Veräußert eine österreichische Vermögensverwaltungs-AG einen Teil ihres Klientenstockes, der bisher sowohl in Österreich als auch durch eine schweizerische Betriebstätte der Vermögensverwaltungs-AG betreut wurde, an eine schweizerische Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 (bzw. Art. 13 Abs. 2) DBA-Schweiz…
…Tritt zu solchen Gegebenheiten beispielsweise noch hinzu, dass die österreichische Wohnungsadresse den deutschen Kunden als Anlaufstelle bzw. Kontaktadresse im Zusammenhang mit ihren Einkäufen bei dem dänischen Unternehmen bekannt ist und dass weiters in der Wohnung ein nur der beruflichen Tätigkeit dienender Arbeitsplatz vorhanden ist und…
…Unternehmensberater in der Türkei tätig, dann erzielen diese nach österreichischer Rechtslage dann freiberufliche Einkünfte, wenn sie ihre Befähigung zur Unternehmensberatung durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch Ablegung einer (gewerberechtlichen) Prüfung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 34/1998 bzw. BGBl. Nr. 254/1978, erworben haben…
Wird von einem ausländischen Kunden die Errichtung eines Lagerlogistiksystems in Auftrag gegeben und wird dieser Auftrag von drei verschiedenen Arbeitsteams des auftragnehmenden österreichischen Unternehmens ausgeführt, dann spricht die Vermutung dafür, dass die Arbeitszeiten der drei Teams zusammenzurechnen sind, um zu beurteilen, ob die zur Betriebstättenbegründung…
Bietet ein deutscher Automobilhersteller (D-AG) im Wege der österreichischen Importeure und Einzelhändler den österreichischen Kunden elektronische Dienstleistungen durch mobile Online-Services (zB Online Verkehrsinformation, Notrufdienst, Batterielade-Management) bzw. im Bereich der Funktionalitätserweiterung durch optionale Freischaltung von im Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs noch nicht…
Hat eine inländische GmbH mit dem Unternehmensgegenstand "EDV-Dienstleistungen und Beratung" den Auftrag eines österreichischen Kunden übernommen, seine kaufmännischen Prozesse auf IAS umzustellen, die notwendigen Umstellungsmaßnahmen im verwendeten EDV-System festzulegen sowie die Umstellungsmaßnahmen zu implementieren und zu testen und führt sie diesen Auftrag durch…
Vertreibt eine deutsche Gesellschaft japanische Geräte in Österreich und erfolgen die Bestellungen seitens der österreichischen Kunden per Post oder per Fax unmittelbar in Deutschland und werden die Geräte unmittelbar von Deutschland aus nach Österreich versandt, so wird hiedurch in Österreich keine Betriebstätte im Sinne des…
…hat, deutet darauf hin, dass dieser Kundenstock einen beachtlichen immateriellen Vermögenswert darstellt, der unter Fremden nicht unentgeltlich anderen überlassen wird. Soferne daher seitens der deutschen Schwestergesellschaft keine fremdverhaltenskonforme Abgeltung gegenüber der österreichischen Gesellschaft geleistet bzw. eine daraus resultierende Forderung anerkannt wird, ist zu vermuten, dass…
… schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist er nur zu 1/4 seiner Arbeitszeit an den technischen Apparaten des Arbeitgebers und bei Kunden auf österreichischem Staatsgebiet tätig, dann unterliegt gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz nur der auf die Inlandstätigkeiten entfallende Arbeitslohn der österreichischen Besteuerung. Nach…
…Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der Adresse eines österreichischen Fulfilmenthauses (ein Unternehmen, das sich auf Bereitstellung von Personal und Lagerkapazitäten für fremde Versandhändler spezialisiert hat) richten, sodann von dort die…
…Ausfallsrisikos an eine britische Konzerngesellschaft abgetreten werden, wobei es sich hierbei um "stilles Factoring" handelt, weil die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann ist mit derartigen Gestaltungen stets das Risiko einer steuerlichen Nichtanerkennung verbunden; dann nämlich…
…gelagert und sodann umsatzsteuerpflichtig an die österreichischen Kunden ausgeliefert werden, so stellt dieses Warenlager wohl nach inländischem Recht (§ 29 BAO und § 12 UStG) nicht aber nach Artikel 5 Abs. 3 lit. a eine Betriebstätte dar. Das schweizerische Unternehmen kann sonach mit den erzielten Liefergewinnen bzw…
…Begriff ua. insoweit enger, als Einrichtungen, die unter Art. 5 Abs. 4 OECD-MA bzw. Art. 5 Abs. 4 DBA Deutschland fallen, für abkommensrechtliche Belange keine Betriebsstätten bilden. Die Tätigkeiten der Versicherungsgesellschaft im österreichischen Büro umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten: Kontaktherstellung zu externen Maklern, Versicherungsagenten und…
…EAS 1613); Mitbenutzung von Gasthausräumlichkeiten für Verkaufsveranstaltungen (EAS 437); Beratungsleistungen für einen tschechischen Kunden in diversen Räumlichkeiten des Betriebs (EAS 736); regelmäßige Mitbenutzung eines Schreibtischs an drei Wochentagen in Italien (EAS 993); regelmäßige Überlassung des Schreibtischs an den spanischen Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH (VwGH 25…
…Gesamtheit aller Objekte, Maßnahmen und Verfahren, die vom Menschen durch Ausnutzung der Naturgesetze und -prozesse sowie geeigneter Stoffe hergestellt bzw. entwickelt werden und sich bei der Arbeit und in der Produktion anwenden lassen. Auch wenn die Terminologie in den Technikwissenschaften hierbei uneinheitlich ist, wird der…
…liechtensteinischen Tierarztpraxis aus betreibt, dann ändert dies zunächst nichts daran, dass das grundsätzliche Besteuerungsrecht an den Einkünften dem Ansässigkeitsstaat (Österreich) zugesprochen wird (Art. 14 bzw. 7 der DBA mit der Schweiz und mit Liechtenstein). Kommt im Zuge der finanzamtlichen Ermittlungen hervor, dass in Liechtenstein lediglich…
…die Abwicklung von Reparaturen zuständig ist, wobei dieser über keine inländische Werkstätte verfügt, sondern die Reparaturen unter Verwendung der in seinem PKW mitgeführten Ersatzteile und Werkzeuge unmittelbar bei den österreichischen Kunden des deutschen Unternehmens durchführt, dann kann die Frage, ob möglicherweise die Wohnung des Servicetechnikers…
…daraufhin, dass diese Gesellschaft in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Großbritannien verfügt, wenn einem Mitarbeiter dieser Gesellschaft (Purchasing Manager) in einem Großraumbüro eines österreichischen Kunden ein dauerhafter Arbeitsplatz eingerichtet wird. Es ist wohl richtig, dass in zahlreichen EAS-Auskünften darauf hingewiesen wurde…
…Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die österreichischen Kunden durch einen in Österreich tätigen Mitarbeiter gewinnt, der als "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn von § 98 Z 3 EStG anzusehen…
…übermittelt und sie anweist, die darauf in den USA eingespeicherten Lieferscheine und Rechnungen auszudrucken. Eine andere Beurteilung wäre allerdings dann erforderlich, wenn die Kunden aus den Ost-Staaten in die Lage versetzt würden, Bestellungen bzw. Reklamationen an der Wiener Adresse zu tätigen, wenn sonach die…