…Verein geführt wird, löst daher nach lit. a keine unterschiedlichen Rechtsfolgen aus (und zwar auch dann nicht, wenn die Musiker Dienstnehmer des Vereines sind); wohl aber ergibt sich nach lit. b eine unterschiedliche Rechtsfolge, weil im Fall eines Vereines die Erklärung erforderlich ist, daß kein…
…unverändert im Inland aufrecht, kommt es sonach zu keiner Überführung von Wirtschaftsgütern (Kundenstock, EDV-Know-how, Beteiligungen) in das Ausland, löst der Umgründungsvorgang auch keine Rechtsfolgen auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 aus. 05. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…dass für die grenzüberschreitende Ermittlung eines Betriebstättengewinnes (und damit auch für die Ermittlung eines Personengesellschafts-Betriebstättengewinnes) die Regeln des Artikels 7 DBA maßgebend sind. Die Auslegung des Artikels 7 und die Beurteilung seiner Rechtsfolgen haben sich auf den von der OECD veröffentlichten "AOA" zu stützen…
…Absatz). Sollte das Dienstverhältnis in der Zukunft in ein Werkvertragsverhältnis umgewandelt werden, bei dem die Mitarbeiterin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, stünde das Besteuerungsrecht nach Artikel 7 des österreichisch-deutschen DBA Deutschland zu. Der Umstand, dass auch in diesem Fall die nun auf selbständiger Basis tätige…
…3010 und EAS 3018 zu beurteilen, ob dieser zivilrechtliche Vermögenstransfer steuerlich korrespondierende Rechtsfolgen in Österreich nach sich zieht. Scheidet in Anwendung des österreichischen Steuerrechts die GmbH-Beteiligung aus dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen aus und geht sie in das steuerliche Betriebsvermögen der slowakischen K.S. über…
…lit. a DBA-Ungarn keine Betriebstätte. Der Begriff "Benutzung" stellt nach Auffassung des BM für Finanzen auf physische Vorgänge, nicht aber auf daraus ableitbare rechtliche Folgerungen ab. Der bloße Umstand, dass die Niederlassung auch dazu dient, umsatzsteuerliche und zollrechtliche Rechtsfolgen auszulösen, ändert daher nichts daran…
…193/1988, kann über Antrag des bauausführenden Unternehmens bei Überschreitungen der in Artikel 4 Abs. 2 DBA-UdSSR vorgesehenen Baustellenfrist im Wege eines Verständigungsverfahrens von den damit verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen abgesehen werden, wenn in den maßgebenden Verträgen eine die 24-Monatefrist nicht übersteigende Arbeitsdauer vertraglich…
…deutschen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Die Umsetzung dieses durch die DBAs Österreich zugewiesenen Besteuerungsrechtes erfolgt auf der Ebene des nationalen Steuerrechts auf Grund des § 98 Z 3 EStG. Die vorstehend skizzierten Rechtsfolgen treten allerdings nur unter der Voraussetzung ein, dass die Kapitalanlagen dem Betriebsvermögen der…
…deutschen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Die Umsetzung dieses durch die DBAs Österreich zugewiesenen Besteuerungsrechtes erfolgt auf der Ebene des nationalen Steuerrechts auf Grund des § 98 Z 3 EStG. Die vorstehend skizzierten Rechtsfolgen treten allerdings nur unter der Voraussetzung ein, dass die Kapitalanlagen dem Betriebsvermögen der…
…deutschen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Die Umsetzung dieses durch die DBAs Österreich zugewiesenen Besteuerungsrechtes erfolgt auf der Ebene des nationalen Steuerrechts auf Grund des § 98 Z 3 EStG. Die vorstehend skizzierten Rechtsfolgen treten allerdings nur unter der Voraussetzung ein, dass die Kapitalanlagen dem Betriebsvermögen der…
…deutschen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Die Umsetzung dieses durch die DBAs Österreich zugewiesenen Besteuerungsrechtes erfolgt auf der Ebene des nationalen Steuerrechts auf Grund des § 98 Z 3 EStG. Die vorstehend skizzierten Rechtsfolgen treten allerdings nur unter der Voraussetzung ein, dass die Kapitalanlagen dem Betriebsvermögen der…
…Ö/Deutschland auch im Geltungsbereich des Artikels 4 Bedeutung erlangt. Denn die Tätigkeit der Models fällt unter keine der in diesem Satz taxativ aufgezählten Tätigkeiten, sodaß mangels Betriebstätte in Deutschland ihre Einkünfte in Deutschland nicht besteuert werden dürfen. Andere Rechtsfolgen treten hingegen für die in…
…kein "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Rechtsfolgen nicht mehr einzugehen." Es ist richtig, dass Entwicklungen des internationalen Steuerrechts einen Einfluss auf das Verständnis von Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts entfalten…
…einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Rechtsfolgen nicht mehr einzugehen. 15. Oktober 2001 Für den Bundesminister:…
…Rechtsfolgen gelten für seinerzeit sonderausgabenbegünstigt angeschaffte Genussscheine oder junge Aktien. Die Sonderausgabenbegünstigung geht mit dem Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht nicht verloren, wenn die seinerzeit eingegangenen Verpflichtungen (10jährige Depothinterlegung) weiterhin eingehalten werden. Auch bleibt die Steuerbefreiung nach Maßgabe des § 27 Abs. 3 EStG innerhalb des…
…durch ein DBA von der Besteuerung freigestellt sein können. EAS 3322 lässt erkennen, dass Eigenbeurteilungen der Rechtsfolgen eines Doppelbesteuerungsabkommens durch den Steuerpflichtigen nicht schlechthin der Kontrolle durch die Abgabenbehörde entzogen werden dürfen. Andererseits ist einzuräumen, dass eine undifferenzierte Umsetzung dieser Rechtslage nicht sinnvoll administrierbar wäre…
Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…
…daß der Verlust des Besteuerungsrechtes durch Art. 13 Abs. 4 an eine Bedingung geknüpft wird: sollte die Beteiligung innerhalb von 5 Jahren nach dem Wegzug veräußert werden, dann würde durch den genannten Abs. 4 die Rechtsfolge des Abs. 3 des Abkommens außer Wirksamkeit gesetzt und…