…Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991). Sollte auf deutscher Seite eine gegenteilige Auffassung vertreten werden und hiedurch die Gefahr einer Doppelbesteuerung drohen, müsste der Fall zeitgerecht im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens einer Lösung zugeführt werden. 25. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…unter der Kontrolle des Darlehensgebers steht, ist verständlich, dass eine mittelbare Besicherung durch vorhandene inländische Grundstücke erst dann als gegeben angenommen wird, wenn der Darlehensgeber eine grundbücherliche Sicherung daran ohne Mitwirkung des Schuldners herbeiführen könnte. Der im vorliegenden Fall gegebenen beschränkten Steuerpflicht kann im Übrigen…
…Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. In diesem Zusammenhang sind jedoch die strengen Kriterien der "Unabhängigkeit" des Kommentars zu Art. 5 Abs. 6 OECD-MA zu beachten. Wenn beispielsweise eine Person hinsichtlich ihrer geschäftlichen Tätigkeiten für ein Unternehmen detaillierten Weisungen und umfassender Kontrolle seitens…
…ein "Deposit-Agreement" ab, auf Grund dessen die amerikanische Bank Aktien der inländischen Kapitalgesellschaft in der Größenordnung von S 50 Mio. übernimmt und im Wege börsengängiger ADR-Zertifikate (American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividenden steuerlich…
…1995 im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Denn in derartigen Fällen, soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, zeitgerecht Erhebungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein Missbrauchsfall ("Treaty-shopping") vorliegt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Auskunftserteilung gemäß § 5 der Verordnung vom zuständigen Finanzamt darüber einzuholen, ob im…
…Artikels 43 EGV, sondern die Kapitalverkehrsfreiheit des Artikels 56 EGV an, ist es erheblich, ob bei der gegenständlichen Beteiligung im Jahr 2001 eine "Direktinvestition" iSd Artikels 57 Abs. 1 EGV gegeben war. In der Rs Holböck vom 24.05.2007, C-157/05, hat der…
…für die Muttergesellschaft war und die sich vertraglich gegenüber ihrer Muttergesellschaft verpflichtet, zusätzlich bei ausländischen Lizenznehmern der schweizerischen Muttergesellschaft die Beratung und Kontrolle der lizenzierten Verfahrensanwendung in der Produktion - gegen angemessenes Entgelt - zu übernehmen, wird hiedurch im allgemeinen nicht zu einer Betriebstätte der schweizerischen Muttergesellschaft…
…Kontrolle von zwei in Österreich lebenden Gesellschaftern steht, die gemeinsam die Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft halten, die ihrerseits zu 100% an der österreichischen Vertriebs-GMBH beteiligt ist (wenn sonach die liechtensteinische und die österreichische Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise "verschwestert" und damit "verbundene Unternehmen" im…
…Gewinnausschüttungen unter zweckentfremdeter Ausnutzung der EU-Mutter-Tochterrichtlinie in Steueroasenländer oder in Länder mit steueroasenähnlichen Besteuerungsregimen weitergeleitet werden, dann müssen derartige Gewinnabflüsse einer angemessenen behördlichen Kontrolle zugänglich gemacht werden, wie diese im Rahmen eines Rückerstattungsverfahrens gehandhabt werden kann. 20. November 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…werden; es wäre keine Vergleichbarkeit gegeben, wenn die ausländische Pensionskasse nicht im wesentlichen allen Unternehmensmitarbeitern offen steht und einer öffentlichen Kontrolle unterliegt und wenn sie daher eher mit einer (steuerfreien) Investmentinstitution für die Mitglieder der Unternehmensleitung als mit einer typischen österreichischen Pensionskasse vergleichbar wäre. 24…
…der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Wenn daher die genannten operativen Muttergesellschaften die aus Österreich stammende Gewinnausschüttung durch Errichtung einer luxemburgischen Zwischenholdinggesellschaft nach Luxemburg umlenken, dann sind dadurch…
…der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Wenn daher die genannten operativen Muttergesellschaften die aus Österreich stammende Gewinnausschüttung durch Errichtung einer luxemburgischen Zwischenholdinggesellschaft nach Luxemburg umlenken, dann sind dadurch…
…Grund für fremdverhaltenskonforme Gewinnberichtigungen bei konzerninternen Geschäften in dem zwischen Konzerngesellschaften bestehenden Abhängigkeitsverhältnis gesehen; eine Abhängigkeit, die nach Artikel 9 im Wege der "Geschäftsleitung", "Kontrolle" oder "Kapitalbeteiligung" hergestellt wird. Problematisch mag in diesem Zusammenhang allerdings die Aussage in Z. 38 des OECD-Kommentars zu Art…
…durch ein DBA von der Besteuerung freigestellt sein können. EAS 3322 lässt erkennen, dass Eigenbeurteilungen der Rechtsfolgen eines Doppelbesteuerungsabkommens durch den Steuerpflichtigen nicht schlechthin der Kontrolle durch die Abgabenbehörde entzogen werden dürfen. Andererseits ist einzuräumen, dass eine undifferenzierte Umsetzung dieser Rechtslage nicht sinnvoll administrierbar wäre…
…ist, als der Erbringung einer gewerblichen Dienstleistung unter der Verantwortung des Fulfilmenthauses; denn im letztgenannten Fall wäre die Kontrolle der Mitarbeitertätigkeiten durch das Fulfilmenthaus und nicht durch die schweizerische S.A. zu erwarten gewesen. Für den Bestand einer inländischen Betriebstätte spricht auch der Umstand, dass…
…US-Konzern ihre Einbindung in das Kontrollsystem erfordert, lässt im Vergleich mit einer unabhängigen - und daher nicht konzernzugehörigen - Gesellschaft keine abgeltungsfähige Vorteilszuwendung erkennen. Nebenbei entstehende Vorteile wie Effizienzsteigerung oder verschiedene Synergieeffekte in der Kontrolle bewirken üblicherweise nicht, dass von einer abgeltungsfähigen konzerninternen Dienstleistung ausgegangen werden…
…den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen vorgesehenen Methoden ausschließlich in der Schweiz festgesetzt werden und zudem oft rückwirkend ohne jede nachvollziehbare Begründung wieder geändert werden. Andererseits wird festzustellen sein, welche Funktionen und welche hiedurch erzielten Gewinne jener inländischen Betriebstätte im Sinne von Art. 5 DBA-Schweiz zuzurechnen sind…