…oder ausländische) Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile. Ausnahmen von der Teilbetriebseigenschaft werden bei Forstflächen und beim Kunden- bzw. Klientenstock gemacht (siehe Rz 1550 ff). Das Vermögen muss einen positiven Verkehrswert haben und auf Gesellschafter verteilt werden, die bereits an diesem Vermögen beteiligt waren. Das Aufgehen eines…
…zur Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung geklärt werden, denn der Entzug der wesentlichen Betriebsgrundlagen führt im Normalfall zur Anwendung des § 24 EStG 1988 (vgl. EStR 2000 Rz 5507 ff). Die Teilbetriebsfiktion wird vor allem dann von Bedeutung sein, wenn die Aufteilung des Kunden- bzw. Klientenstocks eine wesentliche…
Veräußert eine österreichische Vermögensverwaltungs-AG einen Teil ihres Klientenstockes, der bisher sowohl in Österreich als auch durch eine schweizerische Betriebstätte der Vermögensverwaltungs-AG betreut wurde, an eine schweizerische Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 (bzw. Art. 13 Abs. 2) DBA-Schweiz…
…der wesentlichen Betriebsgrundlagen mit neuen Betriebsgrundlagen fortgesetzt bzw. wieder aufgenommen, stehe dies der Annahme einer Betriebsveräußerung nicht entgegen (siehe Quantschnigg/Schuch § 24 Rz 26). Es liege daher auch dann eine Betriebsveräußerung vor, wenn ein Freiberufler nach Übertragung seines Klientenstocks diesen im Werkvertrag weiterhin bearbeite oder…
…321 S (halbe Quote) berücksichtigt worden. Das Entgelt für die Veräußerung der EDV-Hard- und Software bzw für den Klientenstock sei der 20%igen Umsatzsteuer unterzogen worden. In der gegen diese Bescheide erhobene Berufung führte der Bw aus, hinsichtlich des Sachverhaltes verweise er auf die…
…des jeweiligen Auftragsverhältnisses herbeizuführen. Es sei nicht möglich, das Wirtschaftsgut "Vertrauen der Kunden" von einem Unternehmer auf den anderen zu übertragen. Weiters sei zu beachten: Die Dienstverhältnisse wurden nicht übernommen, sondern neue Mitarbeiter aufgenommen, bzw. mit den verbleibenden alten neue Dienstverträge abgeschlossen. Vom Veräußerer seien…
…einem Betrag von S 1.041.078,57 durch die T GmbH zu Gunsten des P deshalb erfolgte, weil P seinen damaligen Klientenstock an die T GmbH abgetreten bzw. verkauft hatte. Bei G handelte es sich um den Steuerberater eines in W ansässigen Unternehmens namens…
…erwiesen, dass weder die H-AG noch die C-AG ein Handbuch erstellt haben, da bereits im Jänner 1991 das Originalhandbuch von Mag. Erich S verfasst und von diesem bei diversen Vorträgen bzw. Seminaren als Arbeitsunterlage verwendet worden sei. Die BP gehe davon aus, dass…
…nicht abgesetzt werden könnten. In der Berufung wurde seitens der steuerlichen Vertretung eingewendet, dass der Berufungswerber Angestellter eines Versicherungsunternehmens sei und zu seinen Aufgaben die laufende Betreuung und die Erweiterung des Klientenstockes gehöre. Da das nächstgelegene Büro des Arbeitgebers in Innsbruck bzw. Kufstein gelegen sei…
…sind Rauchfangkehrer, Generalvertretungen, Großhandel sowie Warenversand (VwGH 23.4.1974, 1982/73). Kundenstock, Klientenstock, Patientenstock Rz 5514: Der Kunden-, Klienten- bzw. Patientenstock zählt - abgesehen von bloßer Laufkundschaft (VwGH 19.5.1993, 91/13/0022) - regelmäßig zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen, insbesondere bei freien Berufen (Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder…
