Der OECD-Kommentar zu Artikel 17 des OECD-Musterabkommens stellt in Absatz 11 u.a. folgendes klar : "Absatz 1 des Artikels behandelt Einkünfte, die einzelne Künstler..... aus ihrer persönlich ausgeübten Tätigkeit beziehen. Absatz 2 behandelt Situationen, in denen Einkünfte aus ihren Tätigkeiten bei anderen Personen…
…die inhaltlich den OECD-Musterabkommensbestimmungen nachgebildet sind. Der OECD-Kommentar wird nunmehr periodisch adaptiert und verbessert. Die Version des Jahres 1977 wurde 1992 und zuletzt 1994 überarbeitet. Soweit der Kommentar nicht selbst zum Ausdruck bringt, dass von der OECD-Staatengemeinschaft eine Änderung früherer Auslegungsgrundsätze gewünscht…
…in solchen Fällen Art. 3 Abs. 2 des Abkommens anzuwenden und es ist folglich diese Frage nach dem innerstaatlichen Recht der das Abkommen anwendenden Staaten zu entscheiden (Z 8.7 OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-MA). Da Art. 3 Abs. 2 des Abkommens beiden…
…1499, EAS 3393, EAS 3397). Der zu größten Teilen auf dem OECD-MK aufbauende UN-MK legt jedoch seit der Überarbeitung 2017 (veröffentlicht im Mai 2018) fest, dass Immaterialgüter ("intellectual property") nicht vom Begriff "Ausrüstung" erfasst sein sollen und zählt folgende Beispiele als von Art…
…dar (EAS 170); sie fallen daher weder unter Artikel 15 des OECD-Musterabkommens (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) noch auch unter Artikel 18 (Ruhegehälter); denn sie sind nicht von dem in Artikel 18 OECD-MA verwendeten Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat…
…wird daher die korrespondierende gegenteilige Gesetzesnorm im DBA-Partnerstaat benötigt. Denn nur dadurch kann zur Beseitigung einer Doppelbesteuerung der Lösungsmechanismus des Artikels 23 OECD-MA in Gang gesetzt werden. Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im…
…entspricht, könnte nur dann bejaht werden, wenn hiedurch die durch die Dienstleistungen nachweisbar bei der ausländischen Gesellschaft angefallenen Kosten einschließlich eines angemessenen Gewinnaufschlages abgedeckt werden und nicht eine darüber hinausgehende Gewinnverlagerung auf die ausländische Gesellschaft eintritt. Auf die Verrechnungspreisrichtlinien der OECD, AÖF Nr. 79/1986…
…die entweder keine erheblichen Unterschiede oder zwar erhebliche, aber einer Adaptierung zugängliche Unterschiede zu den internen Geschäften aufweisen (Z 2.7 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1995). Welche Methode im gegebenen Fall aber auch immer angewendet wird, es wird jedenfalls eine sorgfältige Analyse der tatsächlich in der Steueroasen…
Der geschilderte Sachverhalt entspricht fast vollständig jenem, der EAS 829 zugrunde liegt, so dass die dort getroffenen Feststellungen mutatis mutandis auch im gegenständlichen Fall anwendbar sind. 22. Feber 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Hat eine in einem EU-Staat ansässige Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet, damit ihr diese für die Medikamentenerzeugung benötigte Roggenpollen in gesäubertem und abgepacktem Zustand beschafft, dann sind richtigerweise vor Abschluss der konzerninternen Lieferverträge die Methoden festzulegen und zu dokumentieren, nach denen fremdverhaltenskonforme Lieferpreise…
…betreffenden ausländischen Staat begründet. Dies deshalb, weil die Erteilung einer "Abschlussvollmacht" im Sinn von DBA-Bestimmungen, die Artikel 5 Abs. 5 OECD-MA nachgebildet sind, nur dann zu einer Vertreterbetriebstätte führen, wenn hiedurch die umsatzbegründenden "output"-Geschäfte eines Unternehmens unterstützt werden, nicht aber wenn hiedurch…
…Vorliegen einer dauerhaften und nicht bloß fallweisen Verfügungsmöglichkeit über Räumlichkeiten diese zur Betriebstätte werden lässt, wird vor allem im Hinblick auf jüngste OECD-Entwicklungen einem ausländischen Staat nicht entgegengetreten werden können, wenn er die laufende Nutzung von Operationssälen auch dann als ausreichende eigene Verfügungsmacht des…
…Japan einzustufen, da dieser - abweichend von Art. 16 OECD-MA - auch den Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen "ähnliche Zahlungen" erfasst und in Z 3 des Protokolls zum DBA-Japan festgelegt wurde, "dass sich Artikel 15 des Abkommens auf die in diesem Artikel genannten Zahlungen bezieht, unabhängig davon…
…und nunmehr durch eine Änderung des OECD-Kommentars zum Abschluss gebracht werden und es sollen in diesem Zusammenhang auch bloße Mitbenutzungsrechte an Räumlichkeiten bereits betriebstättenbegründend wirken. Siehe diesbezüglich Z 4.2. der im Entwurf vorliegenden Kommentaränderungen zu Art. 5 OECD-MA in dem OECD-Begutachtungsentwurf…
Das DBA-Australien weicht in mehreren Belangen vom OECD-Musterabkommen ab. Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ist zu beachten, dass das Abkommen einerseits keine besondere Zuteilungsregel für die Veräußerung von beweglichem Vermögen enthält und andererseits in Artikel 21 für nicht besonders geregelte Einkünfte…
Eine dem Artikel 17 OECD-Musterabkommen nachgebildete "Sportlerklausel" findet nach Auffassung des BMF nur auf Sportler Anwendung, die bei Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten, nicht aber auf deren Trainer (EAS 391, EAS 1262). Ist daher ein in Österreich ansässiger Schitrainer als Dienstnehmer eines schweizerischen Sportverbandes tätig, wobei…
Die Frage, ob eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind, für die Gesellschafter inländische Betriebstätten begründen kann, wird gegenwärtig im BM für Finanzen geprüft. Es kann hiezu daher gegenwärtig im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. 25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Sucht ein in Österreich operativ tätiges Unternehmen in Deutschland, Ungarn, Großbritannien und Belgien ausländische Investoren, die sich als atypisch stille Gesellschafter beteiligen, dann gilt zunächst als Grundsatz, dass die inländischen Betriebstätten des Unternehmens auch Betriebstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellen, mit der Folge, dass die…
Wird in Österreich eine Tochtergesellschaft einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft errichtet, die ihrerseits auf Jersey eine weitere Gesellschaft gründen soll, wobei finanzielle Mittel - an Österreich vorbei - als Großmutterzuschuss aus Luxemburg nach Jersey verbracht werden sollen, dann liegt hier offensichtlich eine steuerplanende Gestion vor, die der Ausnutzung von…
Es liegt im Rahmen der von der österreichischen Rechtsordnung garantierten Gestaltungsfreiheit, dass auch ausländische Unternehmer, die ihre weltweite Geschäftstätigkeit unter Einschaltung von Steueroasengesellschaften abwickeln, bestimmte Funktionen in einer österreichischen Konzerngesellschaft ausüben, vorausgesetzt, dass die österreichische Konzerngesellschaft durch sachgerechte Anwendung der internationalen Verrechnungspreisgrundsätze einen funktionsgerechten Gewinnanteil…