Erzielt eine inländische KG im Jahr 1998 einen Gewinn, dann wird ein 1997 erlittener Verlustanteil eines deutschen Kommanditisten, der in Deutschland bei der Veranlagung 1997 zum Verlustausgleich zugelassen worden ist, nach lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des am 24. August 2000…
Hat ein in Italien ansässiger Gesellschafter einer österreichischen KG im Jahr 2001 einen Verlust von 100.000 erlitten, ist dieser Verlust auf den im Jahr 2002 in Höhe von 150.000 erzielten KG-Gewinnanteil zur Gänze vortragsfähig, wenn hierdurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Wurden im Jahr…
Ein in Frankreich ansässiger französischer Staatsbürger, der in Österreich (positive) Einkünfte aus Geschäftsführertätigkeit erzielt und gleichzeitig Verluste aus einer österreichischen Kommanditgesellschaft erleidet, unterliegt mit dem hierbei nach Vornahme des vertikalen Verlustausgleiches verbleibenden Verlustüberhang den einschränkenden Bestimmungen des § 102 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz…
…und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland. Die inländischen Räumlichkeiten der Erwerbs-KG stellen für den deutschen Kommanditisten eine inländische ständige Einrichtung dar, die jedenfalls inländische Steuerpflicht auslöst. …
Wurde eine österreichische KG, an der eine in den USA ansässige natürliche Person zu 20% beteiligt ist, am 1. Jänner 1993 in eine inländische GesmbH eingebracht, wobei die in den USA ansässige natürliche Person den 20-prozentigen GesmbH-Anteil in ihrem Privatvermögen hält, so…
Erleidet ein in Deutschland ansässiger Kommanditist einer österreichischen KG Verluste, hat er gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 letzter Satz EStG nur dann Anspruch auf Verlustvortrag, wenn der Verlust die übrigen Einkünfte der deutschen Kapitalgesellschaft im Verlustentstehungsjahr oder in einem der folgenden Jahre übersteigt. Sinn…
…1 lit. a sublit.i). Gehören zum steuerlichen Gewinnanteil des französischen Kommanditisten auch mit 22% endbesteuerte Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft, so wird auch insoweit dieser Steuerfreistellungseffekt in Frankreich eintreten. Für die französische Steuerverwaltung besteht allerdings bei Ermittlung der Höhe des österreichischen KG-Gewinnanteiles keine Bindung…
…von ausländischen Tochterkapitalgesellschaften. Ist daher eine schweizerische Kapitalgesellschaft als Kommanditistin an einer operativ tätigen österreichischen Personengesellschaft (GmbH&Co KG) beteiligt, die ihrerseits 100% der Anteile an einer operativen tschechischen Tochterkapitalgesellschaft hält, dann ist die tschechische Gewinnausschüttung in den Händen der schweizerischen Kommanditistin auf Grund des …
Schüttet eine österreichische GmbH an ihre zu 99% beteiligte deutsche Mutter-KG eine Dividende aus, die steuerlich einer brasilianischen Kapitalgesellschaft zuzurechnen ist, weil sie die 100%-Kommanditistin der deutschen Mutter-KG ist, dann kann keine Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 in Anspruch genommen werden. Denn…
Mit Uruguay besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen und es ist auch in naher Zukunft kein Abkommensabschluss geplant. Ist daher ein uruguayischer Staatsbürger an einer österreichischen KG beteiligt und wird diese KG nach Art. III UmgrStG in eine GmbH eingebracht, tritt in dem Umgründungsvorgang durch die Beteiligung des…
…Vorbehalt gestellt werden, dass die Schweiz die Wirkung der DBA-Zuteilungsregeln korrespondierend interpretiert. Werden die Anteile an der österreichischen Kommanditgesellschaft seitens der schweizerischen Kommanditisten veräußert und sind die dabei erzielten Einkünfte wegen des vermögensverwaltenden Charakters der KG nur als außerbetriebliche Einkünfte erfassbar, entfällt auf österreichischer…
Wird in Österreich eine GesmbH & Co KG errichtet, deren Kommanditisten in Dänemark ansässig sind und die um S 30 Mio. eine inländische Betriebsanlage (Grund, Gebäude, Maschinen) erwirbt, um sie als Ganzes zu vermieten, so erzielen die dänischen Gesellschafter österreichische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn…
…Aufwendungen steuerpflichtige Nettolizenzeinkünfte von S 2,3 Mio ergaben, sodass die Hälfte davon, sonach ein Betrag von S 1,15 Mio, dem Kommanditisten steuerlich zuzurechnen ist, dann ist es wohl richtig, dass im Fall einer Steuerfreistellung der japanischen Lizenzgebühren der inländische KG-Verlustanteil nicht S…
Schüttet eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland…
Ein in Deutschland ansässiger Kommanditist einer österreichischen KG hat auf Grund des im Gleichklang mit den EU-Diskriminierungsverboten (EAS 2345) ausgelegten Diskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA-Deutschland Anrecht, dass Zuweisungen von Verlusten, die die österreichische KG ab 1998 erlitten hat, mit KG-Gewinnanteilen folgender Jahre…
…der in Österreich ansässige Kommanditist seiner in Deutschland errichteten und dort gewerblich tätigen GmbH&CoKG zur Betriebsausübung eine inländische Liegenschaft, dann wird hiedurch die inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar. Eine…
…2694). Der hybride Charakter dieser Gesellschaftsform, der sich dadurch manifestiert, dass die Kommanditisten wie Aktionäre behandelt und nur die vollhaftenden Komplementäre unmittelbar mit den Einkünften der K.S. besteuert werden, schließt allerdings nicht aus, dass die steuerliche Betrachtung in der Zukunft geändert werden muss, wenn…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG…
…werden in der Regel entsprechend den Gewinnverteilungsgrundsätzen den Gesellschaftern zuzurechnen sein. Hat der zu 100% am Kapital beteiligte Kommanditist in Österreich seinen Lebensmittelpunkt und ist er sonach unbeschränkt steuerpflichtig, dann könnte wohl noch ein (Zwerg-)anteil der gegenständlichen Zahlungen der in der Schweiz ansässigen GmbH…
Sind österreichische Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen SchifffahrtsgmbH&CoKG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schifffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen…