An einer österreichischen Aktiengesellschaft (Ö-AG) sind zwei in der Schweiz ansässige Aktiengesellschaften beteiligt: die börsennotierte A-AG zu 99% und die B-AG zu 1%, wobei die B-AG im Alleineigentum der A-AG steht. Die A-AG hat keine Dienstnehmer und verwendet zur…
Verlegt ein österreichischer Notar nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz in das Ausland und wechselt er damit aus der unbeschränkten in die beschränkte Einkommensteuerpflicht, erlischt damit die inländische Steuerpflicht in Bezug auf die von der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates bezogenen Pensionszahlungen. Wohl sind die…
…Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung für eine nicht existente stille Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft) wird durch das DBA nicht gestattet und ist im Übrigen auch im österreichischen innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen. Bundesministerium für Finanzen, 1…
…wird durch Artikel 17 des DBA-Italien bestätigt. Wird nun die Vergütung in der Weise aufgesplittet, dass bei dem aufgeführten Werk, für das es bislang keine Noten gibt, für die Notenerstellung, für die Noteneinrichtung, für die Einstudierung und für die Aufführung gesonderte Teilbeträge geleistet werden…
…für die Investoren eine Möglichkeit zur Umgehung inländischer Steuern zu schaffen. Der Umstand, dass Kapital- und Zinsenzahlungen durch den Trust von der Höhe seiner eigenen Einnahmen aus "Credit Linked Notes" abhängt, der Umstand sonach, dass den Trust offenbar keinerlei unternehmerisches Risiko für die von ihm…
…werden, wenn sie funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Betriebstätte dienen (VPR 2010 Rz 190). VPR 2010 Rz 190 zeigt in diesem Zusammenhang auf, dass die im innerstaatlichen Steuerrecht als "notwendiges Betriebsvermögen" eingestuften Wirtschaftsgüter jedenfalls auch die Zuordnungsvoraussetzungen des AOA erfüllen. Der "bloße Umstand"…
…Dieser funktionale Zusammenhang wird in jenen Fällen gegeben sein, in denen die Beteiligung dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Aus dem EuGH-Urteil vom 6.12.2007 in der Rs C-298/05, Columbus Container Services BVBA & Co, ergibt sich keine unmittelbare Auswirkung auf die DBA…
…Sonderfällen wurden vergleichbare ausländische Leistungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in den Kreis der steuerbefreiten Leistungen einbezogen; dies ist aber im Fall des versicherungsmäßigen Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe nicht geschehen. Angesichts der Nichtanwendbarkeit der inländischen Steuerbefreiung und der daraus resultierenden Einbeziehung der deutschen Arbeitslosenunterstützung in den…
…einer österreichischen Kapitalgesellschaft zählt daher erbschafts- und schenkungssteuerlich stets dann zum Betriebsvermögen dieser inländischen Betriebstätte, wenn es auch aus einkommensteuerlicher Sicht als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen dieser Betriebstätte zu behandeln ist. 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…der Funktionsausübung aus wirtschaftlicher Sicht gesehen zum Einsatz gelangen (AOA I/101). Daraus folgt, dass für Belange der internationalen Gewinnzurechnung regelmäßig nur "notwendiges Betriebsvermögen", nicht aber "gewillkürtes Betriebsvermögen" einer Betriebstätte zurechenbar ist (VPR 2010 Rz 189). Auch Kapitalbeteiligungen können daher einer Betriebstätte nur zugerechnet werden…
…Die gegenständliche Beteiligung müsste daher funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Personengesellschaft dienen; nach Auffassung des BMF kann das Vorliegen dieser Voraussetzungen bei "notwendigem Betriebsvermögen" anerkannt werden; der bloße Umstand, dass eine Beteiligung als gewillkürtes Betriebsvermögen in die Bücher der ausländischen Personengesellschaft aufgenommen worden…
…AG zum notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG erklärt, dann wird durch solche Wirkungen des deutschen Steuerrechtes mit dem Zuzug nach Österreich zumindest teilweise ein zur Doppelbesteuerung führender Qualifikationskonflikt erzeugt. Denn die Beteiligung an der Betriebs-AG würde auf österreichischer Seite nicht als notwendiges Betriebsvermögen der…
…are not created in the form of legal entities but are constituted as co-ownerships of the investors. The funds are therefore as such not considered as being resident in Austria in the meaning of the Austrian double taxation conventions and are therefore not entitled…
Beabsichtigt eine österreichische Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit auf China auszuweiten und ist es in diesem Zusammenhang notwendig, Bedienstete eines chinesischen Unternehmens in Österreich einzuschulen und wird dies in der Form bewerkstelligt, dass die chinesischen Dienstnehmer kurzfristig (unter 183 Tagen) als Volontäre bei der österreichischen Firma…
…enterprise" is not defined in the Convention so that in accordance with Article 3 para. 2 of the Convention recourse to domestic law has to be taken. Under Austrian domestic law all companies are deemed to carry on a business, regardless whether or not they…
…Unternehmen gegenüber einem in China ansässigen verbundenen Unternehmen verschiedene zugeschnittene IT-Dienstleistungen, wie etwa die Nutzbarmachung von Software (Software-as-a-Services, SaaS) sowie die Bereitstellung und Wartung der notwendigen IT-Infrastruktur für die Betriebssysteme (Infrastructure-as-a-Service, IaaS), so stellt sich die Frage…
Bietet ein deutscher Automobilhersteller (D-AG) im Wege der österreichischen Importeure und Einzelhändler den österreichischen Kunden elektronische Dienstleistungen durch mobile Online-Services (zB Online Verkehrsinformation, Notrufdienst, Batterielade-Management) bzw. im Bereich der Funktionalitätserweiterung durch optionale Freischaltung von im Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs noch nicht…
…ansässige Gesellschaft (D-GmbH) Bau- und Montageleistungen in Österreich, wird die Anlage nach Fertigstellung im betriebsfähigen Zustand übergeben und erfolgt die finale Abnahme erst nach erfolgreichem Abschluss eines Probebetriebs und gegebenenfalls notwendigen Nachbesserungsarbeiten, so ist die Zeit des Probebetriebs nicht in die Frist gemäß Art…
…Artikel 11 Abs. 2 eine Immobilienklausel die in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut hat: "Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, deren Wert zumindest überwiegend direkt oder indirekt auf unbewegliches Vermögen zurückzuführen ist und die an keiner Börse notieren, können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem…
Der in Artikel 11 Abs. 2 DBA Deutschland verwendete Begriff "Forderungen mit Gewinnbeteiligung" ist weder im Abkommen noch in hierzu durchgeführten bilateralen Verständigungen näher definiert worden. Im Rahmen der DBA-Verhandlungen war keine Notwendigkeit erkennbar, diesen Ausdruck genauer zu umschreiben. Denn er wird so verstanden…