…Denn nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterliegt jeder Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung. Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung ist nicht einschränkend zu interpretieren; er umfasst nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen jedenfalls auch Filme jeglicher Art, einschließlich Werbespots. Denn der Sinn und Zweck…
…Künstleragenturen keine "Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" und unterliegen daher mit ihren Einkünften nicht der beschränkten Steuerpflicht. In diesem Zusammenhang findet sich im Erkenntnis VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165, unter anderem folgende Aussage: "Anders als Zahlungen an Künstleragenturen sind Zahlungen an Künstler im Rechtskleid…
…und die damit an der inhaltlichen Gestaltung der österreichischen Theateraufführung "beteiligt" ist, wirkt - auch im Lichte der jüngsten VwGH-Rechtsprechung - an dieser Veranstaltung mit und ist daher gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" mit der Gesamtvergütung dem…
…Vertrag genommenen Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann in Österreich dargeboten wird, dann unterliegen die hiefür dem schweizerischen Produzenten (als Mitwirkendem an der österreichischen Veranstaltung) gezahlten Vergütungen nach innerstaatlichem Recht der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG Artikel 17 des DBA-Schweiz enthält eine Klausel…
Ausländische Mannequins, die bei inländischen Modeschauen auftreten, unterliegen als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen dem Steuerabzug gem. § 99 EStG. Sie fallen in dieser Eigenschaft auch unter die "Künstler- und Sportlerklauseln" der Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind (in diesem Sinn siehe…
…Artikel 17 DBA-Israel. Die erzielten Einkünfte sind in den genannten Ansässigkeitsstaaten (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Die in den USA ansässigen Mitwirkenden an der inländischen Veranstaltung würden hingegen gemäß Artikel X des DBA-USA nur dann der inländischen Besteuerung unterliegen, wenn sie in…
…so unterliegen die an das Orchester gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Die Steuerpflicht des Rechtsträgers des Orchesters gründet sich auf den Umstand, dass er als Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung anzusehen ist (EStR 2000 Rz 7942). Mit der…
…99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 bloß auf die Tätigkeit "als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen" bezieht. Aus abkommensrechtlicher Sicht sind zwar Vereine vom Gesellschaftsbegriff iSd Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA Schweiz bzw. Art. 3 Abs. 1…
…Gesellschaft 3 Musiker, Artisten, teilweise technisches Personal und Organisationsmitarbeiter nach Österreich entsendet, dann ist der griechische Produzent der Zirkusaufführungen Mitwirkender an inländischen Unterhaltungsdarbietungen und es unterliegen daher die an ihn gezahlten Vergütungen nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 der österreichischen Abzugsbesteuerung. Das ab…
…werten, die an der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind und die daher auf die inhaltliche Gestaltung einer Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nehmen (Z 36 des DBA-Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006). Daher fallen auch die Rechtsträger der bei Festspielen auftretenden Chöre und Ballette unter den Begriff der "Mitwirkenden"…
…alle persönlich Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen (EAS 3098), mithin auch auf die Moderatoren von im Fernsehen ausgestrahlten Quizsendungen. Engagiert daher eine österreichische Produktionsgesellschaft in der Schweiz und in Deutschland ansässige Moderatoren für mehrstündige Quizsendungen in den Aufnahmestudios der österreichischen Gesellschaft, dann steht das Besteuerungsrecht an den…
…110/2008 und AÖF Nr. 85/2011) aus Vereinfachungsgründen von der Abzugsbesteuerung Abstand genommen werden kann. Dieser Erlass gilt auch für Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen, denen keine "Künstlereigenschaft" zukommt. Allerdings wird zu beachten sein, dass durch die von Österreich nach OECD-Standards abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die inländische…
…einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter im Ausland ansässig ist. "Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen" sind im gegebenen Zusammenhang nicht nur die bei den Darbietungen auftretenden Künstler, sondern alle (natürlichen oder juristischen) Personen, die zum Zustandekommen der österreichischen Unterhaltungsdarbietung beitragen und…
In Österreich gastierende ausländische Orchester unterliegen in der Regel als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Steuerabzugsweg zu erfüllen ist. An dieser beschränkten Steuerpflicht wird auch im VwGH-Erkenntnis vom…
…1 OECD-MA verwendete Ausdruck "entertainer", der im Deutschen mit "Künstler" übersetzt wurde, bezieht sich daher auf alle persönlich Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen, mithin auch auf einen von einem österreichischen Hotel auf Werkvertragsbasis engagierten deutschen Discjockey; ob dieser nach innerstaatlichem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder…
…96/15/0122). Die genannten Veranstaltungen dürften diesen Unterhaltungscharakter aufweisen, sodass die ausländischen Köche demnach "Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" sind, sodass die an sie gezahlten Entgelte nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 der Abzugsbesteuerung unterliegen. Die Wahrnehmung der nach inländischem Recht gegebenen Steuerpflicht…
…nur darauf an, ob diesen Personen "Künstlereigenschaft" zuzumessen ist oder nicht. Denn nach der ab 1994 geltenden gesetzlichen Neureglung ist bei allen von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 erfassten Personen, sonach nicht nur bei Künstlern, sondern auch allen anderen "Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen" die…
Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Wirken daher ausländische Theater mit Aufführungen an inländischen Festspielveranstaltungen mit, dann sind die hierfür dem ausländischen Theater (genauer: der hinter dem Theater stehenden Rechtsperson zB…
…Abkommen des österreichischen DBA-Vertragsnetzes keine besondere "Künstler- und Sportlerklausel". Daher sind in Ungarn ansässige und in Österreich freiberuflich als Künstler oder gewerblich als Musiker gastierende Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 14 bzw. 7 des Abkommens von der Einkommensbesteuerung freizustellen…
…2003). Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner in EAS 1101 und EAS 1435 vertretenen Rechtsauffassung fest, dass die Produktion eines Films noch keine "Unterhaltungsdarbietung" darstellt, sodass ausländische Künstleragenturen in diesem Zusammenhang keine Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen sind. Die an sie gezahlten Entgelte unterliegen daher…