…AA gehört laut Firmenbuch bzw. laut Schreiben der Bw vom 6. Dezember 1999 seit Dezember 1999 nicht mehr der Geschäftsführung der Bw an - nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen ist. Bemerkt wird, dass laut dem für das Jahr 1995 vorliegenden Jahresabschluss der Klientenstock im Jahr 1995…
…alleinige Vertretung angestrebt habe. Durch den Eintritt des Dr._C in die Kanzleigemeinschaft seien seine ständig wechselnden Kunden hinzugekommen, welche dieser für sich allein betreut habe. In der Judikatur werde der Klientenstock eines freiberuflich Tätigen als Betrieb im Sinne des Umgründungsteuergesetzes gesehen. Die GesbR habe…
…1995 mit ATS 908.035,- (= € 65.989,48) und für das Jahr 1996 - wie in der Berufungsvorentscheidung - mit ATS 510.910,- (= € 37.129,28) festgesetzt. Die Ermittlung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie des jeweiligen Einkommensteuerbetrages ist den als Beilagen angeschlossenen Berechnungsblättern (bzw…
…über kein eigenes Klientel. Auftragserteilungen zur Buchhaltungs- oder Lohnverrechnungserstellung etwa durch Klienten des Einzelunternehmens des Gf. oder sonstiger Klienten bzw. Kunden lägen nicht vor. Unter anderem würden folgende, im Rahmen der für das Abgabenverfahren anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise, gegebenen Umstände für die rechtliche Beurteilung im Prüfungszeitraum…
…4.) Neben seinem "eigenen" Klientenstock betreute ***X*** keine weiteren Klienten der Bf. (5.) ***X*** durfte keine neuen Kunden aufnehmen und besaß keine Geldvollmacht. Ebenso wenig durfte er Honorare mindern bzw Gutschriften erteilen. (6.) ***X*** erwirtschaftete mit seinem "eigenen" Klientenstock rund 30% des Jahresumsatzes der Bf…
…Diätenabrechnung sage nichts aus. Vielmehr belegen die Diätenabrechnungen in Verbindung mit den anderen Unterlagen mehr als deutlich, dass er bei seinem Arbeitgeber im Außendienst arbeite. Er müsse keine Reise- bzw. Besuchsberichte schreiben, weshalb er diese auch nicht zur Verfügung stellen könne. Sein Vorgesetzter sei gerne…
…auf Grund der Erweiterung des Klientenstocks als auch des Mitarbeiterstandes für Kanzleizwecke bzw. zur weiteren Vermietung verwendet werden sollen und hätte erst ein Gutachten vom 15. Juni 1998 den tatsächlich schlechten bzw. nicht sanierbaren Zustand des Gebäudes gezeigt. Dazu ist festzustellen, dass eine Liegenschaft bzw…
…der Umsatzsteuer unterziehen dürfen. Seit Dezember 2000 sei Herr F nicht mehr Gesellschafter der Bw. Im Interesse der Erhaltung des Klientenstockes und der bestehenden Kontakte zu den Klienten sei er weiter als Wirtschaftstreuhänder für die Bw tätig. Im Interesse der Kontinuität sei es daher notwendig…
…die Jahre 2005 und 2006 und wieder ab dem Jahr 2009 ausgeübt. Der Klientenstock war im Mai 2007 verkauft und die Tätigkeit wegen Unvereinbarkeit (mit einer Funktion) als ruhend gemeldet worden. Gesellschafterin der Bf. war seit Mai 2005 zu 100% die MStb Deren Gesellschafter war…
…Unternehmens- bzw. Betriebstypus (z.B. ortsgebundene Tätigkeit, kundengebundene Tätigkeit, Produktionsunternehmen usw.) zu beantworten. Bei freien Berufen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.1.2005, 2000/15/0214) in Rechnung zu stellen, dass dort der Geschäftserfolg in aller Regel vom Vertrauen des Kunden zum…