Hat eine deutsche GmbH, die auf Tiefbohrarbeiten spezialisiert ist, in Österreich unter Büroanmietung eine Zweigniederlassung errichtet, deren Aufgabe in der Akquisition von Bohraufträgen besteht, zu deren Funktionsbild aber nicht die Auftragsausführung zählt, weil die Bohraufträge ausschließlich vom deutschen Stammhaus mit unter seiner Leitung stehenden Fachkräften…
Wird von einer deutschen Bank-AG ein Mitarbeiter ab 1.11.1998 für 1 Jahr nach Österreich zu einer konzernzugehörigen Bank entsandt, dann ist für die Frage, ob für die Monate November und Dezember 1998 in Österreich Lohnsteuerpflicht eintritt, entscheidend, ob die österreichische Gesellschaft als…
Wurde im finanzamtlichen Ermittlungsverfahren festgestellt, dass der Fall einer Assistenzleistung einer ausländischen Muttergesellschaft an ihre österreichische Tochtergesellschaft vorliegt, die in der Weise erbracht wird, dass Dienstnehmer der Muttergesellschaft in Räumlichkeiten der Tochtergesellschaft ihrer beruflichen Arbeit nachgehen, dann werden diese Räumlichkeiten zu einer inländischen Betriebstätte…
Wird der Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft für dreieinhalb Jahre zu einem ungarischen Tochterunternehmen entsandt, um dieses beim Aufbau einer Fabrik im österreichisch-ungarischen Grenzgebiet zu unterstützen, dann spricht die Vermutung dafür, daß hiebei die österreichische Gesellschaft ihrer ungarischen Tochtergesellschaft unter Entsendung ihres Mitarbeiters eine Assistenzleistung…
…dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerungsrechte der Republik Österreich übertragen, unerwünschte internationale Doppelnichtbesteuerungen eintreten können. Würde etwa im Fall der EAS 268 bei einer Personalentsendung in die britische Niederlassung eines österreichischen Unternehmens der Verwertungstatbestand nicht greifen, dann würde sich hinsichtlich der auf ein österreichisches Konto überwiesenen…
Wird von einer österreichischen Gesellschaft einem irischen Unternehmen die Lizenz für die Nutzung einer Fertigteiltechnikmethode gegen eine umsatzabhängige Lizenzgebühr eingeräumt und wird weiters vereinbart, dass in einer Anfangsphase geschultes Personal der österreichischen Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, das sowohl bei der Produktion der Fertigteilbausätze als…
EAS 3201 hat sich mit der im Jahr 2010 veröffentlichten Aktualisierung des OECD-Kommentars befasst, derzufolge angesichts bestehender Auslegungsdivergenzen über den Arbeitgeberbegriff in der "183-Tage-Klausel" des Artikels 15 Abs. 2 lit. b OECD-MA in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als…
In der im Jahr 2010 veröffentlichten Aktualisierung des OECD-Kommentars wurde angesichts bestehender Auslegungsdivergenzen über den Arbeitgeberbegriff der "183-Tage-Klausel" des Artikels 15 Abs. 2 lit. b OECD-MA entschieden, dass in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden…
Entsendet eine österreichische Muttergesellschaft einen in Österreich ansässigen Dienstnehmer vom 1.12. bis zum 30.6. des Folgejahres zur britischen Tochtergesellschaft und bleibt während dieses Entsendungszeitraumes die Arbeitgeberqualifikation der österreichischen Muttergesellschaft erhalten (siehe hierzu insb. LStR 2002 Rz 924), dann steht gemäß Art. 15 Abs…
…Mitarbeiter deutscher Konzerngesellschaften nach wie vor in Österreich in Anwendung der 183-Tage-Klausel steuerfrei gestellt werden. Denn wenn bei landesinternen Personalentsendungen im Konzern die beschäftigende Gesellschaft nicht zum steuerlichen Arbeitgeber wird, kann dies auch bei vergleichbaren Einwärtsentsendungen aus dem EU/EWR-Ausland nicht geschehen…
Wird eine Dienstnehmerin einer in Italien ansässigen Körperschaft - die eine im Bereich der Eisenbahninfrastruktur tätige, 100-prozentige Tochtergesellschaft der Italienischen Staatsbahnen FF.SS. (Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A.) ist - im Rahmen einer Entsendung für ein Jahr einem in Österreich ansässigen Verein überlassen…
Sobald das DBA-USA vom 31.5.1996 in Wirksamkeit tritt, steht bei Personalauslandsentsendungen dem Tätigkeitsstaat in Übereinstimmung mit den neuesten OECD-Grundsätzen bei einer 183 Tage nicht übersteigenden Entsendung kein Besteuerungsrecht zu. Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen…
Hat eine deutsche GmbH in Österreich ein Büro angemietet und als Zweigniederlassung im Firmenbuch eintragen lassen, weil man dadurch einen günstigeren Zugang zum österreichischen Markt erhoffte, dann ist vorweg zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche Funktionen in diesem Büro noch ausgeübt werden, oder ob es…
Artikel 5 Abs. 3 lit. a DBA-China legt fest, daß Bauausführungen und Montagen einschließlich Aufsichtstätigkeit ab Überschreiten einer Frist von 6 Monaten betriebstättenbegründend wirken. Artikel 5 Abs. 3 lit. b legt ergänzend dazu fest, daß österreichische Unternehmen, die eine betriebstättenbegründende Bauausführung oder Montage…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an einen rumänischen Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen angefertigt und überlassen (Applikations-Software), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen seit 1992 keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z 14…
…sondern - nach dem Vorbild des aktualisierten OECD-MA - einen kalenderjahrsunabhängigen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen ab 1. Jänner 2008 betreffen. Werden daher von einem österreichischen Arbeitgeber Arbeitnehmer von Juli 2007 bis Dezember 2007 zu Montagetätigkeiten nach Tschechien entsandt und…
…die Frage, ob die darauf entfallenden Bezugsteile von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung freizustellen sind, auf Folgendes zu achten: Ungarn erlangt im Fall kurzfristiger Personalentsendungen gemäß Artikel 15 DBA-Ö/Ungarn nur dann ein Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen, wenn die 183-Tage-Klausel des Abkommens (Art. 15…
…1983, 339). Dies gilt auch für die Beurteilung, zwischen welchen Personen ein Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist. Die Steuerverwaltung wird daher im Fall einer internationalen Personalentsendung nicht leichtfertig einem österreichischen Arbeitgeber die Arbeitgeberstellung aberkennen können. Der BMF-Erlass vom 11.2.1993, AÖFV. Nr. 87/1993…
…unzureichenden Entlohnung in Österreich anzusehen ist, diesem vom österreichischen Unternehmen steuerwirksam zu ersetzen. Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass in derartigen Fällen konzerninterner Personalentsendungen von Anbeginn darauf zu achten ist, dass eine den Erfordernissen des internationalen Steuerrechts genügende Vertragsgestaltung gewählt wird, um nachträgliche grenzüberschreitend wirkende Berichtigungsmaßnahmen…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Tochtergesellschaft eines finnischen Konzerns im Zusammenhang mit einer in Deutschland stattfindenden Anlagenerrichtung als deren Projektdirektor nach Deutschland entsandt, wobei die Aufenthaltsdauer in Deutschland 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten wird, dann dürfen die hierfür gezahlten Bezüge des österreichischen Unternehmens gemäß…