahlung von Beamtenpensionen durch das Bundesrechenamt an in Frankreich lebende Pensionsbezieher im Grunde keine wesentlichen Änderungen: das Besteuerungsrecht verbleibt im allgemeinen bei Österreich und Frankreich ist…

EAS 765Pensionszusagen ausländischer Muttergesellschaften an nach Österreich versetzte Konzernmitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/63/1-IV/4/9522.11.1995

  Werden von einem ausländischen Mutterunternehmen Mitarbeiter zur österreichischen Tochtergesellschaft versetzt (Arbeitgeberwechsel) und verpflichtet sich die ausländische Muttergesellschaft auch weiterhin für die von ihr seinerzeit zugesagte Firmenpension Vorsorge zu treffen, so ist es sachgerecht, dass die ausländische Steuerverwaltung verlangt, dass die diesbezüglichen Vorsorgeaufwendungen (Rückstellungsdotierungen) an…

EAS 3420Besteuerung einer Europaratspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0324-IV/8/201928.10.2019

Nach Art. 18 lit. b Allgemeines Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 127/1957, sind Beamte des Europarates von der Besteuerung der vom Europarat bezahlten Gehälter und Einkünfte befreit. Diese Bestimmung ist der Bestimmung des Abschnitt 18 lit. b Übereinkommen über…