…EStG nicht der inländischen beschränkten Einkommensteuerpflicht. Da sonach bereits nach inländischem Recht keine Besteuerungsmöglichkeit besteht, erübrigt es sich zu untersuchen, ob möglicherweise nach einzelnen DBAs Österreich an solchen Prüfungstaxen ein Besteuerungsrecht zugewiesen ist. 30. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…des BMF kommt den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen eine maßgebende Rolle bei der Beurteilung zu, wo die Zumutbarkeitsgrenzen multinationaler Unternehmen liegen, wenn es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in Zug in…
…90/13/0165). Es wird daher auch bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise einem Verlangen der österreichischen Prüfungsorgane nach Übermittlung von beweiskräftigen Unterlagen (zumindest in Kopie) nicht mit dem Argument begegnet werden können, dass sich diese Unterlagen in den Händen eines ausländischen verbundenen Unternehmens befinden und…
Wurde im Zuge einer GPLA-Prüfung vom zuständigen Finanzamt eine in Tschechien ansässige Steuerpflichtige, die für eine österreichische Firma Werbemittel mit eigenem PKW zur Verteilung brachte, als gewerblich tätig eingestuft, dann steht gemäß Artikel 7 iVm Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA Tschechien das…
…Art. 17 DBA-USA von US-$ 20.000,- in Österreich überschritten ist, sind die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres maßgebend. Es bedarf keiner Prüfung, ob möglicherweise nach US-Recht eine Besteuerung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt. 23. November 1998 Für den Bundesminister: Dr…
…GmbH bestellt, wobei seine Aufgaben einerseits im Inland in der Überwachung und Prüfung der administrativen Belange (Buchhaltung und Bilanzerstellung sowie finanzielle Gebarung) und andererseits im Ausland in Verhandlungen und Geschäftsabschlüssen mit ausländischen Geschäftspartnern bestehen und wobei er die Inlandsaufgaben in Räumlichkeiten der GmbH wahrnimmt, dann…
…kann daher dahingestellt bleiben. Sie würde bei Bedarf eine Prüfung im Wege eines Typenvergleiches an Hand der in den KStR 2013 Rz 134 enthaltenen Kriterien erfordern. Das BM für Finanzen vertritt weiters die Auffassung, dass aus dem Fehlen einer Quellenbestimmung in Artikel 10 DBA-Irland…
…nicht näher definiert. Werden österreichische Unternehmensberater in der Türkei tätig, dann erzielen diese nach österreichischer Rechtslage dann freiberufliche Einkünfte, wenn sie ihre Befähigung zur Unternehmensberatung durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch Ablegung einer (gewerberechtlichen) Prüfung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 34/1998 bzw. BGBl…
…InvFG 1993 vorliegt und dieser zusätzlich mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar ist. Da § 41 Abs. 1 InvFG 1993 hinsichtlich der Steuerfreiheit ausdrücklich auf Abschnitt Ia InvFG 1993 verweist, sind zur Prüfung der Vergleichbarkeit die §§ 23a bis 23g InvFG 1993 heranzuziehen. Die Vergleichbarkeit setzt daher voraus…
…erwirtschaftet worden sind, der österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird davon auszugehen sein, dass Ausschüttungen zuerst aus den schädlichen Passiveinkünften stammen. Bevor allerdings in eine Prüfung der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit von § 10 Abs. 4 KStG 1988 eingetreten wird, muss stets vorweg…
…schweizerische Holdinggesellschaft verkauft, dann ist nicht auszuschließen, dass dieser Vorgang im Zuge des Rückzahlungsverfahrens aus dem Blickwinkel des VwGH-Erkenntnisses vom 26.07.2000, 97/14/0070, einer näheren Prüfung unterzogen wird. 11. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Bestimmung genannten 10-jährigen Beobachtungszeitraum in Österreich wohnhaft. Österreich hätte daher in einem solchen Fall nur bei Vorliegen von inländischem unbeweglichen Vermögen oder inländischem Betriebsvermögen ein Besteuerungsrecht an dem Nachlass; eine Prüfung, ob sich der Lebensmittelpunkt nach Österreich verlagert hat, ist daher nicht anzustellen. Bundesministerium…
…besteht, dass auf der Grundlage von § 48 BAO ein Besteuerungsausgleich gewährt werden kann, vermag nicht in verallgemeinender Form beantwortet zu werden, sondern müsste im Rahmen einer finanzamtlichen Prüfung näher untersucht werden. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass sie Auskünfte beim Niederlassungsstaat .... einholt". Doch kann ein von der liechtensteinischen Steuerverwaltung bestätigtes Formular ZS-QU2 nicht als "Ersatz" für eine Prüfung im Amtshilfeweg gewertet werden. Denn in Abschnitt IV des Formulars bestätigt die liechtensteinische Steuerverwaltung nichts anderes als die Ansässigkeit des liechtensteinischen Gesellschafters…
…ein geeignetes Kontrollsystem für den jeweiligen Konzern entwickeln, sowie die Kosten der Dokumentation (einschließlich der Schaffung tauglicher IT-Systeme) und ihrer Prüfung. Werden von einem US-Konzern 70% dieser Kosten an die Gliedunternehmen nach einem Umsatzschlüssel weiterbelastet, dann wäre diese Vorgangsweise nur dann mit den…
…österreichisch-deutschen DBA noch nach dem österreichisch-schweizerischen DBA eine Betriebstätte. Denn bloße Auslieferungslager wirken nach Artikel 5 Abs. 4 der dem OECD-MA folgenden Verträge abkommensrechtlich nicht betriebstättenbegründend. Eine Prüfung, ob die österreichische Gesellschaft möglicherweise zur Vertreterbetriebstätte der deutschen Gesellschaft werden könnte, kann unterbleiben…
…zur Steuerfreistellung auf, wenn diese Einkünfte nach diesem Abkommen in Ungarn besteuert werden dürfen. Ob diese Voraussetzung zutrifft, bedarf aber einer näheren Prüfung, da sich aus der unterschiedlichen Behandlung der Personengesellschaften in den beiden Staaten ein Qualifikations- und/oder Zurechnungskonflikt ergeben kann. Österreich wendet bei…
…aus französischem unbeweglichem Vermögen oder aus französischen Betriebstätten stammenden Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Eine Gewinnausschüttung an die österreichische GmbH wäre aus österreichischer Sicht lediglich eine Entnahmehandlung (Beispiel 18 des OECD-Partnership-Reports) und bedarf daher keiner Prüfung, ob die Voraussetzungen des …
…deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als fremdverhaltenskonform, sodass es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu einer Zinsennachbelastung von über S 50 Mio. an die österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen…
…überhaupt in Anspruch genommen werden kann. In solchen Fällen kann die DBA-Entlastung daher nur im Rückzahlungsverfahren herbeigeführt werden, weil nur auf diese Weise der Finanzbehörde die Möglichkeit einer zeitnahen Prüfung der Entlastungsvoraussetzungen eröffnet wird. Nur dann, wenn die ausländische Gesellschaft auch operativ tätig ist…