Engagiert ein österreichischer Veranstalter eine slowenische Musikgruppe, die in der Rechtsform einer steuerlichen Mitunternehmerschaft organisiert ist und der nur in Slowenien ansässige (und in Österreich nur der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegende) Musiker angehören, dann ist von der hiefür bezahlten Gage der Steuerabzug nach § 99 EStG 1988…
…auf Art. 13 Abs. 1 DBA-Deutschland stützt und die im Rahmen der unbeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht wahrzunehmen wäre. Wird die Musikgruppe (das Orchester) in die Rechtsform einer inländischen GesmbH gekleidet, wobei die einzelnen Orchestermusiker als Dienstnehmer der Trägergesellschaft in Deutschland künstlerisch tätig werden, so wird…
…aber auch bewusst sein, dass die an die beschränkt steuerpflichtigen Musiker fließenden Gagenteile dem inländischen Steuerabzug nach § 99 EStG zu unterziehen sind. Es ist Sache der Musikgruppe, dem inländischen Auftraggeber bekanntzugeben, welche Teile der Vergütungen den beschränkt steuerpflichtigen Musikern zufließen. Der Umstand, dass die von…
…über die deutsche Agentur laufen mag. In diesem ersten Fall sind sonach die vom österreichischen Veranstalter gezahlten Vergütungen als Einkünfte der australischen Musikgruppe (ihrer Mitglieder) zu werten und es wird das Besteuerungsrecht an diesem Einkünftefluss nach Artikel 17 Abs. 1 des österreichisch-australischen Doppelbesteuerungsabkommens Österreich…
…in dem sich diese deutsche Agentur im eigenen Namen dazu verpflichtet, eine von ihr unter Vertrag genommene und künstlerisch tätige deutsche Musikgruppe für Vorstellungen in Österreich abzustellen, dann ist das hiefür von der deutschen Agentur vereinnahmte und bei ihr als Betriebseinnahme erfasste Entgelt in Österreich…
Tritt eine in der Rechtsform einer Mitunternehmerschaft organisierte Musikgruppe bei deutschen Veranstaltungen auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Vergütungen Deutschland zu, wenn die Gruppe künstlerische Leistungen im Sinn von Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland erbringt. Sind die Leistungen…
Tritt eine aus 6 künstlerisch tätigen Musikern bestehende österreichische Musikgruppe in Deutschland auf und werden die Musiker im Werkvertrag für eine deutsche GmbH (D-GmbH) tätig, die ihrerseits die maßgebenden Verträge mit den deutschen Veranstaltern abschließt, dann unterliegen die von der deutschen GmbH gezahlten Gagen…
Verlegt ein in Österreich ansässiger Künstler (Komponist, Texter, Mitwirkender in einer Musikgruppe, Mitwirkender an Aufnahme- und Tonarrangierungen für andere Musiker) einen Teil seiner Aktivitäten, nämlich die Erstellung der Kompositionen und Liedtexte in eine feste Einrichtung in Spanien (Anmietung eines Stockwerkes in einem spanischen Gebäude zur…
…um eine Doppelbesteuerung von den österreichischen Musikern abzuwenden; es wird diesfalls ersucht bekannt zu geben: Namen, Anschrift und Steuernummer der betroffenen österreichischen Musikgruppe (falls keine Mitunternehmerschaft vorliegt : der jeweiligen Steuerpflichtigen); Erklärung, dass die betreffenden deutschen Einkünfte in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage der einzelnen Musiker einbezogen werden…
…vorgesehene Honorargrenze von 6.000 S bzw. 12.000 S bezieht sich auf jeden einzelnen an der Veranstaltung mitwirkenden beschränkt Steuerpflichtigen. Ob eine aus 6 Musikern bestehende ausländische Musikgruppe als Personengesellschaft oder als Verein geführt wird, löst daher nach lit. a keine unterschiedlichen Rechtsfolgen aus …