…verdeckte Ausschüttung an die japanische Muttergesellschaft stattgefunden hat, die neben der Erhöhung des Liquidationsgewinnes in den Händen der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft die Geltendmachung der Kapitalertragsteuerhaftung in Höhe von 25% (33,33% bei fehlender Regressleistung seitens der japanischen Muttergesellschaft) auslöst. Unter den gegebenen Umständen könnte eine dem…
…Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese Sichtweise ist auch…
Wird die inländische Vertriebstochtergesellschaft für deutsche Produkte der Kommunikationstechnologie geschlossen und werden fortan die Wartungs- und Servicearbeiten an den verkauften Systemen von einem österreichischen Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine…
Besitzt eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des…
Wird eine inländische Kapitalgesellschaft, die einer niederländischen und einer luxemburgischen Muttergesellschaft gehört, liquidiert, dann führt der hierbei anfallende Liquidationserlös für die beiden Muttergesellschaften zur Realisierung eines Veräußerungsgewinnes, der gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen Körperschaftsbesteuerung unterliegt. Allerdings stehen Artikel 8 DBA-Luxemburg und…
…fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des Artikels 7 des Abkommens und fällt nicht unter Artikel 10a". Diese Beurteilung, wonach Liquidationserlöse nicht der Zuteilungsregel für…
…erst nach diesem steuerlich maßgebenden Abwicklungsbeginn Vertriebsrechte für den Osteuropamarkt erhalten, dann schließt eine Erfassung des Kundenstock-Veräußerungsgewinnes im Liquidationsgewinn eine gleichzeitige Gewinnausschüttung an die japanische Muttergesellschaft aus. EAS 1229 ist daher in dieser Hinsicht korrekturbedürftig; denn in einem solchen Fall kann einerseits nicht die…
…liquidiert, so ist der hierbei anfallende Liquidationsgewinn nach inländischem Recht als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung zu unterziehen. Aber auch der Wertzuwachs (capital gain) der in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten…
Verbleibt nach der Liquidation der inländischen Tochtergesellschaft für die zu 50% beteiligte französische Muttergesellschaft ein Endvermögen, das das von den Gesellschaftern einbezahlte Stammkapital samt Kapitalrücklagen übersteigt, dann stellt dies Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar, der unter Artikel 13 DBA-Frankreich zu subsumieren ist…
…liquidiert und fließt der erzielte Gewinn von 400 mit je 200 als Liquidationserlös den beiden österreichischen Gesellschaften zu, dann stellt sich dies für diese Gesellschaften als ein schachtelbefreiter Veräußerungsvorgang dar. Wird der Liquidationserlös auf schweizerischer Seite als Dividendenausschüttung gewertet und mit 35-prozentiger Verrechnungssteuer belegt…
…Unternehmens befindet, liquidiert, so unterliegt der hierbei anfallende Liquidationsgewinn als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung. Die stillen Reserven, die in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten der Beteiligung andererseits aufgedeckt werden, unterliegen…
… Wird eine in Österreich betriebene Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland (dessen…
…auf Freistellung von dieser österreichischen Besteuerung; es besteht keine Verpflichtung zur Einbehaltung einer inländischen Kapitalertragsteuer; auch dann nicht, wenn der Liquidationserlös überwiegend aus den in der Vergangenheit nicht ausgeschütteten Gesellschaftsgewinnen herrührt. 29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…inländische Tochtergesellschaft einer Kanalinselgesellschaft liquidiert, dann unterliegt die Kanalinselgesellschaft mit dem hiebei in ihren Händen realisierten Liquidationsgewinn gemäß § 31 EStG i.V. mit § 98 Z. 8 EStG der beschränkten inländischen Steuerpflicht. Ein Kapitalertragsteuerabzug von den an sie überwiesenen Liquidationsraten ist nicht vorgesehen; die steuerliche Erfassung…
…sich für die niederländische Alleingesellschafterin (eine niederländische B.V.) ein Liquidationsgewinn, so unterliegt dieser wohl nach inländischem Recht der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht; gemäß Artikel 14 Abs. 4 DBA-Niederlande ist jedoch Steuerfreistellung zu gewähren. Der Umstand, dass dieser Liquidationsgewinn aus nichtausgeschütteten Vorjahresgewinnen der Tochtergesellschaft gebildet wird…
…Österreich keine innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechte, sondern verpflichtet gemäß Artikel 23 des Abkommens lediglich zur Anrechnung der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer. Auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts wird daher trotz Anwendung des Dividendenartikels im DBA-Schweiz die Zuordnung der Liquidationseinkünfte zu § 31 EStG nicht unterbunden…
…Liquidationsfall einer Kapitalgesellschaft geht es genau um die Besteuerung dieser stillen Reserven. Der Vorgang ist daher von Artikel 13 erfasst. Auch Ziffer 31 des OECD-Kommentars zu Artikel 13 verdeutlicht (in der englischen und französischen, nicht allerdings in der deutschen Fassung), dass bei einer Liquidation…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
Liquidationsgewinne, die deutschen Gesellschaftern auf Grund ihrer Beteiligung an einer in Liquidation getretenen österreichischen Kapitalgesellschaft zufließen, fallen nicht unter die für Dividenden geltende Steuerzuteilungsregel des Artikels 10A des revidierten österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens. Denn aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts, das für die Auslegung der Abkommensbestimmungen…
… durch die Liquidation tritt lediglich ein Eigentümerwechsel im Betriebstättenvermögen von der schweizerischen Tochtergesellschaft zur österreichische Muttergesellschaft ein. Es liegt daher kein Fall von § 6 Z 6 EStG vor; der Liquidationsvorgang löst unter den geschilderten Gegebenheiten jedenfalls keine österreichische Steuerpflicht hinsichtlich der stillen Reserven aus, die…