Das Schlussprotokoll zu Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens sieht in Abweichung vom AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) das Einverständnis beider Vertragsstaaten vor, "dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird, wenn die jeweiligen - ohne…
Wird der Vertrieb eines französischen Produktes in Österreich in der Weise umgestellt, dass die bisherige auf Eigenhandelsbasis tätige Vertriebstochtergesellschaft zu einer bloßen Kommissionär-Tochtergesellschaft herabgestuft wird, dann spricht die Vermutung dafür, dass die französische Muttergesellschaft hierdurch eine österreichische "Vertreterbetriebstätte" begründet (siehe auch EAS 2125 und…
…Es ist daher durchaus denkbar, dass die österreichische Tochtergesellschaft bloß als Kommissionär mit dem physischen An- und Verkauf von Metallen mit Geschäftspartnern beauftragt wird, die von der Bahamas-Gesellschaft namhaft gemacht werden und dass die österreichische Tochtergesellschaft den Betrieb eines inländischen Lagerhauses und die Bereitstellung…
…wollen. In EAS 2681 wurde in Übereinstimmung mit jüngsten OECD-Entwicklungen darauf hingewiesen, dass bei Vertriebsreorganisationen multinationaler Konzerne, in denen eine inländische Vertriebstochtergesellschaft zu einer bloßen Kommissionärstochtergesellschaft herabgestuft wird, die Vermutung dafür spricht, dass diese Tochtergesellschaft damit zu einer Vertreterbetriebstätte und damit zu einem ständigen…
…Vertriebstochtergesellschaften nicht mehr als Eigenhändler auftreten zu lassen. EAS 2128 hatte sich bereits mit einer diesbezüglichen Anfrage befasst, in der französische und deutsche Muttergesellschaften ihre österreichischen Vertriebstochtergesellschaften als bloße Kommissionäre einstufen wollten. Es ist dabei die Auffassung vertreten worden, dass die Tochtergesellschaften damit als "Vertreterbetriebstätte…
Werden in Österreich Vertriebs-Tochtergesellschaften von ihrer ausländischen Muttergesellschaft beauftragt, bloß auf Kommissionsbasis die Produkte der Muttergesellschaft in Österreich abzusetzen, dann ist nicht ausgeschlossen, diese Tochtergesellschaften als "Vertreterbetriebstätten" der ausländischen Muttergesellschaften zu werten; dies mit der Folge, dass nicht nur die Vertriebstochtergesellschaft mit ihrer Vertreterprovision…
…auch EAS 800). Aber auch im Verhältnis zur Schweiz besteht kein Anlass, Überlegungen in Richtung der Begründung einer Vertreterbetriebstätte für die Schweizer Gesellschaft anzustellen, solange die österreichische Gesellschaft nicht bloß als Kommissionär auftritt (siehe in diesem Zusammenhang EAS 2681). Bundesministerium für Finanzen, 20. November 2006
…Betriebstätte in Österreich, weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. Schließt daher ein französisches Produktionsunternehmen mit einem österreichischen Handelsvertreter eine als "Agenturvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab, auf Grund der…
…Bestellwesen, Debitorenbuchhaltung) und auf diese Weise die bisher als Eigenhändler tätige österreichische Tochtergesellschaft in ihren Konzernfunktionen erheblich eingeschränkt und ihr im Ergebnis für die österreichischen und osteuropäischen Märkte die Position des Warenvertriebes auf Kommissionsbasis zugewiesen, dann wird hiedurch für die deutsche Schwestergesellschaft keine "Vertreterbetriebstätte" in…
Übernimmt eine Wiener GMBH von der Tiroler Tochtergesellschaft eines deutschen Produzenten auf Kommissionsbasis nach den Regeln eines Franchising-Vertrages den regionalen Vertrieb von Erzeugnissen verschiedenster Art für werdende Mütter, Babys und Kinder und werden 2 Mitarbeiterinnen des deutschen Produzenten für die Zeit vom 16.4…
…wird die Funktion der österreichischen GmbH vermutlich die eines Eigenhändlers sein, der der gesamte aus der Handelstätigkeit erzielte Gewinn zugerechnet werden muss. Sollte demgegenüber die Funktion der inländischen GmbH jener eines Kommissionärs vergleichbar sein, der im eigenen Namen aber auf fremde Rechnung die Verkäufe durchführt…
…Vertreterdienstleistung beschränkt wird, sondern dass ein der grenzüberschreitenden Funktionsaufteilung entsprechender Teil der erzielten Warenvertriebsgewinne dem deutschen Besteuerungszugriff überlassen wird. Sollte der Tochtergesellschaft die Funktion eines unabhängigen Kommissionärs oder Maklers zukommen (dies wird nach Auffassung des BM für Finanzen aber nur dann denkbar sein, wenn sie…