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EAS 2175Kopien von US-Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/2-IV/4/0229.11.2002

…werten ist: zB wenn Amerikaner in Österreich kaufmännische und technische Beratungsleistungen erbringen und ein US-Steuerberater das Original der Ansässigkeitsbescheinigung benötigt, weil er dieses beständig als Kopiervorlage für alle Auslandsaktivitäten seines Klienten benötigt. Name und Anschrift des US-Steuerberaters müssten aber in Evidenz gehalten werden…

EAS 3152Engagement eines US-Vortragenden im Wege einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1331-IV/4/201026.05.2010

…Z 1 EStG 1988 nicht an den Erbringer der dort genannten Tätigkeiten, sondern an Dritte gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit sowie Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen vorliegen. Mit dieser Regelung der DBA-EVO…

EAS 2788Abstandnahme von der Abzugsbesteuerung bei gewinnlosen Orchestervereinen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0599-IV/4/200620.11.2006

…kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen in Österreich (die Höhe der aus der/den obgenannten Veranstaltung/en erzielten Einnahmen und die damit verbundenen abzugsfähigen Aufwendungen sind aus der BEILAGE 2 ersichtlich). 5. Name und Anschrift aller Orchestermitglieder sowie ihre Reisepassnummern sind in BEILAGE 1 erfasst. Bei der Beurteilung…

EAS 3183Gastspiel eines amerikanischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2853-IV/4/201021.10.2010

…Orchesterkünstler), sondern an Dritte (an die Trägerorganisation des Orchesters) gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit (der Orchesterkünstler) und keine "Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen" vorliegen. Diese Regelung gilt nicht nur für Tätigkeiten freiberuflicher Künstler…

EAS 1501Abzugssteuerfreiheit für ausländische Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 650/1-IV/4/9926.07.1999

…erzielten Einnahmen und die damit verbundenen abzugsfähigen Aufwendungen sind aus der BEILAGE 2 ersichtlich). 5. Name und Anschrift aller Orchestermitglieder sowie ihre Reisepaßnummern sind in BEILAGE 1 erfaßt. Kommt es zu teilweisen Barauszahlungen an Orchestermitglieder, wobei behauptet wird, daß diese Beträge im Namen der Trägerkörperschaft…

EAS 741Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/77/1-IV/4/9530.10.1995

…einerseits bestimmte für Besteuerungszwecke in den USA erfasste Daten wie Name, Anschrift und gegebenenfalls Sozialversicherungsnummer sowie Anhaltspunkte, die Aufschluss über die Höhe der je ADR-Inhaber bezogenen Dividendeneinkünfte bieten (zB Anzahl von ADR-Einheiten je ADR-Inhaber und Angabe des aliquoten Dividendenanteils je ADR-Einheit)…

EAS 537Liegenschafts- und Bargeldschenkung aus Schweden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2170/5/1-IV/4/9414.12.1994

…auf die österreichische Erbschafts- und Schenkungssteuer anzurechnen. Eine abschließende Aussage über die zu treffende Steuerentlastungsmaßnahme kann erst nach Mitbefassung des zuständigen österreichischen Finanzamtes gemacht werden. Dieses Amt kann aber erst nach Bekanntgabe von Namen und Anschrift des österreichischen Geschenknehmers in das Verfahren eingeschaltet werden. 14…

EAS 894Gewerbliche Tanzmusikkapelle mit Auftritten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 18/2-IV/4/9612.06.1996

…wird diesfalls ersucht bekannt zu geben: Namen, Anschrift und Steuernummer der betroffenen österreichischen Musikgruppe (falls keine Mitunternehmerschaft vorliegt : der jeweiligen Steuerpflichtigen); Erklärung, dass die betreffenden deutschen Einkünfte in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage der einzelnen Musiker einbezogen werden; Namen und Anschrift der den Steuerabzug verlangenden deutschen Veranstalter…

EAS 2697Engagement von US-Künstlern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0028-IV/4/200623.01.2006

…über Namen und Anschrift des Künstlers sowie über die Höhe des an ihn weiterfließenden Betrages vorliegt (§ 5 Abs. 1 Z 3 DBA-EVO). Dies gilt sowohl für den Fall, dass die Agentur als bloßer Vermittler für den Künstler auftritt oder dass sie im eigenen Namen…

EAS 2639Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung auf ausländische Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0532-IV/4/200519.08.2005

…nichts an der bisherigen Rechtslage geändert. Durch die DBA-Entlastungsverordnung wird dem österreichischen Abfuhrpflichtigen allerdings nunmehr die Verpflichtung auferlegt, einerseits Firmennamen und Anschrift der Personengesellschaft sowie zusätzlich Namen und Anschriften der Personengesellschafter in Evidenz zu nehmen; ein amtliches Formular ist für diese Angaben nicht vorgesehen…

EAS 12DBA-Spanien/steuerfreie spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 151/97/1-IV/4/9114.06.1991

…Darnach kann der Steuerabzug bei Zinsen unterbleiben, wenn das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen für die Steuerentlastung nachgewiesen werden kann. Dies setzt zumindest die Erfassung von Namen und Anschrift des Zinsenempfängers sowie geeignete Unterlagen voraus, aus denen der Charakter einer Staatsanleihe einwandfrei hervorgeht. Bei beschränkter Steuerpflicht tritt…

EAS 2561Freistellung vom KESt-Abzug für Liquiditätserträgnisse einer deutschen Immobilien-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200502.02.2005

…weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und Anschriften der Kommanditisten zur Verfügung zu stellen und wenn schließlich die den einzelnen Kommanditisten zuzurechnenden Zinsen die Besteuerungsschwelle der beschränkt Steuerpflichtigen von 2.000 Euro nicht überschreitet. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister…

EAS 3305Arbeitskräftegestellung unter 183 Tagen durch ausländische Arbeitskräfteverleiher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0694-IV/4/201223.11.2012

…die für Zwecke des Sammelrückerstattungsantrages von Relevanz sind. Das betrifft in erster Linie Namen und Anschrift des Arbeitnehmers sowie die Höhe der für die Österreich-Entsendung gezahlten Arbeitslöhne (bei "andere Einkünfte" in Abschnitt 3 des Vordruck-Hauptblattes einzutragen). In Beiblatt C wird neben den Routineangaben…

EAS 1363Inländische Bankkonten ausländischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 264/2-IV/4/9812.11.1998

…betreffenden Zinsen nachzuweisen bzw. ausreichend glaubhaft zu machen. Für die vorsorgende Beweissicherung wird insbesondere auf folgendes Bedacht zu nehmen sein: 1. Wie bei natürlichen Personen ist Name (Firmenname) und Adresse der Kapitalgesellschaft schriftlich festzuhalten. 2. Es muss sich um Zinseneinkünfte handeln, die in Anwendung der…

EAS 210Ansässigkeitsnachweise von Amerikanern und Kanadiern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/15/1-IV/4/9204.12.1992

…dieser Fragen wird der österreichische Zahler der Einkünfte den Nachweis über die Abkommensberechtigung des Einkünfteempfängers durch eine schriftliche Erklärung des Einkünfteempfängers führen können, wenn darin folgende Angaben gemacht werden: Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist (Wohnadresse bei natürlichen Personen…

EAS 1253Nachweis des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen für die Anwendung des DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/13-IV/4/9814.04.1998

…BM für Finanzen hegt keine Bedenken, wenn bis zum Ergehen einer diesbezüglichen Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung folgende Erklärung des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen wird: a) Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist…